Blinde Flecken im deutschen Journalismus: Was niemand sieht

Deutschlands Medien berichten täglich über Hunderte Themen. Dennoch bleiben wichtige Ereignisse im Verborgenen. Was die großen Redaktionen übersehen, ist oft brisant.

Wann sind Nachrichten vollständig? Ist vor allem relevant, was die Leitmedien bringen? Können kleine Medien Versäumnisse großer Medien kompensieren? Was fehlt, was wird überbetont?

Zu den schwer zu fassenden Qualitätskriterien für journalistische Beiträge gehört die Vollständigkeit, zumindest, soweit sie auf das Themenangebot redaktioneller Medien bezogen wird.

Denn einerseits kann und soll natürlich nicht über alles berichtet werden, andererseits sollte Relevantes nicht fehlen. Dies ist besonders bedeutsam, wenn ein Medium eine Monopolstellung hat, wie dies bei vielen Lokalzeitungen und Regionalradios der Fall ist.

Das Pflichtprogramm

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.

Aus § 26 Medienstaatsvertrag

Doch was gehört damit zum Pflichtprogramm des ÖRR bzw. zu dem, was Kunden von abonnierten privatwirtschaftlichen Medien zu Recht erwarten können (sogenannte "Chronistenpflicht")? Und was ist optional?

Kriterien für Relevanz

Journalistik-Professor Michael Haller hat als Messung dafür vor rund 25 Jahren ein Benchmark-Verfahren vorgeschlagen und empirisch genutzt.

Demnach soll zum Beispiel für den Mantelteil einer Regionalzeitung jedes Thema relevant sein, das an diesem Tag übereinstimmend von den fünf Nachrichtenmedien Tagesschau, RTL aktuell, SZ, FAZ und Welt berichtet wird. Von den Branchen-Besten sollte man also möglichst wenig abweichen.

Ein solches Verfahren stößt auf mehrere Probleme. Denn zunächst einmal müsste damit nichts als relevant erachtet und daher der Vollständigkeit halber berichtet werden, das diese (oder andere) Leitmedien nicht (übereinstimmend) bringen.

Damit hätten wir nicht nur etwas, das an Elisabeth Noelle-Neumanns Schweigesprirale erinnert. Auch Investigatives kann mit einem solchen Verfahren nicht gewürdigt werden.

Was ist mit einem Themen-Kanon?

Zudem sind nicht nur längst für fast jeden vielfältige Medienangebote frei verfügbar; in der vernetzten Welt kann ein jeder auch mit Nachrichten aus Nischen-Medien konfrontiert werden, wenn sie das Interesse reichweitenstarker Verbreiter geweckt haben.

Es lässt sich also argumentieren, dass es keinen festen Themen-Kanon mehr braucht, der zu einem Erscheinungstermin von allen Medien bearbeitet werden muss, um die Rezipienten vollständig zu informieren.

Andererseits gibt es weiterhin Leitmedien, die nicht von irgendwelchen Experten auserkoren werden, sondern rein faktisch den (Themen-)Ton angeben. Ganz vorne dabei ist seit langem die Tagesschau.

Kompass-Medien

Auch andere Medien wie die von Haller für seine Benchmark-Ermittlung herangezogenen oder der Spiegel haben de facto großen Einfluss auf die Medienberichterstattung in der Breite, weil sich Journalisten anderer Häuser an deren Themensetzungen orientieren.

Was eben auch bedeuten kann: Kommt hier etwas nicht vor, verringert sich die Chance, dass andere Medien als erste vorpreschen.

Immer wieder sind entsprechende Konjunkturwellen bei Themen zu beobachten: Es braucht oft die Erstbehandlung in einem Leitmedium, bis der große Presse-Tross nachzieht, nach dem Motto: Wenn die es schon gebracht haben, werden wir uns damit auch nicht mehr angreifbar machen.

Für die Bestimmung journalistischer Qualität ist jedoch nicht nur wichtig, welche Themen und Ereignisse berichtet werden und welche nicht.

Es ist auch wichtig zu prüfen, wie etwas dargestellt wird, mit welchem Schwerpunkt, mit welchen Informationen – und was dabei womöglich zur Vollständigkeit fehlt.

Beispiel CBS-Reportage

Vor einer Woche sorgte der amerikanische Sender CBS mit einer Filmreportage in seiner Sendung "60 Minutes" für einiges Aufsehen. Darin ging es um die Bekämpfung von sogenannter Hass-Kriminalität in Deutschland.

Zwar wurde von einigen zu Unrecht gemutmaßt, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) werde diese Reportage ignoriert werden. Doch die Vollständigkeit der Berichterstattung dort darf man in Zweifel ziehen.

Auf Tagesschau.de bekam der Beitrag etwas Aufmerksamkeit, als sich der US-Vizepräsident dazu auf X äußerte – rund drei Tage später.

Thema ist jedoch nicht die Reportage selbst, sondern eben der kurze Kommentar von J. D. Vance dazu und dessen Zurückweisung durch das niedersächsische Justizministerium. Einen Link zum CBS-Beitrag gibt es nicht (obwohl solche Verlinkung in einem anderen Fall möglich war). Der Inhalt wird wie folgt zusammengefasst:

Der Film zeigt, wie Polizisten in Hameln ein Haus durchsuchen und dabei Smartphones und Laptops sicherstellen sowie Interviews mit drei Staatsanwälten der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet in Göttingen. Der Sender stellt dar, wie in Deutschland gegen Hassreden, Drohungen und Beleidigungen im Internet vorgegangen wird.

Tagesschau

Das dürfte etwas wenig sein, damit die Tagesschau-Leser Vance's Kritik einordnen können. Zudem fehlt jeder Hinweis auf weitere Reaktionen.

In einem zweiten Beitrag, fünf Tage nach der CBS-Sendung, verfuhr die Tagesschau ähnlich.

Zum Kontrast: Bei der SZ gab es nicht nur eine dpa-Meldung, in die wenigstens der X-Beitrag von Vance eingebunden war, so dass man schon mal einen kurzen Ausschnitt der Reportage für den ersten Eindruck zu sehen bekam.

Es folgte auch eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Rechtsgrundlagen zu Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland.

Bei der Zeit, zweiter Kontrast, setzte sich nicht nur Jochen Bittner intensiv mit dem US-amerikanischen Blick auf Deutschland auseinander:

Das TV-Team zeigte, wie sechs bewaffnete Polizisten morgens um sechs bei einem Verdächtigen klingeln, um seine Wohnung zu durchsuchen sowie Handys und Computer zu beschlagnahmen – und zwar wegen einer "rassistischen Karikatur", die er gepostet haben soll. In einem anschließenden Interview sagten die Staatsanwälte, solche Beschlagnahmungen seien natürlich "eine Art Bestrafung, die schlimmer ist als die Geldstrafe". Dass diese Juristen damit die offenkundige Unverhältnismäßigkeit ihrer eigenen Maßnahmen begrüßen, fällt ihnen nicht einmal mehr auf. Im Gegenteil, sie finden das irgendwie witzig und lachen darüber.

Zeit.de

Die Redaktion brachte auch ein eigenes Interview mit einem Staatsanwalt, der die im CBS-Beitrag thematisierte Hass-Kriminalität verfolgt.

Im Fall der CBS-Reportage liegt ein Thema vor, das bereits viel (social-)mediale Aufmerksamkeit bekommen hat – nur vielleicht in Deutschland nicht.

Dabei kann man allein das Interesse in anderen Ländern oder Kulturkreisen als Relevanzhinweis sehen, soweit es darum gehen soll, die Welt in ihrer Vielfalt wenigstens zu skizzieren.

Wichtige Fälle außerhalb des Fokus

Deutlich schwieriger wird es bei Themen, die kaum über die Wahrnehmungsschwelle gelangen. Was davon wäre es wert, breiter diskutiert zu werden?

Einzelfälle können stets den Impuls geben, grundlegende Fragen zu stellen, nach Vergleichbarem oder Ähnlichem in anderen Bereichen zu suchen, eben journalistisch ein Thema zu identifizieren – und dies verhandelbar zu machen.

Beispiel: Was sagt uns der Wille einer Stadtverwaltung und die Entscheidung eines Gerichts, ein neues Mehrfamilienhaus abzureißen, weil es etwas höher als erlaubt gebaut wurde?

Was schlummert in einem solchen regionalen Fall an Grundsatzfragen zur Bürokratie und zu Regeln, die um der Regeln willen einzuhalten sind, koste es was es wolle?

Stellen sich hier nicht Fragen zum Klimaschutz, zur Wohnungsknappheit (und damit verbunden eventuell zur Migration) und viele Fragen mehr?

Das große Bild und die wichtigen Nischen

In jedem Lokalteil einer Tageszeitung finden sich solche Themen, die auch überregional als relevant betrachtet werden könnten, wenn man sie nicht als Einzelfall betrachtet, sondern die grundlegenden Konflikte offenlegt. Sie taugen alle nicht einzeln zur Skandalisierung.

Aber solange sie in Nischen schlummern, werden sie kaum bearbeitet (denn für Gesetzgebung sind eben nicht die Kommunen zuständig). Und es fehlt etwas im Bild von den Geschehnissen im Land.

Ein Bild, das zwar nie wirklich vollständig sein kann, dem man aber gerade mit Blick auf die großen Medienthemen zurecht manche Unvollständigkeit attestieren muss, die zu beheben möglich wäre.

Gerade auch, weil nicht alle Medien dasselbe thematisieren müssen, die aber gemeinsam mit professionellen Auswahlkriterien für mehr Vollständigkeit sorgen könnten.