Die rechtlich geschützte Kopierschutz-Gesellschaft
Das Urheberrecht mausert sich zum gordischen Knoten der digitalen Welt und zum Lackmustest für die Reformfähigkeit von Medienwirtschaft und Politik
Ein kleiner Passus dürfte in den nächsten Jahren hierzulande die CD und DVD brennende Gesellschaft und die Anwälte der Medienindustrie umtreiben. Er bildet den Kern des neuen Urheberrechts, das der Bundestag am vergangenen Freitag nach einer gut halbjährigen Debatte und einem weiteren halben Jahr Vorspiel auf Ministerialebene verabschiedet hatte.
Hier soll er zunächst in seiner ganzen manieristischen Schönheit wiedergegeben werden (auch Gesetzesnormen kommt in Zukunft unter Umständen zwar ein Urheber- und Verwertungsrecht zu, aber ein Zitat im Rahmen eines die tagesaktuellen politischen Entwicklungen kommentierenden Pressetextes dürfte selbst nach Inkrafttreten der neuen Normen noch in Frage kommen):
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
So lautet Absatz 1 des neu ins Urheberrechtsgesetz aufgenommenen Paragraphen 95 a, der den Abgeordneten anscheinend so gut gefiel, dass sie ihn gänzlich unverändert zum Entwurf des Bundeskabinetts passieren ließen. Vielleicht hatten sich die Parlamentarier aber auch den Gehalt des Artikels nicht wirklich bewusst gemacht, denn erstmals werden damit jetzt - ähnlich wie in den USA bereits mit dem heftig umstrittenen, ständig zu neuen Verwirrungen führenden und die Forschungsfreiheit bedrohenden Digital Millennium Copyright Act (DMCA) - auch in Deutschland per se Medieninhalte nicht schützende Kopierschutzmaßnahmen rechtlich sanktioniert.
Das mag Informatikern absurd erscheinen, für Juristen aber sind die Zeilen ein gefundenes Fressen. Denn für "wirksam" wird im zweiten Absatz des neuen Urheberrechtselements so ziemlich jede, und wenn auch noch so sehr im Symbolischen verhaftet bleibende technische Schutzbemühung der Verwertungsindustrie erklärt: Dort heißt es sybillinisch im schönsten Bürokratendeutsch:
Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
Vor allem die Musikindustrie kann also erst einmal aufatmen. Ihre auf immer mehr Tonträger aufgebrachten und CDs zu Un-CDs machenden "Kopierschutzsperren" muss sie zwar künftig laut 95 d "deutlich sichtbar kennzeichnen". Doch dafür sitzen diese mit Hilfe des Gesetzgebers dann felsenfest. Dem Nutzer zuhause im stillen Kämmerlein drohen zwar keine strafrechtlichen Folgen, sollte er trotz des klaren Umgehungsverbots heimlich zu Clone-CD und Konsorten greifen - solange diese noch nicht als Verbrecher- und Hackerwerkzeuge vom Markt verbannt wurden. Der Staatsanwalt wird also nicht sofort vor der Tür stehen.
Kriegen Anwälte der Musik- oder Filmindustrie aber - etwa durch eine absichtlich oder unbeabsichtigt ins Internet gewanderte Kopie der Kopie - Wind von der häuslichen Umgehungsorgie, ist die zivilrechtliche Klage mitsamt Schadensersatzforderungen vorprogrammiert. Die Initiative privatkopie.net sowie Verbraucherschutzverbände beklagen daher, dass die Privatkopie im digitalen Raum mit der Gesetzesverschärfung faktisch abgeschafft wurde.
TCPA und Palladium sollen beispringen
Trotzdem wird dem Nutzer wenig übrig bleiben, als der "verbotenen Kopiererlaubnis" nachzugehen, will er künftig nicht fürs Auto oder fürs Schlafzimmer gleich mehrfach ein und dasselbe Trägermedium kaufen. Oder er muss gleich ganz die Konsequenzen ziehen und die Un-CDs im Regal stehen lassen. Denn wozu sollte man sich noch einen Tonträger kaufen, nur um zuhause festzustellen, dass die nicht mehr den technischen Standards entsprechende Scheibe weder im CD-Player noch im PC abspielbar ist? Solche zunächst als "worst case" gehandelten Erfahrungen machen derzeit immer mehr Musikkäufer - und suchen sich die Sounds lieber im Netz.
Doch auch dieser "Verzweiflungstat" will die Medienindustrie zuvorkommen. Sie fordert daher nun mit Nachdruck, dass zusätzlich zu dem Erreichten Kopien aus "illegalen Quellen" verboten werden sollen, um den "Piraterie-Sumpf" trockenzulegen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat sich diese Lobbyistenwünschen bereits zu eigen gemacht. Ein "Kompromiss" wie bei der auf Probezeit erlassenen "Wissenschaftsklausel" im zuletzt heftig von den Verlegern bekämpften Paragraph 52 a ist in dieser Frage wohl kaum denkbar.
Wie der Retter in der Not erscheinen den Content-Verwertern in diesem Zusammenhang auch die gemeinsam mit der Soft- und Hardware-Industrie vorangetriebenen Bemühungen, einen "sicheren" Computer zu schaffen. TCPA und Palladium oder deren wie auch immer gerade benannten Nachfolgerplattformen sollen dort einspringen, wo das Gesetz momentan noch privatkopierrechtliche Grauzonen lässt. "Hardware-unterstützte Nutzungs- und Zugangskontrollen" könnten jedenfalls "nicht nur für einen effektiven Schutz digitaler Produzenten sorgen", hofft der Deutsche Multimedia-Verband (dmmv, der erst kürzlich mehr oder weniger mit dem von einem ehemaligen Microsoft-Deutschland-Chef geführten Verband der Softwareindustrie (VSI) fusionierte. Nein, die neuen Anti-Kopierplattformen könnten auch gleich "den lang ersehnten Durchbruch im Bereich Jugendschutz (Das neue Gesetz stellt digitale Kultur unter Generalverdacht) ermöglichen." Der dmmv will sich in den kommenden Wochen jedenfalls für eine entsprechende Lösung der digitalen Frage und die "Schaffung eines breiten Konsens" einsetzen.
Nicht in der Informationsgesellschaft angekommen
Den wird es jedoch nicht geben - das ist das Einzige, was sich heute schon mit Sicherheit über die anstehenden weiteren Kämpfe rund ums Kopieren sagen lässt. Denn auch die erste Reformstufe des Urheberrechts, die eigentlich nur die entsprechende Richtlinie aus Brüssel umsetzen soll (Das Urheberrecht vom Kopf auf die Füße stellen), ließ sich nur politisch durchsetzen, weil sie von allen Seiten schon vor ihrem Inkrafttreten für erneut reformbedürftig erklärt wurde. Und bei den anstehenden Streitlinien rund um Vergütungspauschalen und Privatkopie vs. Einzellizenzierungen und "Digital Restrictions Management" laufen die Meinungen so verquer, dass der gordische Knoten, den die Klonbarkeit von Inhalten in der digitalen Welt mit sich gebracht hat, nicht mehr lösbar scheint.
"Das Urheberrecht ist mit dieser Novellierung noch nicht in der Informationsgesellschaft angekommen", kommentiert der Leiter des dmmv-Arbeitskreses Medienpolitik und Premiere-Manager Christian Dressel die vorläufige Endfassung des noch vom Bundesrat zu bestätigenden Gesetzes. In diesem Punkte sind sich sicher alle einig. Statt im zweiten Schritt aber die leichte Kopier- und Verteilbarkeit digitaler Informationen als den Untergang der Medienindustrien und des Abendlands zu geißeln, wie es die Verbände der "Datenherren" tun, begrüßen die Vorkämpfer einer vernetzten Gesellschaft diese aber gerade als das eigentliche Revolutionsmoment und Potenzial des Internet.
Doch natürlich ist es einfacher, an alten, auf das analoge Umfeld angepassten Formen und Modellen des Wirtschaftens festzuhalten und sich diese gesetzestechnisch absichern zu lassen, als kreative und mit dem neuen Medium vereinbare Wertschöpfungs- und Distributionsmöglichkeiten zu suchen. Das Urheberrecht wird sich damit auch weiterhin als Lackmustest für die tatsächliche Reformfähigkeit von Wirtschaft und Politik erweisen, die momentan nur atemlos der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher hecheln und weltfremde Gesetze erlassen.