Die Inkarnation des Bösen

Seite 3: Lukaschenko hat kein Monopol auf Flüchtlingsleid

Das "Leiden" (Bild) der Schutzsuchenden und Flüchtlinge ist also keineswegs eine exklusive Tat des belarussischen Staatsmannes. Im Gegenteil: als ausgewiesener Kenner des europäischen Migrations- und Flüchtlingsmanagements, an dem auch er durch das am 1.7.2020 in Kraft getretene Abkommen zwischen der EU und Belarus hinsichtlich "der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt" beteiligt war, rechnet Lukaschenko mit der gesamteuropäischen Schonungslosigkeit gegenüber unerwünschten Schutzsuchenden.

Und zwar, um auf diese Weise die moralische Glaubwürdigkeit der europäischen Wertegemeinschaft vor aller Augen zu erschüttern; und darüber seine seit August 2020 mit allen Mitteln vorangetriebene Nichtanerkennung als legitimen belarussischen Staatspräsidenten wenigstens in den Augen der Öffentlichkeit zu relativieren; nicht zuletzt, um die europäischen Machthaber wieder an den Verhandlungstisch zu bringen.

Auf diese Weise möchte Lukaschenko einem Einlenken seitens der Erpressungen durch die europäischen politischen Machthaber den Weg bereiten. Und vielleicht eine Wiederaufnahme des europäisch-belarussischen Dialogs zu ermöglichen. Dieses diplomatische Ziel hatte der belarussische Staatspräsident zumindest zu Beginn der "Krise" am polnisch-baltisch-belarussischen Schengengrenzzaun auch vor Augen.

Was aber das letztlich durch die polnisch-europäische Unnachgiebigkeit und Schonungslosigkeit verursachte Flüchtlingselend betrifft, so fällt das so hervorgebrachte Leiden der Schutzsuchenden und Flüchtlinge an der polnisch-baltischen Schengenraumgrenze ganz zu Lukaschenkos Lasten: "Verantwortlich für dieses Leid sind Herr Lukaschenko und seine Helfer in Minsk." (Heiko Maas, 11.11.2021)

So gerät die polnisch-baltische Schonungslosigkeit an der Grenze, geleitet von der Maxime, eine Erleichterung für die an der Grenze Harrenden kommt nicht infrage, zum eindeutigen Schuldspruch und Schuldbeweis gegen Lukaschenkos diplomatische Initiative.

Und die von der Bild konstruierte, demokratische wie rechtsradikale Problemfrage "Wohin mit den Migranten?" ist in der Fragestellung bereits beantwortet und von den europäischen politischen Machthabern von Anbeginn an klargestellt: Die gehören dahin, woher sie kommen, zurück in ihre Trümmerwüsten, zurück in ihre zerstörten und darniederliegenden gescheiterten Staaten Afghanistan, Irak, (kurdisch-Nord-) Syrien, Jemen, Libyen, Afrika.

Einen humanen Korridor nach Deutschland oder Europa gibt es nicht und wird es nicht geben; wenn doch, dann nur, wenn das europäische Migrations- und Flüchtlingsmanagement gute Gründe für sich dafür weiß.

Da mag Lukaschenko aus seinen diplomatischen Berechnungen heraus noch so sehr darauf dringen und Deutschland auffordern, es möge 2000 Migranten aufnehmen.

Entlang dieser Maxime jederzeit frei zu bestimmen, wer das Hoheitsgebiet des Schengenraums betreten darf und wer sich der Anschuldigung des illegalen Grenzübertritts schuldig macht, ist völkerrechtlich gedeckt. Wiederum in den Worten des neuen Bundeskanzlers am 8.12. 2021: "Wir haben eine ganz klare Haltung: Wir wollen, dass die Unverletzlichkeit der Grenzen von allen beachtet wird."

Somit ist es ethisch-sittlich legitim und nur gerecht, wenn auch diejenigen, die sich möglicherweise als Privatpersonen oder Hilfsorganisationen der "Beihilfe zum unerlaubten Grenzübertritt" schuldig gemacht haben könnten, der Strafverfolgung überstellt werden.

Die griechische Gesetzgebung und Strafverfolgungspraxis ahndet in Übereinstimmung mit dem europäischen Migrations- und Flüchtlingsmanagement und in Übereinstimmung mit dem Gebot des Humanismus der Menschenwürde solche Vergehen mit bis zu 25 Jahren Gefängnis und einigen tausend Euro Strafe.