"Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nicht"

Österreichs Technologieministerin Bures hält nichts davon, die Daten unbescholtener und unschuldiger Bürger auf Vorrat zu sammeln

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Nach der Entscheidung des EuGH gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist nun wieder Österreichs Verfassungsgerichtshof am Wort. Dieser hatte den EuGH wegen Fragen zur Verfassungsklage von 11.139 Personen gegen die VDS angerufen.

Technologieministerin Bures erklärt unterdessen, die Vorratsdatenspeicherung werde gar nicht gebraucht, sie sei nur deshalb eingeführt worden, weil die EU-Richtlinie umgesetzt werden musste. Sollten die Verfassungsrichter keine Bedenken gegen die VDS haben, könne sie sich eine gemeinsame Lösung mit dem Justiz- und Innenministerium vorstellen. Sie hält jedenfalls nichts davon, "die Daten unbescholtener und unschuldiger Bürger auf Vorrat zu sammeln".

Die VDS wurde in Österreich am 1. April 2012 eingeführt. Auf die damit gesammelten Daten griff man bislang hauptsächlich wegen Eigentums- und Drogendelikten zu. In lediglich einem einzigen Fall wurde wegen der "Bildung einer terroristischen Vereinigung" ermittelt - ansonsten kam die VDS noch nicht im Kampf gegen den Terror zum Zug.