Presserat: Mal gilt der Pressekodex, mal gilt er nicht

Der Presserat legt seine Kriterien offenbar je nach Medium unterschiedlich aus: Was bei der Bild-Zeitung gerügt wird, bleibt dem Spiegel erlaubt

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Der Presserat, der von den führenden Verbänden der deutschen Journalisten und Zeitschriftenverleger gemeinsam betrieben wird, und der die Einhaltung des Pressekodex überwachen soll, hat meine Beschwerde gegen den Spiegel auf seiner letzten Sitzung im Juni endgültig zurückgewiesen. Darüber informierte er nun mit vierwöchiger Verzögerung.

Es ging um den Fall Skripal und die Schlagzeile auf dem Cover der Spiegel-Ausgabe vom 17. März, wo es hieß: "Todesgrüße aus Moskau - Der Giftanschlag und der neue Kalte Krieg". Ich hatte die unbewiesene Unterstellung einer Schuld russischer Täter moniert. Der Presserat meint dazu abschließend in einer dreiseitigen Entscheidungsschrift (von der zwei Seiten lediglich den bisherigen Verfahrensablauf wiedergeben), die Kritik sei unbegründet:

Ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex liegt nicht vor. Das Gremium weist darauf hin, dass die Lesart des Beschwerdeführers (…) zwar möglich, aber nicht zwingend ist. (…) Es ist vorliegend davon auszugehen, dass einem durchschnittlich verständigen Leser (…) die interpretationsoffene Gestaltung der Titelseite ausreichend bewusst ist, so dass ein solcher allein aufgrund der Schlagzeile nicht bereits zwingend eine eindeutige Klärung der Schuldfrage entnehmen wird.

Presserat

Die These des Presserats, die Spiegel-Schlagzeile "Todesgrüße aus Moskau" sei für den Leser mit Blick auf die Schuldfrage "interpretationsoffen", erscheint einigermaßen steil und beweist erneut sprachartistische Fähigkeiten der zuständigen Mitarbeiter. Selbstverständlich unterstellt der Spiegel mit seiner Überschrift eine Schuld russischer Täter - "Moskau" ist ein Synonym für "Putins Kreml", was sonst?

Unterzeichnet ist die Ablehnung meiner Beschwerde von Dr. Stefan Söder, einem Rechtsanwalt des Burda-Konzerns (Focus, Bunte, Chip), der zugleich stellvertretender Vorsitzender des zuständigen Beschwerdeausschusses beim Presserat ist. Mitglied dieses siebenköpfigen Gremiums (bestehend aus drei Verlegervertretern und vier Journalisten), das die Ablehnung einstimmig beschloss, war auch Dr. Kirsten von Hutten, hauptberuflich Justiziarin des Medienriesen Gruner und Jahr, der selbst Großaktionär beim Spiegel ist. In ihrer Entscheidung befangen war sie nach Meinung des Presserats dennoch nicht, was sie praktischerweise gleich selbst feststellen durfte, nachdem ich darauf hingewiesen hatte:

"Das Beschwerdeausschussmitglied Dr. von Hutten erklärt sich angesichts des Antrages des Beschwerdeführers nicht für befangen. Der Beschwerdeausschuss stimmt einstimmig gegen eine Ablehnung von Dr. von Hutten für die Beschwerdebefassung."

Ein Standard für den Spiegel, ein anderer für die Bild-Zeitung

Entscheidender aber: Der personell genau gleich zusammengesetzte Beschwerdeausschuss behandelte am gleichen Tag (!) eine inhaltlich gleiche Beschwerde gegen die Bild-Zeitung, bei der man jedoch zum genau entgegengesetzten Ergebnis kam. Davon hätte ich freilich gar nichts erfahren, hätte der Beschwerdeführer, ein privater Bürger, der meine Recherchen zum Thema kannte, mich nicht persönlich angeschrieben und mir die Antwort, die er vom Presserat erhalten hatte, zugesandt (Beschwerdesache 0202/18/1-BA).

In seinem Fall ging es darum, dass die Bild-Zeitung am 14. März in einer Überschrift unter anderem formuliert hatte: "Nervengiftanschlag in Europa - Wie weit geht Putin noch?", also in der gleichen Stoßrichtung und mit der gleichen Unterstellung einer russischen Schuld wie der Spiegel drei Tage später. Doch im Fall der Bild-Zeitung legte der Presserat nun einen anderen (den richtigen?) Maßstab an, erkannte "in der Berichterstattung unter der Überschrift 'Wie weit geht Putin noch?' einen Verstoß gegen die in Ziffer 2 des Pressekodex festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht" und sprach eine "Missbilligung" aus:

Zwar ist die als Frage formulierte Überschrift formal nicht als Nachricht zu werten. Sie transportiert aber (…) eine als Tatsachenbehauptung wahrzunehmende Aussage bezüglich der Urheberschaft in Bezug auf den Gift-Anschlag in Großbritannien (…) Mindestens in diesem Punkt hätte die Redaktion ihren Lesern auch in der Überschrift deutlich machen müssen, dass die Schuldfrage noch nicht letztgültig geklärt ist. Dass eine offizielle Position der Bundesregierung oder weiterer Staaten anderes nahelegt, ist noch keine ausreichende Grundlage, eine Urheberschaft Russlands zur Tatsache zu erheben.

Presserat

Diese Begründung lässt den Leser staunend zurück - denn im Fall der Beschwerde gegen den Spiegel galten diese unbezweifelbaren Tatsachen ja, wie geschildert, nicht. Dort war die mehr oder weniger inhaltsgleiche Beschwerde noch "offensichtlich unbegründet".

Deutlich wird: Es scheint diesem Presserat offenkundig nicht um die Bewahrung des Pressekodex zu gehen, sondern um die Reputation ganz bestimmter Medien, die zu schützen man sich informell verabredet hat. Der Presserat macht sich mit einem solchen Vorgehen letztlich überflüssig. Niemand braucht einen Ethikverband mit Doppelstandards. Eine grundlegende Reform der Organisation scheint dringend angeraten.

Presserat reformierbar?

Ein Minimum wäre die transparente Veröffentlichung aller Beschlüsse und der jeweiligen Begründungen. Bislang werden nur magere, lückenhafte Pressemitteilungen veröffentlicht. Dadurch bekommt von solchen Doppelstandards in der Regel niemand etwas mit.

Aber auch die Grundkonstruktion, wonach Anwälte und andere Vertreter der Medieneigentümer darüber mitentscheiden, inwieweit man selbst journalistische Regeln verletzt hat und ob Beschwerden überhaupt zugelassen werden, erscheint vordemokratisch. Schuldsprüche vor Gericht werden in modernen Gesellschaften bekanntlich auch nicht durch Vertreter und Bekannte der Beschuldigten sowie ihre Mitarbeiter "geregelt" - zumindest ist das nicht die offizielle Norm.

Der Presserat kann sich in solch einem Rahmen vielleicht mehr oder weniger erfolgreich um die "Wahrung des Ansehens der deutschen Presse" bemühen (so eine Zielbeschreibung in der Vereinsbroschüre). In seiner vorliegenden Form und mit den hier geschilderten Beschlüssen desavouiert er allerdings integren Journalismus. Mit sauberer Berichterstattung hat wenig im Sinn, wer kriegerische Propaganda ("Todesgrüße aus Moskau") so lange schützt, wie sie nur vom "richtigen" Absender kommt.