Zwischen Unterstützung und Verbot: Palästina-Demonstrationen spalten die Linke

(Bild: OpenClipart-Vectors, Pixabay)

Verbote treffen Palästina-Demos in Deutschland. Linke debattieren über Versammlungsfreiheit. Wie weit geht das Recht zu protestieren? Ein Kommentar.

Am vergangenen Wochenende fanden in verschiedenen Städten Deutschlands und weltweit propalästinensische Demonstrationen mit sehr unterschiedlichen Inhalten statt. In einigen Städten setzten sich die Demonstranten für ein Ende des Krieges im Nahen Osten oder zumindest für einen Waffenstillstand ein.

Auf anderen Demonstrationen wurden reaktionäre, islamistische Organisationen verherrlicht. Hier wurden Inhalte vertreten, die zu Recht abgelehnt werden müssen. Dennoch ist dem taz-Kommentator Christian Rath zuzustimmen, der es für gut hält, dass die Demonstrationen stattfinden konnten.

In dem Kommentar erinnert Rath an eine zutiefst liberalen Mindeststandard:

Das Demonstrationsrecht ist ein Recht der Minderheiten, daran muss immer wieder erinnert werden. Seine Garantie ist dort relevant, wo die Mehrheitsgesellschaft von "unerträglichen Parolen" redet und Verbote fordert. Das Demonstrationsrecht schützt nicht nur nützliche Anliegen – wer soll das auch entscheiden? –, sondern ist in einer freiheitlichen Gesellschaft ein Wert an sich. Zivilgesellschaft, das sind nicht nur die "Guten".

Christian Rath, taz

Eigentlich sollte man meinen, dass dies freiheitlich-demokratische Grundsätze sind, die keiner besonderen Erwähnung bedürfen. Aber die letzten Wochen haben gezeigt, dass dem nicht so ist. Auch darauf hat Herr Rath in seinem Kommentar hingewiesen. Da wurden reihenweise Kundgebungen und Demonstrationen vorwiegend in Berlin verboten, weil auch nur der Verdacht bestand, dort könnten Parolen gerufen werden, die die Hamas und ihren Terror loben.

Insofern hat Rath recht, wenn er in seinem Kommentar darauf hinweist, dass die Grenzen der Versammlungsfreiheit durch das Strafrecht gezogen werden. Demnach wären Lobgesänge auf die islamistische Hamas spätestens jetzt strafrechtlich relevant, da die Aktivitäten dieser Organisationen in Deutschland verboten sind. Das kann aber kein pauschales Demonstrationsverbot rechtfertigen. Vielmehr müsste die Polizei gezielt gegen diejenigen vorgehen, die solche Parolen rufen.

Demonstrationsverbote lassen sich auch nicht mit dem Argument rechtfertigen, die Polizei sei überlastet. Solche Stimmen sind in letzter Zeit primär von Funktionären der verschiedenen Polizeigewerkschaften zu hören. So wird gefordert, die Teilnehmerzahl einer Versammlung zu begrenzen oder statt Demonstrationen nur noch Kundgebungen zuzulassen.

Das sind Maßnahmen, wie sie zu Zeiten der Corona-Pandemie flächendeckend erlassen wurden. Damals wurde immer betont, dass es sich um eine gesundheitspolitische Notlage handelte. Jetzt zeigt sich, dass solche Maßnahmen, zumindest wenn es nach einigen Polizeigewerkschaftern und Law-and-Order-Politikern fast aller Parteien geht, auch außerhalb einer Pandemie eingesetzt werden sollen. Das wäre eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit.

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