Der Fall Sami A. und der Streit zwischen Justiz und Politik

Seite 2: Gericht schützt rechten Islamisten

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Nur handelt es sich im Fall von Sami A. eben nicht um den Vertreter einer solchen Minderheit. Deshalb gibt es auch keinen Grund, dass sich Linke in diesem bizarren Streit auf eine Seite schlagen. Mit Sami A. wird ein rechter Islamist geschützt und soll sogar vor einem Verfahren in seinem Heimatland Tunesien bewahrt werden.

Hier urteilt die Justiz in deutscher Tradition. Anders als Linke fanden Islamisten in der Regel vor deutschen Gerichten Gehör, wenn sie nur wie Sami A. und seine Anwälte gut vernetzt waren. Wäre Sami A. nicht ein islamistischer Rechte, sondern beispielsweise bei den nationalistischen Grauen Wölfen oder in anderen rechten Gruppen organisiert, käme auch niemand auf den Gedanken in ihm den Anhänger einer verfolgten Minderheit zu sehen.

Während seit Monaten über Sami A. geredet wird, kennt kaum jemand den Namen des Tschetschenen Said-Ibrahim Idigov. Er wurde vor einigen Wochen von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert und ist seitdem verschwunden. Vor einigen Monaten wurde sogar ein Tschetschene von Deutschland nach Russland ausgeliefert, wie der Journalist Bernhard Clasen schreibt:

Ende Januar war der tschetschenische Flüchtling Schamil Soltamuradow im Rahmen im Rahmen der "Dublin-2"-Verordnung von Frankreich nach Deutschland abgeschoben worden. Mitte Februar schickte man ihn dann wiederum mit einer eigens gecharterten Maschine von Deutschland nach Russland. Seitdem ist er in russischer Haft.

Bernhard Clasen

In seinem Fall gab es ein gerichtliches Verbot, ihn abzuschieben. Es ist zu fragen, warum sich über Wochen soviele Menschen Gedanken machen, wie sie einen tunesischen Islamisten davor bewahren, sich im eigenen Land einem Verfahren stellen zu müssen und die Namen von Schamil Soltamuradov und Tschetschenen Said-Ibrahim Idigov kaum jemand kennt.