EEG-Umlage wird langfristig sinken

Seite 2: Umweltschädliche Subventionen für Diesel

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Verkehrsbereich ist der Bundesrat dabei weiter als die Bundesregierung: In einem Bundesratsbeschluss vom 23. September war davon die Rede europaweit ab 2030 nur noch emissionsfreie Pkw zuzulassen. Einem Bericht der taz zufolge kann jedoch von einem Verbot von Benzin- und Dieselfahrzeugen keine Rede sein, es geht hier lediglich um eine einheitliche EU-Steuerpolitik. Trotzdem war der Aufschrei auf verschiedenen Seiten groß.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bezeichnete ein Aus für Verbrennungsmotoren bis 2030 als komplett unrealistisch. Und auch der baden-württembergische Landeschef Winfried Kretschmann sprach sich gegen ein konkretes Ausstiegsdatum aus der Verbrennungstechnologie aus. Damit stellt er sich auch gegen den Bundesvorstand seiner Partei, der auf dem Parteitag im November beschließen will, auf ein Verbot von Verbrennungsmotoren bis zum Jahr 2030 hinzuarbeiten.

Immerhin vom Umweltbundesamt gibt es positive Signale. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger forderte vergangene Woche das Ende umweltschädlicher Emissionen im Verkehrsbereich bis zum Jahr 2025: "Der Staat fördert jedes Jahr mit 50 Milliarden Euro Maßnahmen, die der Umwelt zum Teil in erheblichem Maße schaden. Den größten Anteil haben seit Jahren die umweltschädlichen Subventionen im Verkehrssektor. Im Jahr 2012 betrugen sie 28 Milliarden Euro. Das behindert Investitionen in saubere Technik."

Zu den Subventionen zählen die Steuervergünstigung für Dieselkraftstoff, das Dienstwagenprivileg, die Steuerbefreiung für Kerosin und die Entfernungspauschale. Allein die Steuervergünstigungen für Diesel beliefen sich auf 7,8 Milliarden Euro pro Jahr. Für die Förderung der Elektromobilität gebe der Staat hingegen nur eine Milliarde Euro aus und das gerechnet auf mehrere Jahre bis 2020.

Bundesverkehrsminister Dobrindt versprach am Dienstag eine erste Maßnahme für mehr umweltfreundliche Mobilität: Er wolle ein Förderprogramm mit einem voraussichtlichen Volumen von 25 Millionen Euro für Radschnellwege auflegen.

Gesetz für einen Entsorgungsfonds

Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, soll sich die Bundesregierung auf einen Entsorgungspakt mit den vier Atomkraftwerksbetreibern für die Kosten des Atomausstiegs geeinigt haben. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Die vier Kraftwerksbetreiber EON, RWE, Vattenfall und ENBW sollen demnach 23,55 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds einzahlen und würden danach nicht mehr für die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein. Die Summe setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 17,389 Milliarden Euro und einem Risikoaufschlag von 6,167 Milliarden Euro. Die Beiträge können in Raten bis Ende 2016 in den Fonds eingezahlt werden. Unklar ist, ob sich genau diese Zahlen in der endgültigen Version des Gesetzes wiederfinden werden. Im bisherigen Referentenentwurf stehen sie in eckigen Klammern.

Derweil versucht Vattenfall derzeit vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID von Deutschland einen Schadensersatz in Höhe von fünf Milliarden Euro für den Atomausstieg im Jahr 2011 zu erstreiten. Die mündliche Anhörung läuft bis Ende der Woche, mit einem Urteil wird aber nicht vor dem kommenden Jahr gerechnet. Immerhin hat das ICSID gerade gezeigt, dass es auch zu Ungunsten der klagenden Unternehmen entscheiden kann. Soeben hat das Schiedsgericht eine Klage des Bergbauunternehmens Oceana Gold gegen El Salvador abgewiesen. Dem Vorgängerunternehmen Pacific Rim hatte die Regierung die Abbaulizenz verweigert, weil es Umweltauflagen missachtet hatte.