EU-Kommission fordert einheitlichen Rechtsrahmen für rassistische Straftaten
Auch die Verbreitung von rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten im Internet soll mit einer Mindeststrafe geahndet werden
Die EU-Kommission fordert ein einheitliches Vorgehen gegen den Rassismus. In allen Mitgliedsländern sollen rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen auf derselben gesetzlichen Grundlage verfolgt und bestraft werden können. Auch die Verbreitung von entsprechenden Inhalten soll als Straftat geahndet werden können.
Mit dem Vorschlag zur Harmonisierung der Gesetze will die EU-Kommission erreichen, dass in allen Mitgliedsländern ein gemeinsamer Mindeststrafrahmen für bestimmte rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen eingeführt wird. Die Mitgliedsländer wären verpflichtet, eine gegenüber der Maßnahme vom 15. Juli 1996 erweiterte Liste von Delikten als Straftaten zu definieren und auch strafrechtlich zu verfolgen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sollen so EU-weit "mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen geahndet" werden. Über die Angleichung der Gesetze soll auch die Kooperation der Behörden verstärkt und eine Auslieferung möglich gemacht werden.
Die EU-Kommission betont, damit ein "klares Signal zur Abschreckung potenzieller Täter" geben zu wollen. Die schon in der gemeinsamen Maßnahme von 1996 definierten Tatbestände wie die "öffentliche Aufstachelung zur Diskriminierung, Gewalt oder Rassenhass gegen eine über Hautfarbe, Rasse, Religion oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe oder ein Mitglied einer solchen Gruppe" oder die "Beteiligung an Tätigkeiten von Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen, bei denen es zu Diskriminierung, Gewalt und Rassenhass, ethnischem oder religiösem Hass kommt", sollen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft werden. Das soll auch für die Verteidigung oder Leugnung von Verbrechen (z.B. den Holocaust) oder die "Weitergabe und Verbreitung von Schriften sowie von Bild- und sonstigem Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten in der Öffentlichkeit" gelten, wozu explizit nun auch das Internet gezählt wird.
Auch der Ständige Ausschuss des Europarats fordert für das unlängst unterzeichnete Cybercrime-Abkommen ein Zusatzprotokoll, das die Verbreitung rassistischer Propaganda im Internet unter Verbot stellen soll. Erwünscht werden auch Maßnahmen, wie man gegen "illegales Hosting" vorgehen könne. Damit soll Rechtsextremen die Möglichkeit verbaut werden, ihre Seiten auf Server in einem anderen Land zu legen, das weniger strenge Gesetze hat (Europarat verabschiedet Cybercrime-Abkommen)
Erschwerend für die Bestrafung soll überdies sein, wenn hinter der Tat eine "rassistische Motivation" steht oder diese in Ausübung des Berufs begangen wurde. Bedenken bei Kritikern rufen etwa die Straftatbestände einer "öffentlichen Diffamierung" von Minoritäten, einer , "öffentlichen Leugnung von Kriegsverbrechen" oder die Verbreitung von Material mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Inhalten hervor. Das könne zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen. Überdies sei unklar, ob darunter auch politische Parteien, die sich gelegentlich massiv etwa gegen die Aufnahme von Ausländern einsetzen, fallen könnten. Leonello Gabrici, der für Justiz und Inneres zuständige Sprecher des Kommission, versicherte: "Dies wahrt die Meinungsfreiheit. Es wird die Aufgabe der Richter sein zu entscheiden, wo die Balance liegt." Auch die Kommission stellt heraus, das die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungs- und Vereinsfreiheit gewährleistet bleiben und die "Ausübung dieser Rechte und Freiheiten gegen die Verhütung von Störungen oder Verbrechen und den Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer abgewogen" werden müsse.