Debatte um Hartz-IV-Sanktionen

Seite 2: Hartz IV bedeutet Armut? - Ja klar, aber bitte nicht so laut sagen!

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Vor diesem Hintergrund erscheint es umso rätselhafter, weshalb eine eher harmlose Äußerung von Gesundheitsminister Jens Spahn so hohe Wellen schlagen konnte. Im März 2018 sagte er der Funke-Mediengruppe, "niemand müsste in Deutschland hungern, wenn es die Tafeln nicht gäbe". Und weiter: "Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht." Dass niemand zur Tafel gehen muss, um nicht zu verhungern, stimmt zwar nicht, da die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen an Totalsanktionierte nur eine Kann-Leistung ist. Und natürlich bedeutet Hartz IV Armut. Widerspruch von Seiten der Linken und auch der Grünen, die seit kurzem ihre soziale Ader wiederentdeckt haben, war daher zu erwarten. Doch sollte man nicht meinen, dass Spahns Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsbank ebenso wie er davon überzeugt wären, dass Hartz IV das Existenzminimum sicherstellt und damit den Ansprüchen des Grundgesetzes genügt?

Zwar vergossen zahlreiche SPD-Parlamentarier und auch einige von der Union bittere Krokodilstränen, doch keiner von ihnen widersprach Spahn direkt. Annegret Kamp-Karrenbauer (CDU) merkelte im ZDF-Morgenmagazin:

Ich warne immer etwas davor, wenn Menschen, die, so wie er oder ich, gut verdienen, versuchen zu erklären, wie man sich mit Hartz IV fühlen sollte. Die Menschen, die ich kenne, die im Hartz-IV-Bezug sind, sind da nicht freiwillig, die wollen auch wieder raus.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte ein paar Tage später im Bundestag, theoretisch solle der Sozialstaat "armutsfest" sein, praktisch aber sei es wichtiger, "nicht Menschen in Armut zu verwalten, sondern ihnen die Chance auf ein freies und selbstbestimmtes Leben zu eröffnen" - übersetzt: sie mit allen Mitteln dazu zu bewegen, sich einen Job zu suchen, gerne auch im Niedriglohnsektor. Spahns Fauxpas bestand also letztlich darin, die verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe des Sozialstaats, das Existenzminimum zu garantieren, für bare Münze zu nehmen und damit die Öffentlichkeit daran zu erinnern, dass die Bundesregierung diesen Anspruch unterläuft: zum einen durch die viel zu geringen Regelsätze, zum anderen durch Sanktionen.

Die SPD hat nach 14 Jahren Hartz IV erkannt: Drohende Obdachlosigkeit kann Menschen "verunsichern"

Ein paar weitere hübsche Euphemismen gab Heil am 15. Januar bei der mündlichen Verhandlung über die Hartz-IV-Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Besten. Der Sozialstaat müsse "ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern." Die Steuerzahler erwarteten dies. Ohnehin seien Leistungskürzungen eine "große Ausnahme", da sie nur rund drei Prozent der Berechtigten beträfen. Natürlich wiederholte der Arbeitsminister auch das Mantra, Arbeitslose müssten "aktiviert" und zur "Eigenverantwortung" erzogen werden. Der Arbeitsminister hatte aber auch eine Eigenkreation auf Lager: Er sei "der festen Überzeugung, dass wir mehr ermutigen sollten als ermahnen". Als Ermahnungen betrachtet er offenbar Leistungskürzungen. Was er unter Ermutigung versteht, weiß er womöglich selbst nicht so genau - noch mehr "Vermittlungsvorschläge" vielleicht, deren Nichtbefolgung sanktioniert werden kann. Doch immerhin hat Heil erkannt, was Menschen so alles "verunsichern" kann. Der "Bild" hatte er tags zuvor gesagt:

Sanktionen, die nicht helfen und Menschen unnötig verunsichern, sollten wir abschaffen. Ich bin etwa dafür, dass man das Geld für die Wohnung nicht mehr streichen kann.

Damit liegt er voll auf Parteilinie. Möchte die SPD doch an den Sanktionen sonst nicht viel ändern, am Regelbedarf eh nicht, und pro forma ein paar grundlegende Verbesserungen zugunsten ihrer Klientel fordern, die nur leider, leider auf absehbare Zeit nicht durchzusetzen sein werden.

Die abgestandenen Phrasen, die Heil vor dem Bundesverfassungsgericht absonderte, kennt man alle schon aus unzähligen Medienberichten und Kommentaren, in denen die regierungsamtliche Propaganda meist völlig unreflektiert wiedergekäut wird. Das Scheinargument, nur drei Prozent der Hartz-IV-Empfänger würden sanktioniert, ist schon so oft wiederholt worden, dass mittlerweile wohl weite Teile der Bevölkerung glauben, die Jobcenter handelten stets umsichtig und sanktionierten nur die "harten Brocken" (Andrea Nahles), die partout nicht bereit seien, sich an die "Spielregeln" zu halten. Um diesen Eindruck zu erzeugen, muss man nur unterschlagen, dass die drei Prozent sich auf die innerhalb eines Monats neu ausgesprochenen Sanktionen beziehen. Auf das Jahr gerechnet wird jeder zehnte Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt. Besser nicht erwähnen sollte man auch, dass rund 40 Prozent der Klagen von ALG-II-Beziehern erfolgreich sind und dass von knapp jeder dritten Sanktion auch Kinder betroffen sind.