Bundesweiter Mietenstopp? – Nicht wirklich

Explodierende Mieten sind schlecht für Mieter und Wohnungssuchende – aber auch für die Konjunktur anderer Wirtschaftszweige. Foto: 11333328 / Pixabay Licence

Was die SPD vorschlägt, wäre für Mieterinnen und Mieter ein Fortschritt im Vergleich zum Koalitionsvertrag. Die Linke will eigenen Einfluss erkennen.

Niemand soll sagen, die SPD läute traditionell ein "linkes Halbjahr vor wichtigen Wahlen" ein. Noch sind es fast 13 Monate bis zur nächsten Bundestagswahl und nur noch knapp sechs Wochen bis zur Landtagswahl in Bayern, wo Deutschlands teuerste Großstadt liegt – aber: Die SPD bewegt sich tatsächlich in Sachen Mieterschutz. Die Bundestagsfraktion der Kanzlerpartei hat am Montag ein Positionspapier mit der Überschrift "Maßnahmenpaket für bezahlbares Wohnen und zukunftsgerechtes Bauen" veröffentlicht, das Immobilienverbände erzürnt.

Dabei verspricht es keinen echten "bundesweiten Mietenstopp", auch wenn dies von der SPD so kommuniziert wird. Vermieter sollen weiterhin die Wohnungspreise erhöhen dürfen, allerdings "in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt" nur noch um sechs Prozent innerhalb von drei Jahren – und das nur, bis dort die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist.

Kappungsgrenze zuvor bei elf Prozent in drei Jahren

Das wäre aber zumindest ein Fortschritt im Vergleich zur Kappungsgrenze von elf Prozent innerhalb von drei Jahren, die 2021 im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart wurde. Auch soll der Kündigungsschutz im Fall vorgeblicher Eigenbedarfskündigungen verbessert werden:

Wir fordern eine gesetzliche Präzisierung der tatsächlichen Nutzung nach der Kündigung, eine Verkleinerung des berechtigten Personenkreises und eine Klarstellung, dass bei missbräuchlicher Eigenbedarfskündigung ein Schadensersatzanspruch besteht.


SPD-Bundestagsfraktion / Maßnahmenpaket für bezahlbares Wohnen und zukunftsgerechtes Bauen

Zudem sollen Indexmieten eingeschränkt werden: Gefordert wird die Anknüpfung von Indexmietverträgen an den Nettokaltmietenindex statt am allgemeinen Verbraucherpreisindex, mindestens aber die Einführung einer effektiven Kappungsgrenze für Indexmietverträge.

Anträge der Linksfraktion im vergangenen Jahr

Der Oppositionspolitikerin Caren Lay (Die Linke), kommen im aktuellen Maßnahmenkatalog der SPD einige Punkte bekannt vor – sie denkt dabei an Anträge ihrer Fraktion, die die SPD im Bundestag abgelehnt habe.

Tatsächlich hatte Die Linke im vergangenen Jahr mehrere Anträge zu dieser Thematik im Bundestag gestellt. Angesichts der hohen Inflation wollte sie Mietanpassungen von Indexmieten sogar ganz untersagen.

Zwei Prozent Mieterhöhung pro Jahr (also sechs Prozent in drei Jahren) wollte sie nur in "Härtefällen" für Vermieterinnen und Vermieter (etwa, wenn deren persönlicher Lebensunterhalt oder ihre Altersvorsorge davon abhängt oder notwendige Reparaturen sonst nicht leistbar sind) zulassen – bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht sind.