Bundesanwaltschaft, BKA und LKA sabotieren NSU-Ausschuss
Seite 3: Getoppt wurde das Ganze dann durch Beispiel drei der Obstruktion: Das Landeskriminalamt und die Manipulierung von Zeugen.
- Bundesanwaltschaft, BKA und LKA sabotieren NSU-Ausschuss
- Es folgte Beispiel zwei: Das Bundeskriminalamt und die Personalie Thomas Starke.
- Getoppt wurde das Ganze dann durch Beispiel drei der Obstruktion: Das Landeskriminalamt und die Manipulierung von Zeugen.
- Keine Stellungnahme - "aus prinzipiellen Gründen"
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Steffen J. war einer der Neonazis aus Ludwigsburg, die Freundschaften mit Gesinnungskameraden aus Chemnitz pflegten. Er ist bis heute geduldeter vielfacher Waffenbesitzer. Zschäpe oder Mundlos, die in den 90er Jahren mehrfach in Ludwigsburg waren, will er aber nie persönlich begegnet sein. Und das obwohl sein Name in einem Mundlos-Brief auftaucht.
Gegen Ende seiner Befragung im Ausschuss erwähnte J. dann einen Vorgang, der zu denken geben muss. Nach aktuellen Kontakten zu früheren Kameraden gefragt, nannte er den Namen von Hans-Joachim S. aus Ludwigsburg, der auf der bekannten Telefonliste von Mundlos steht und der im Januar 2017 selber als Zeuge vor diesem Ausschuss saß. S. habe gewusst, dass er, J., nun auch als Zeuge vor den Ausschuss geladen worden sei. Woher habe der das gewusst? Antwort: Vom LKA.
Szenemitglied Jug P.
Hat die Polizei eine bevorstehende Zeugenvernehmung in die rechte Szene lanciert? Wenn ja, woher hat sie die Information, welcher Zeuge geladen werden soll?
Doch damit nicht genug. Steffen J. erklärte weiter, dass noch vor seinem Auftritt im Landtag das LKA mit ihm eine eigene Vernehmung terminierte. Überraschung im Saal. Worum ging es bei dieser LKA-Vernehmung? Antwort: Um das Szenemitglied Jug P. Der Rechtsextremist P. aus Baden-Württemberg gehört zu den Kontaktpersonen nach Chemnitz und Jena. Laut BKA soll er in Waffengeschäfte involviert gewesen sein. Steffen J. hatte ihn nach eigenen Angaben im Januar und im April 2017 in Ludwigsburg getroffen. Doch woher wusste das LKA von diesem Kontakt?
Sollte sich die Geschichte bestätigen, hätte das LKA auf Zeugen, die der Ausschuss vernehmen will, direkt Einfluss genommen. Einerseits durch die Streuung von Informationen über Ladungen und andererseits durch vorherige eigene Vernehmungen.
Das wirft eine Vielzahl von Fragen auf und macht möglicherweise eine eigene Vernehmung der LKA-Verantwortlichen im Ausschuss nötig. Was steht in der Vernehmung mit Steffen J.? Was will das LKA von Jug P.? Wurde Hans-Joachim S. tatsächlich informiert? Und wenn ja, warum?
Hat das LKA noch bei weiteren Zeugen ähnlich gehandelt? Zum Beispiel im Falle von Corinna Brunsch? Am 30. Januar 2017 hatte der Ausschuss beschlossen, sie als Zeugin zu laden. Sie war einst ebenfalls in der rechtsextremen Szene von Ludwigsburg aktiv und kannte Mundlos und Zschäpe persönlich. Drei Tage nach dem Ladungsbeschluss verstarb Corinna Brunsch am 2. Februar 2017 plötzlich. Sie war zwar in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung, aber erst 46 Jahre alt. Wurde sie sowie die Szene ebenfalls vorfristig durch das LKA "gewarnt"?
Woher hat das LKA die Information über die Ladung von Zeugen durch den Ausschuss?
Und auch folgende Frage stellt sich nun: Woher hat das LKA die Information über die Ladung von Zeugen durch den Ausschuss? Etwa durch die Vertreter des Innenministeriums, die auch an internen Beratungssitzungen des Ausschusses teilnehmen dürfen?
Damit holt den Ausschuss möglicherweise ein Problem ein, das er schon in seiner ersten Arbeitszeit im Jahre 2015 hatte: Damals flossen über die Ministerialen vertrauliche Informationen aus dem UA an das Innenministerium und dann an LKA oder den Generalbundesanwalt ab. Als das bekannt wurde, beschloss der Ausschuss kurzeitig, die Vertreter des Innen- und des Justizministeriums aus seinen internen Sitzungen zu verbannen.
Bei der zweiten Auflage des Ausschusses wurde das wieder rückgängig gemacht. Heute dürfen die Funktionäre wieder wie selbstverständlich an den nicht-öffentlichen Beratungssitzungen des Gremiums teilnehmen. Und das, obwohl das Untersuchungsausschussgesetz (UAG) es anders vorsieht. Mitglieder der Regierung sollten zu internen Sitzungen nur Zutritt haben, wenn der Ausschuss das beschließt. (§ 10 UAG).
Der Ausschuss hat diese Reihenfolge einfach umgedreht: Er erteilte den Regierungsvertretern eine Art Blanko-Erlaubnis zur Teilnahme. Wenn sie nicht dabei sein dürfen, ist ein gesonderten Beschluss nötig.
Der mögliche Verrat von Zeugenladungen aus den eigenen Reihen - das wäre also ein selbstverschuldetes Problem des Ausschusses. Dass Zeugenladungen in der Szene kursierten, stieß bei einigen Mitglieder auf Kritik (Weirauch, Drexler: "Das geht überhaupt nicht!", Filius: "Kann nicht hingenommen werden."), es hieß aber auch, man wolle zunächst beim LKA ergründen, was da vorgefallen sei.