Codewort "Porsche 911"
Wussten bundesdeutsche Geheimdienste vor den Anschlägen vom 11. 9. mehr als sie bisher zugeben?
Heinz Fromm. der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sagte in den Hamburger al-Quaida-Prozessen wiederholt aus, seine Behörde habe keinerlei Kenntnis über das Wirken der so genannten "Hamburger Zelle" um Mohammed Atta gehabt. Jetzt tauchte ein Papier spanischer Ermittlungsbehörden auf, in dem Gegenteiliges behauptet wird: Sie wollen von "den deutschen Diensten" über ein Treffen Attas mit Ramzi Binalshibh, das im Juli 2001 in dem katalanischen Küstenort Tarragona stattfand (Neues von Binalshibh), informiert worden sein. Nebenklägeranwalt Andreas Schulz unterstellt den deutschen Ermittlungsbehörden, eine umfassende Aufklärung zu behindern und beantragt, einen spanischen Untersuchungsrichter als Zeuge nach Hamburg einzuladen.
Laut Bundesanwaltschaft (BAW) operierte im Hamburger Stadtteil eine Gruppe muslimischer Studenten, zu denen u.a. die vermeintlichen Todespiloten vom 11. September , Mohammed Atta, Marwan Al Shehhi und Ziad Jarrah sowie der von US-Geheimdiensten als vermutlicher Koordinator der Anschläge verhaftete Ramzi Binalshibh gehörten. Diese Gruppe soll die Attentate vom 11. September vorbereitet und durchgeführt haben. Um Unterstützung durch Osama Bin Laden soll bei einem Besuch in einem al-Quaida-Ausbildungslager in Afghanistan geworben worden sein.
Zum Umfeld der "Hamburger Zelle" sollen außerdem Mounir El Motassadeq und Abdelghani Mzoudi gehört haben. Beide sollen von den Plänen gewusst und die Gruppe bei den logistischen Vorbereitungen unterstützt haben. Deshalb wurden sie wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht gestellt. Motassadeq wurde am 19. Februar 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil am 4. März jedoch wieder auf und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) (Grenzen der Wahrheitsfindung). Dort wird der Fall seit dem 10. August erneut verhandelt (Prozess gegen Motassadeq eröffnet). Mzoudi wurde am 5. Februar aus Mangel an Beweisen von diesen Vorwürfen frei gesprochen (An die Grenzen der Wahrheitsfindung gestoßen). Dieser Freispruch trug maßgeblich zur Entscheidung des BGH im Falle Motassadeq bei.
Ausschlaggebend für das Mzoudi-Urteil war die Aussage des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (VS), Heinz Fromm. Dieser gab an, Ermittlungen seines Amtes zufolge seien die Terroranschläge von al Qaida geplant und die beteiligten Hamburger Studenten in dem Camp in Afghanistan rekrutiert worden. Das decke sich mit den Aussagen der US-amerikanischen Ermittlungsbehörden.
In der vergangenen Woche wiederholte Fromm diese Aussage im Motassadeq-Prozess. Darüber hinaus sagte er, die Vornamen der vermeintlichen Todespiloten sowie der Motassadeqs seien im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Mamoun Darkazanli, einer vermeintlichen "Schlüsselfigur" al Quaidas in Europa, bekannt geworden ("Schlüsselfigur" von al-Qaida in Europa). Doch scheinbar wertete der VS diese als kleine Lichter. Vernachlässigenswerte Größen, die lediglich "im Rahmen der routinemäßigen Ermittlungen" im Falle Darkazanli kurz gecheckt wurden, so Fromm.
Anfang dieser Woche erschien im Hamburger Abendblatt ein Artikel, in dem zu lesen ist, dem Springer-Blatt läge ein "vertrauliches Dokument aus Spanien" vor, in dem Gegenteiliges behauptet werde. Unter dem Aktenzeichen 000035/2001 E sei in dem Zentralen Untersuchungsbericht Nr. 5 vom 17. September 2003 zu lesen, "deutsche Dienste hätten die spanischen Kollegen vor einem Treffen zwischen dem Todespiloten Mohammed Atta und dem Terroristen Ramzi Binalshibh über die Ankunft Binalshibhs informiert". Dieser sei am 9. Juli 2001 um 19.15 Uhr mit dem Aero-Lloyd-Flug YP 1408 aus Hamburg kommend gelandet.
Bei dem Treffen zwischen Atta und Binalshibh sollen den US-amerikanischen Ermittlungsbehörden zufolge die letzten Absprachen bezüglich des 11. September getroffen worden sein - Codewort "Porsche 911". Diese angebliche Observation Binalshibhs seitens bundesdeutscher Geheimdienste wurde bis dato in den drei Hamburger al-Qaida-Prozessen nicht offenbart. Der Hamburger VS gab am vergangenen Montag dem Abendblatt gegenüber an, keinerlei Kenntnis davon zu haben und an Informationen darüber sehr interessiert zu sein.
Anwalt Andreas Schulz wertete laut Abendblatt die bisherige Haltung der Ermittlungsbehörden als "Verweigerung der deutschen Geheimdienste, umfassend zur Aufklärung der Anschläge beitragen zu wollen". Mit Kollegen arbeitet er an einem Beweisantrag, in dem gefordert wird, dass der spanische Untersuchungsrichter als Zeuge nach Hamburg vorgeladen wird. Schulz vertritt mehrere US-Nebenkläger im Motassadeq-Prozess, insgesamt klagen mehr als 1.000 betroffene Familien der Terroranschläge. Auch sein Kollege, Nebenkläger-Anwalt Christan Weise, geht davon aus, dass die zuständigen bundesdeutschen Behörden möglicherweise mauern und Erkenntnisse zurückhalten. Diese sollen durch die Vernehmung des spanischen Untersuchungsrichters zur Sprache gebracht werden.