Als Geheimsekretär für die Post zuständig

Seite 2: Der Maßnahmenkatalog

Auf der Pressekonferenz am Dienstag sprach zunächst Woelki. Ein Gespräch mit einem Betroffenen, "lange vor der Veröffentlichung der MHG-Studie" habe ihm die Augen geöffnet. "Das ist für mich der Antrieb gewesen, für alles, was danach passiert ist."

Ziel sei "ein echter Wandel in unserer Haltung". Den Betroffenen müsse auf Augenhöhe begegnet werden, "das System aus Schweigen, Geheimhaltung und mangelnder Kontrolle" gebrochen werden. Dazu hat die Diözese acht Maßnahmen erarbeitet, die Generalvikar Markus Hofmann vorstellte.

1. Die Errichtung einer Aufarbeitungskommission: Diese solle mit sieben Personen besetzt werden, davon fünf seitens der Betroffenenkommission des Erzbistums sowie des Landes Nordrhein-Westfalen und nur zwei Vertreter des Erzbistums Köln. Bis diese Kommission ihre Arbeit aufnehmen könne, sei die Ermittlungsrichterin Erika Nagel mit dieser Aufgabe betraut. Die Richterin werde auch später der Kommission angehören.

2. Eine große Summe Geld werde für die Entschädigung der betroffenen zur Verfügung gestellt: Der Fonds werde nicht durch Mittel aus der Kirchensteuer eingerichtet, sondern aus Eigenmitteln des Erzbistums. Entschädigt werden sollen auch Personen, deren Fälle strafrechtlich bereits verjährt sind.

3. Kontrolle beschuldigter Kleriker und Laien: Damit soll sichergestellt werden, dass eventuell verhängte Maßnahmen auch eingehalten werden. Verstöße könnten zur Kürzung der Bezüge führen; Wiederholungstaten sollen umgehend der Staatsanwaltschaft gemeldet werden.

4. Intervention vereinfachen: Dazu soll unter anderem ein anonymisiertes Hinweissystem installiert werden.

5. Weiterentwicklung der Prävention: Mehr als 100.000 Personen seien inzwischen für den Umgang mit Sexualstraftaten geschult worden, 87 Prozent der dem Erzbistum angeschlossenen Pfarreien hätten bereits Schutzkonzepte entwickelt.

6. Eine Perspektive für den Betroffenenbeirat entwickeln: Das sei wichtig, um "für die Opferfürsorge besser aufgestellt zu sein".

7. Aktenführung digitalisieren: So solle künftig verhindert werden, dass Personal- und Berichtsakten manipuliert werden könnten. Es solle unmöglich sein, etwas unbemerkt hinzuzufügen, zu verändern oder gar zu vernichten.

8. Veränderungen in der Priesterausbildung: Künftig sollen deshalb im Bereich Priesterausbildung Frauen stärker einbezogen werden.

Da stellt sich die Frage, weshalb nicht gleich Frauen als Priesterinnen ausgebildet und in die Leitungs- und Entscheidungsgremien gleich- und stimmberechtigt einbezogen werden. "Es ist mir eine Herzensangelegenheit, dass wir im Erzbistum Köln alles tun, dass wir sexualisierte Gewalt in Zukunft vermeiden werden", schloss Markus Hofmann seine Ausführungen.

Alles in allem ein weitreichender Maßnahmenkatalog, an dem vor allem bemerkenswert ist, dass er auf die Zusammenarbeit mit weltlichen Instanzen setzt und sich das Erzbistum somit deren Kontrolle aussetzt. Wie diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, wird die Zukunft zeigen. Grundsätzlich aber wären solche oder ähnliche Regelungen im allen gesellschaftlichen Bereichen wünschenswert. Sexualisierte Gewalt ist schließlich - leider - kein Alleinstellungsmerkmal der katholischen Kirche.

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