Sultan von Brunei warnt vor Weihnachtsfeiern

Einwohnern der Ölmonarchie, die ungenehmigt Bäume schmücken, droht Gefängnis

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was haben Hassanal Bolkiah, der Sultan von Brunei, und der Grinch gemeinsam? Beide wollen Weihnachtsfeierlichkeiten verhindern. Beim Grinch ist das bekannt, seit der amerikanische Kinderbuchautor Theodor Seuss 1957 How the Grinch Stole Christmas! veröffentlichte, beim Sultan von Brunei erst, seit er die Einwohner seines 423.000-Einwohner-Sultanats warnte, dass ihnen Gefängnisstrafen drohen, wenn sie ungenehmigt Grußkarten versenden, Nadelbäume schmücken, Weihnachtslieder singen oder rote Mützen tragen.

Eine Genehmigung zum Weihnachten feiern erhalten in Brunei lediglich Christen - und diese auch nur dann, wenn die Feierlichkeiten so wenig öffentlich sind, dass die 66 Prozent malaiischen Moslems in Brunei davon nichts mitbekommen. Sonst würden sie dem Religionsministerium zufolge zur Tasyabuh, der "Imitation des Westens" verführt und ihr Aqidah, ihr "Glaube", wäre gefährdet.

In Brunei ist das "Anbieten der Botschaft Christi" (das Alexander Kissler den Kirchen für Zuwanderer in Deutschland empfiehlt) nämlich strengstens verboten. Das gilt nicht nur für das Missionieren von Moslems - auch Iban-Ureinwohner, die an den Kopfjägergott Singalang Burong glauben, oder buddhistische Han dürfen nicht mit christlichen Glaubensbezeugungen konfrontiert werden. Dazu zensieren die Behörden regelmäßig Zeitschriften, in denen Bilder mit Kruzifixen oder anderen christlichen Symbolen abgedruckt sind. Gottesdienste und Geistliche werden überwacht.

Am 22. April 2014 verschärfte der seit der Unabhängigkeit von Großbritannien vor gut 30 Jahren allein regierende 29. Sultan, der in seiner Freizeit Frauen (3) und Rennwagen (etwa 5.000) sammelt, das Strafgesetz und führte für Delikte wie Blasphemie, Glaubensabfall und Unzucht Scharia-Strafen wie das Steinigen ein. Die Strafen gelten grundsätzlich auch für Nichtmoslems, allerdings dürfen diese bis zu 12 Dosen Bier zum Eigenbedarf besitzen. Damit die Polizei sofort feststellen kann, wer Moslem ist und wer nicht, ist die Religion im Personalausweis eingetragen und soll bei der Einreise angegeben werden.

Hassanal Bolkiah, der Grinch Sultan von Brunei. Foto: Pentagon.

Als Rupert Colville, der Sprecher des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, darauf hin kritisierte, die Anwendung der Todesstrafe für so eine breite Palette von Delikten widerspreche internationalem Recht, hieß es aus Brunei, ein "von Allah gesegnetes Land" brauche für so etwas keine Genehmigung. Mit dem "Segen" spielte man auf den Ölreichtum Bruneis an, der es dem Sultan erlaubt, sein Volk mit zahlreichen sozialstaatlichen Instrumenten bei Laune zu halten - zum Beispiel mit kostenlosen Schulen und kostenloser Gesundheitsfürsorge.

Das Verbot von Weihnachten stieß trotzdem auf so viel Missfallen, dass sich Bruneiis an der aus den englischen Worten für Weihnachtsbaum und Freiheit zusammengesetzten Hashtag-Aktion #MyTreedom beteiligten, in deren Rahmen Weihnachtsfreunde aus Saudi-Arabien, dem Sudan, Somalia und anderen Ländern mit eingeschränkter Religionsfreiheit Fotos von geschmückten Bäumen posten.

Dass es sich bei den Beiträgern immer um gläubige Christen handelt, ist unwahrscheinlich: Geschmückte Bäume, Spritzgebäck und andere Bräuche und Delikatessen sind kulturelle und kulinarische Errungenschaften, an denen auch Nichtchristen Freude haben. Das zeigt nicht nur die Adaption des Fests in Japan und China - das zeigen auch die Touristen aus der Türkei und anderen moslemischen Ländern, die deutsche Städte gerne dann besuchen, wenn sie nach Glühwein, Tannen und Kerzen duften.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.