Amri: Welche Rolle spielt das Bundesamt für Verfassungsschutz?

Seite 3: Puzzlestück Verfassungsschutz (BfV) und dessen Behördenauskunft über den mutmaßlichen Attentäter Anis Amri

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Dieser Vorgang wird immer rätselhafter.

Mittels eines sogenannten BfV-Behördenzeugnisses, versehen mit dem Datum vom 26. Januar 2016 und unterschrieben vom damaligen BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen, wurden Informationen über Anis Amri an mehrere Sicherheitsbehörden gestreut. Dabei soll es um Anschlagsplanungen und die Planung eines Raubes durch Amri gegangen sein.

Bisher hieß es offiziell, das Mittel der BfV-Auskunft sei gewählt worden, um zu verschleiern, dass die Informationen über Amri von einer Quelle aus Nordrhein-Westfalen kamen. Diese Legende wird immer unwahrhaftiger. Unter anderem, weil etliche Sicherheitsbehörden darüber im Bilde waren. Auch das BKA, wie der BKA-Vertreter Kurzhals jetzt als Zeuge im Amri-Ausschuss des Bundestages erklärte. Er sei ins Vertrauen gezogen worden und wusste davon.

Wie andere Zeugen vor ihm, war aber auch für ihn außergewöhnlich, ein solches BfV-Dokument für eine Informationsweitergabe zu wählen. Eine solche Konstruktion habe er "bisher so nicht erlebt", so Kurzhals.

Die Kaschierung von Quellen und V-Personen auch gegenüber anderen Behörden gehört zum Tagesgeschäft der Sicherheitsorgane. Das können sie durch entsprechende Vermerke selber vornehmen. Was ist also das Besondere, das "Ungewöhnliche", an diesem BfV-Vorgang, fragen sich die Ausschussmitglieder seit geraumer Zeit. Um was für eine Konstruktion handelte es sich eigentlich genau? Was ist die Funktion? Wer hatte Nutzen davon? Wer misstraute wem? Wer oder was sollte geschützt werden? Und wie sollte das funktioniert haben, wenn fast alle davon wussten? Das ist widersprüchlich und absolut unklar. Es legt aber vor allem den Verdacht nahe, dass die Auskünfte bisher nicht der Wahrheit entsprechen.

War der Schutz der angeblichen NRW-Quelle nur vorgeschoben und ging es tatsächlich um eine ganz andere Quelle? Etwa eine des BfV? War also das Behördenzeugnis selber eine größere Legende hinter der kleineren Legende? Oder geheimdienstlich gedacht: War die Legende selber eine Legende?

Eine andere Hypothese, die damit aber korrespondieren kann, äußerte der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Durch die hochamtliche Abgabe des BfV-Behördenzeugnisses gegenüber dem GTAZ, unterschrieben vom Amtsleiter persönlich, habe sich der Bundesverfassungsschutz den Hut in der Causa Amri aufgesetzt, sprich die Führung des Falles beansprucht, meint Notz. Dazu würde passen, dass das Amt im selben Monat, Januar 2016, eine eigene Akte zu Anis Amri angelegt hat. Und auch, dass das BfV im November 2016 die Hinweise aus Marokko auf Amri überprüfen sollte.

Führung durch den Geheimdienst würde aber bedeuten, dass nicht mehr polizeilich und strafrechtlich gegen den Gefährder ermittelt worden wäre. Denn solche Ermittlungen würden dem Dienst die Sache wieder aus den Händen nehmen.

Im Laufe seiner Vernehmung machte Kurzhals dann eine Bemerkung, die auf einen möglichen Adressaten hindeutet: Die Legendierung sei gewählt worden, damit es "nicht justiziabel" wird. Die Generalstaatsanwaltschaft von Berlin sollte damals prüfen, ob es einen Anfangsverdacht auf eine Straftat Amris gibt, so der BKA-Mann.

Sollte ein Strafverfahren verhindert werden?

Der Adressat wäre demnach also die Staatsanwaltschaft gewesen. In der offiziellen Chronologie zum Behördenhandeln im Falle Amri kann man nachlesen, dass das BfV-Behördenzeugnis zu Amri am 28. Januar 2016 vom LKA Berlin an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet wurde. Bereits am folgenden Tag meldete die Generalstaatsanwaltschaft zurück, es ergäben sich "keine zureichenden Anhaltspunkte für die Einleitung eines Strafverfahrens".

In gewisser Weise hatte das BfV selber ein solches (Negativ-)Ergebnis provoziert, denn sein Behördenzeugnis beginnt mit dem wenig justiziablen Satz: "Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen unbestätigte Hinweise auf folgende Sachverhalte vor ...". Mit unbestätigten Hinweisen lässt sich schlecht ein rechtsstaatliches Verfahren begründen. Die Causa Amri blieb "nicht justiziabel", wenn auch in anderer Weise.

Die Frage ist nun aber, ob genau das bezweckt war. Sollte mit dieser Art Behördenzeugnis ein Verfahren gegen Amri eben gerade verhindert werden?

Amri wurde in auffälliger Weise nie strafverfolgt, selbst als es zwingend geboten war, weil der Tunesier Mittäter bei einer gemeinsamen schweren Körperverletzung (Messerstiche) war. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weigerte sich, einen Haftbefehl zu beantragen. Wie im Januar 2016 so auch im August 2016.

Eine Logik ergäben die Puzzlestücke, wenn jene Person, die amtlicherseits geschützt und von Strafverfolgung verschont werden sollte, der spätere mutmaßliche Attentäter war. War Amri also doch eine Quelle?

Im Januar 2017, wenige Wochen nach dem Anschlag, stellte - ausgerechnet - die CDU-Landtagsfraktion von Nordrhein-Westfalen (NRW) dem Landesinnenminister in einem umfangreichen Fragenkatalog unter anderem die Frage: "Ist Anis Amri V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes gewesen?" Der Minister verneinte.

Doch schlussendlich beantwortet ist die Frage nicht. Denn zwei Jahre später, im März 2019, stellt sie sich - ausgerechnet - für einen CDU-Bundestagsabgeordneten immer noch. Klaus-Dieter Gröhler will von BKA-Kriminaldirektor Martin Kurzhals wissen, ob er sich schon mal gefragt habe, ob Amri "für irgendjemand eine Quelle" gewesen sein könnte. Der Angesprochene zögert einige Sekunden, atmet tief durch und antwortet dann, das habe ja in der Presse gestanden, sie hätten aber "keinen Anhaltspunkt" darauf gehabt, dass das hätte sein können.

Ein notwendiger Zusatz: Die Aufklärungsbemühungen des Weihnachtsmarkt-Anschlages ergeben, dass Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik vertrauensvoll mit Repressionsorganen wenig demokratischer Staaten zusammenarbeiten. Damit werden sie zwar selber schuldig, man könnte es aber konsequent nennen, denn die BRD-Organe operieren nicht selten selber außerhalb des Rechts. Und die Entscheidung des OLG Jena, das vor kurzem einen deutschen Agenten eines jordanischen Geheimdienstes vom Vorwurf feindlicher Agententätigkeit freisprach, ist insofern ehrlich.

Wenn also die bislang gültigen internationalen Spionageregeln an die tatsächlichen Kooperationen von Staaten, bei denen demokratische Standards keine Rolle spielen, angepasst werden, sprich: nicht mehr strafbar sind, ist das aus ihrer Warte nur folgerichtig. Es ist zugleich aber Ausdruck einer konspirativen, anti-demokratischen Parallelwelt, in der auch die deutschen Sicherheitsbehörden vegetieren und dabei die Patronage deutschen Regierungshandelns genießen. So hilft die BRD mit an der Unterdrückung der Menschenrechte in vielen Staaten.

Und Terroranschläge sind nicht mehr als selbstverständlicher Teil dieser Parallelwelt.