Atari mahnt Computerspiel-Magazine ab

"Alone in the Dark 5" bekam schlechte Testberichte - und die Magazine daraufhin Post vom Anwalt

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Das Problem "unabhängiger" Presse: Anzeigenkunden sind nun mal oft die gleichen Personen, deren Produkte man gleichzeitig sachlich und unvoreingenommen besprechen will. Bereits gebuchte Anzeigen nach einer negativen - oder wie in diesem Fall: nicht positiven - Besprechung zu stornieren ist mindestens schlechter Stil. Absurd wird es, wenn ein Publisher - hier: Atari - Abmahnungen verschickt, weil sein "Alone in the Dark 5" nur eine Wertung von 68% erhalten hat.

Das deutsche Portal 4players.de musste beide Einschnitte in ihre Pressefreiheit jetzt am eigenen Leib erfahren, zwei norwegische Magazine folgten kurz danach. Diese Medien sollen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und negative Testberichte von ihren Webseiten entfernen - wegen unlauteren Wettbewerbs und Missachtung der Standards, die laut Anwaltsschreiben für "Warentests" gelten. Außerdem geht Atari auf Grund des Erscheinungsdatums des Textes wenige Tage vor Verkaufsstart davon aus, dass der "sog. 'Test'" auf einer "illegal downgeloadeten Version basiert." (Fax von Ataris Anwalt)

Ein ähnlich entrüsteter Aufschrei ging vor wenigen Tagen bereits durch das Netz: Damals war die Rede von einem Verbotskatalog, den Konami den Rezensenten von "Metal Gear Solid 4" auferlegte. Auch dem Rezensionsexemplar von "Devil May Cry 4" lag eine ganzseitige Liste mit Auflagen und Verboten bei, was alles in einem Text über das Spiel erwähnt werden dürfe, und was nicht. So durften bestimmte Endgegner, Waffen und Kampftaktiken nicht verraten werden. Die Berichterstattung war damit eingeschränkt in der Möglichkeit, dem Leser ein Bild zu vermitteln und sollte sich wohl auf eine pure Meinungsäußerung beschränken - eine positive, bitteschön, wie Ataris Fall belegt! Maulkörbe für die Presse sind nichts Neues. Der nächste Schritt ist offensichtlich der zum Faxgerät der hauseigenen Rechtsabteilung.