Angriff auf Renten und Soziales: Was kann die Ampel einfrieren?

Will tun, was er für wichtig hält: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Foto: Berlinautor / CC BY-SA 4.0

Der Vorstoß von Finanzminister Lindner wird scharf kritisiert – auch aus den Reihen der SPD. Hintergrund sind geplante Rüstungsausgaben. Was ist gesetzlich möglich?

Der Vorstoß für ein neues Spardiktat aus dem Bundesfinanzministerium von Christian Lindner (FDP) wirft Fragen auf und kommt zur Unzeit. Bevor die Renten am 1. Juli gemäß der gesetzlichen Anpassungsformel steigen, gibt es für einige Menschen im Ruhestand erst einmal weniger Geld: Zum 1. März ist die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge auch für Rentnerinnen und Rentner fällig.

Das Vergleichsportal Check24 hat aufgelistet, wie sich die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen entwickelt haben – nicht alle haben die Beiträge von 2023 auf 2024 erhöht, aber manche um mehr als einen halben Prozentpunkt.

Rentenprognosen und Inflation: Was bleibt von der Erhöhung?

Die Bundesregierung ist laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) "zuversichtlich, dass zum 1. Juli die Renten wieder stärker steigen als die Inflation". Laut offizieller Prognose wird bisher von einer Erhöhung von 3,5 Prozent ausgegangen.

Das könnte trotz Zusatzbeitrag noch haarscharf hinkommen, wenn die Inflation nicht wieder Fahrt aufnimmt: Im Januar lag sie nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Davon abgesehen sind die Aussichten düster, denn Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Ausgaben für Rente und Bürgergeld am liebsten für drei Jahre einfrieren, um Rüstungsgüter zu finanzieren.

Lindners umstrittenes Spardiktat: Soziales und Renten auf Eis?

In der ZDF-Sendung Maybritt Illner hatte Lindner ein Moratorium bei Sozialausgaben und Subventionen verlangt. "Wenn es uns gelänge, mal drei Jahre mit dem auszukommen, was wir haben, dann wäre das ein ganz großer Schritt zur Konsolidierung", so der FDP-Chef.

Noch sind SPD und Gewerkschaften dagegen, wie das SPD-Parteiorgan Vorwärts heute bekräftigt hat. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte am Sonntag im Bericht aus Berlin versprochen: "Das lassen wir nicht zu." Er halte es für ein großes Problem, "wenn einige meinen, die Ukraine-Hilfe könne gegen soziale und insbesondere gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgespielt werden".

SPD-Chefin bringt höhere Steuern für Reiche ins Spiel

Auch SPD-Chefin Saskia Esken erteilte Lindners Vorstoß zunächst eine klare Absage: Ebenso wie die Sozialverbände VdK und SoVD forderte die Chefin der Partei, die den Kanzler stellt, stattdessen höhere Steuern für Reiche.

Mützenich hatte auf "starke Schultern, die mehr tragen können" verwiesen. Außerdem könne die Schuldenbremse für außergewöhnliche Belastungen ausgesetzt werden. Bundeskanzler Olaf Scholz hat allerdings betont, die Verteidigungsausgaben aus dem regulären Haushalt stemmen zu wollen.

Lindner, dessen Partei zwar der kleinste Koalitionspartner unter den Ampel-Parteien, aber eben auch der "Königsmacher" ist, lehnt sowohl Steuererhöhungen als auch ein Aussetzen der Schuldenbremse strikt ab. Doch was meint er überhaupt alles mit Sozialausgaben?

Verwirrung um Lindner-Plan: Sind Renten gar nicht mitgemeint?

Die gesetzliche Rente könne mit Lindners Vorstoß eigentlich gar nicht gemeint sein, wird im Vorwärts betont – und dafür werden rechtliche Gründe genannt. Allerdings kommen die Bundeszuschüsse für die Rentenversicherung aus dem Sozialbudget.

Der Ökonom Marcel Fratzscher wies an diesem Montag auf der Plattform X darauf hin, dass in Deutschland fast zwei Drittel des Sozialbudgets für Alter und Gesundheit ausgegeben würden, dagegen weniger als fünf Prozent für Bürgergeld und Arbeitslosigkeit.

Schon während der Debatte um den Bundeshaushalt 2024 hatte die Deutsche Rentenversicherung in einem Faktencheck klargestellt, dass die Höhe der Renten per Gesetz geregelt sei.

Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung erfolgen demnach ebenfalls auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, die ebenso für die jährliche Anpassung der Renten gelten. Dafür gebe es auch eine gesetzliche Schutzklausel. Gemeint ist die seit 2009 geltende Rentengarantie.