Strafe vor der Verurteilung?

Die umstrittene Inhaftierung eines Berliner Antifaschisten wird sogar auf Myspace diskutiert

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Der Fanclub im Internet für Matthias Z. ist groß. Täglich bekunden ihm Einzelpersonen, Bands, aber auch linke politische Gruppen ihre Unterstützung. Dabei kann er die Fanpost selber gar nicht lesen. Schließlich befindet sich der 21jährige Berliner seit 12. Dezember 2006 unter dem Vorwurf des versuchten Totschlags und der schweren Körperverletzung in Untersuchungshaft.

„Mir wird vorgeworfen, im November 2006 an einer Auseinandersetzung mit zwei stadtbekannten Neonazis aus Berlin-Lichtenberg, genauer dem Weitlingkiez beteiligt gewesen zu sein. Die einzigen 'Beweise' sind die Aussagen der beiden Nazischläger“, vermerkt Z. zu seiner Personenbeschreibung. In Kurzkommentatoren bringen überwiegend junge Leute, meistens mit eigenem Foto, ihr Unverständnis über die Inhaftierung zum Ausdruck.

Aber nicht nur moralisch empörte Myspace-Besucher fordern die Freilassung von Z. Auch auf der politischen Ebene findet diese Forderung Unterstützer. Neben den Berliner Jungsozialisten haben sich Politikern der Linkspartei und der Grünen sowie Gewerkschafter für die Freilassung von Matthias Z. eingesetzt (Freiheit für Matti). Tatsächlich werfen Untersuchungshaft und Anklage auch aus juristischer Sicht einige Fragen auf. Z. wird beschuldigt, am Überfall auf zwei rechte Aktivisten am 29. November 2006 beteiligt gewesen zu sein.

„Nachdem sich erste Hinweise auf den 21-Jährigen verdichtet hatten, durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes Berlin heute früh dessen Wohnung. Dabei fanden sie verschiedene Beweismittel, darunter Teleskopschlagstöcke und einen Totschläger. Kleidungsstücke des Tatverdächtigen wurden ebenfalls sichergestellt zur Prüfung, ob es sich dabei um die Kleidung handelt, die bei dem Angriff getragen wurde“, heißt es in einer Pressemeldung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft vom 12. Dezember 2006. Der Haftbefehl gegen Z. wurde mit der Schwere der Tat und der zu erwartenden hohen Strafe begründet.

Für Daniel Wölky, den Anwalt von Z., hat sich der Vorwurf des versuchten Totschlags nicht erhärtet. An den in der Wohngemeinschaft seines Mandanten beschlagnahmten Kleidungsstücken und den anderen Gegenständen, die in der Pressemitteilung erwähnt wurden, seien keinerlei Spuren gefunden worden, die auf eine Tatbeteiligung hindeuten, betont er. Nicht nur die Verteidiger halten einen Racheakt aus Neonazikreisen für möglich. Dazu trägt auch das Verhalten der rechten Aktivisten bei, auf deren Aussage sich die Anklage stützt. Sie wurden nach dem Überall ins Krankenhaus gebracht, aber nach ambulanter Behandlung entlassen. Zunächst sagten sie aus, dass sie die Angreifer nicht erkennen konnten. Doch wenige Tage später wollen sie plötzlich in Matthias Z. einen der Angreifer ausgemacht haben. Er.war in Lichtenberg als Antifaschist bekannt und sollte demnächst als Belastungszeuge in einem laufenden Prozess gegen den angegriffenen Neonazi als Belastungszeuge aussagen.

Datenbeschaffung durch Beschuldigung?

Auf einen weiteren Aspekt wies der demokratiepolitischer Sprecher der Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Berlin und Mitglied des Abgeordnetenhauses Benedikt Lux hin. Die Neonazis hätten der Polizei ein Foto von Z. überreicht, das sie im Rahmen von privater Recherche gegen den Antifaschisten gemacht haben. Weil sie jetzt als Nebenkläger auftreten, würden sie im Rahmen der Akteneinsicht weiteren Zugriff auf Daten aus dem Umfeld von Z. kommen. Soll also die Beschuldigung weiteres Material für die Anti-Antifa-Arbeit der Rechten liefern, fragen sich die Unterstützer von Z.?

Dazu gehören auch Berliner Gewerkschafter. Schließlich war Z. auch in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aktiv. "Wir gehen davon aus, dass unser Kollege Matthias unschuldig ist, und werden alles tun, dass er so schnell wie möglich rauskommt", erklärte der stellvertretender ver.di-Landesbezirksleiter Andras Köhn. Der Prozess gegen Z. beginnt im Mai.