In erster Lesung wurde im NRW-Landtag die von Innenminister Wolf (FDP) erstellte Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes behandelt, die dem Geheimdienst "offensive Internetbeobachtung" und das Eindringen in private Rechner ermöglichen würde - für die Opposition ist das Hausfriedensbruch
Lesen Sie den vollständigen Artikel unter:
https://www.heise.de/tp/features/Der-Verfassungsschutz-soll-Emails-auf-Festplatten-lesen-duerfen-3407749.html