Berliner Volksbegehren zulässig

Der von SPD und Linken geführte Senat hatte das Volksbegehren, bei dem es um Einsicht in Verträge des Senats mit Firmen im Rahmen einer Privatisierung ging, als unzulässig bezeichnet.

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Das Berliner Verfassungsgericht hat die Rechte für Volksbegehren gestärkt. In einem Urteil vom 6. Oktober erklärte es das Volksbegehren Wir Berliner wollen unser Wasser zurück für zulässig.

Damit wollten im Bündnis „Berliner Wassertisch“ zusammengeschlossene soziale Initiativen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, die zu höheren Wasserpreisen geführt hat, rückgängig machen. Der Berliner Wassertisch wollte mit dem Volksbegehren erreichen, dass Verträge dieser Privatisierung, die auf Grund von Vereinbarungen zwischen den privaten Firmen und dem Senat nicht veröffentlicht worden waren, freigegeben werden. Der von SPD und Linkspartei geführte Berliner Senat erklärte das Volksbegehren, für das sich in der ersten Stufe mehr als 36000 Berliner mit ihrer Unterschrift eingesetzt hatten, am 2. März 2008 für unzulässig. „Die beabsichtigte Verpflichtung, alle vertraglichen Abreden im Kernbereich der Wasserwirtschaft zu veröffentlichen, verletzt die betroffenen privaten Unternehmen in der Vertrags- und Wettbewerbsfreiheit, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Berufsfreiheit und dem Eigentumsrecht“, lautete die Begründung.

Die Richter des Berliner Verfassungsgerichts erklärten hingegen jetzt, dass die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung seit jeher Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge seien und die diesen Bereich betreffenden Rechtsgeschäfte daher auch bei Beteiligung Dritter nicht dem öffentlichen Recht entzogen werden dürften. Thomas Rudek, der zu den Initiatoren des Volksbegehren gehört, zeigte sich vom dem Urteilsspruch euphorisiert. Er habe daran kaum noch geglaubt. In dem Urteil sieht er eine deutliche Stärkung der direkten Demokratie in Berlin. Auch die globalisierungskritische Organisation attac betrachtet das Urteil als wichtiges Signal für ihren Kampf gegen die bundesweite Politik der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und Güter.