EU-Recht auf Reparatur: Unklare Umsetzung, fehlende Fachkräfte

Schraube, Mutter und Und Paragraphenzeichen als Schlüssel

Die EU stärkt das Recht auf Reparatur von defekten Geräten. Hersteller müssen Reparaturen erleichtern und Ersatzteile bereithalten. Woran das Recht scheitern könnte.

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. Beschlossen wurde jetzt jedoch nur eine EU-Richtlinie, die in jedem EU-Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die im April 2024 verabschiedete Richtlinie sieht vor, dass bei Produkten, die noch unter die Gewährleistung fallen, die kostenlose Reparatur Vorrang vor dem Austausch hat.

Bislang ist es hauptsächlich bei importierten Geräten oft üblich, dass sie im Falle eines Defekts nicht repariert, sondern gegen ein Neugerät getauscht werden.

Dies hängt damit zusammen, dass viele Geräte zum Zeitpunkt, wenn sie in den europäischen Handel kommen, schon nicht mehr produziert werden. Entscheidet sich der Verbraucher für die Reparatur, hat er im Anschluss noch mindestens zwölf Monate Gewährleistung.

Reparatur nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung

In Deutschland gilt bei neu gekauften Waren eine gesetzliche Gewährleistungsdauer von zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen, wenn sie explizit darauf hinweisen.

Nicht selten berichten Verbraucher, dass ein Gerät gefühlt direkt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist seinen Geist aufgibt und der Händler keine günstige Reparaturmöglichkeit anbietet.

Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucher daher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen.

Die Hersteller sollen verpflichtet werden, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden.

Zur Erleichterung für die Verbraucher soll eine europäische Reparaturplattform eingerichtet werden, die es ihnen erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden.

Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?

Wer seine Haushaltsgeräte wie Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke und Smartphones reparieren lassen möchte, hat künftig ein Recht darauf. Dadurch sollen künftig weniger Geräte im Müll landen. Die Liste der Geräte, für welche eine Reparaturpflicht gilt, soll künftig noch erweitert werden.

Das bedeutet auch, dass Hersteller in Zukunft ausreichend Ersatzteile bereithalten müssen. Und sie sollen künftig außerdem Informationen bereitstellen, um auch unabhängigen Werkstätten Reparaturen zu erleichtern.

Die kommen meist dann in ernsthafte Schwierigkeiten, wenn nicht mechanische, sondern elektronische Bausteine defekt sind. Der Austausch der Ladeelektronik eines Smartphones ist oft ein hoffnungsloses Unterfangen, weil die nicht als einzelnes Ersatzteil verfügbar ist.

Zur Erfüllung ihrer Gewährleistungspflichten haben bisher viele Importeure eine bestimmte Zahl von zusätzlichen Geräten als Ersatzgeräte auf Lager gelegt.

Sobald die Gewährleistungsfrist für ein bestimmtes Modell abgelaufen war, wurden die dann überzähligen Ersatzgeräte auf dem Graumarkt ohne weitere Verpflichtung angeboten. Falls dies nicht möglich war, wurden sie entsorgt.

Die Entwicklung und Produktion vieler Geräte findet nicht mehr in der EU statt

Nachdem zuerst aus Kostengründen die Fertigung vieler Geräte nach China verlagert wurde und dann bald auch die Entwicklung gefolgt war, ist das Wissen um diese Geräte und ihre Funktionsweise in der EU deutlich zurückgegangen.

Aufgrund steigender Löhne und Umweltschutzvorschriften in China erfolgt inzwischen eine weitere Verlagerung der Produktion in Nachbarländer in welchen Umweltschutz und Arbeitsrecht weniger Bedeutung haben.

Das Wissen um den spezifischen Aufbau vieler elektrischer Geräte lässt sich daher kaum noch verfolgen. Noch in den 1970er-Jahren lag vielen hierzulande erkauften hochwertigen elektrischen Geräten ein Schaltplan bei, der im Notfall die Reparatur erleichterte.

Viele Komponenten, die damals zum Einsatz kamen, stammten von Zulieferern, die schon lange nicht mehr existieren.

Mit dem nachlassenden Interesse an Reparaturen bei Elektrogeräten sank auch das Interesse, solche Arbeiten kommerziell anzubieten. Die meisten kommerziell angebotenen Reparaturmöglichkeiten betreffen inzwischen Großgeräte der sogenannten weißen Ware, die bis vor wenigen Jahren auch noch in Deutschland produziert wurden.

An wen können sich Verbraucher künftig wenden?

Verbraucher können sich für eine Reparatur künftig direkt an den Hersteller wenden, auch wenn sie das Gerät bei einem Händler gekauft haben. Bei Herstellern außerhalb der EU gilt der Importeur als Hersteller.

Wenn dieser nicht mehr existiert, kann auch der Händler zur Reparatur verpflichtet werden. Diese Regelung könnte primär im Onlinehandel zum Einsatz kommen.

Beim Kauf über Handelsplattformen außerhalb der EU gilt der europäische Besteller als Importeur mit allen Pflichten eines Händlers und letztlich eines Herstellers.

Elektrogeräte-Reparateur ist kein Ausbildungsberuf

Mangels Bedarf gibt es in Deutschland keine Ausbildung, die für das Angebot qualifiziert, die jetzt geforderten Reparaturangebote anzubieten. Die Ausbildung variiert dementsprechend beachtlich. Je nach beruflichem Hintergrund und Erfahrungsstand werden manche Gerätegruppen oder Marken nicht zur Reparatur angenommen.

Oft helfen hier Repair-Cafés, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten. Werden Ersatzteile benötigt, müssen diese entweder selbst besorgt oder sie müssen beim Reparatur-Café bezahlt werden.

Da das Angebot der Reparatur-Cafés auf ehrenamtlicher Basis erfolgt, sind sie im Gegensatz zu den kommerziellen Anbietern nicht dazu verpflichtet, eine Garantie für ein Gelingen der Reparatur geben zu müssen. Vor der Reparatur muss man in der Regel daher eine Erklärung zur Begrenzung der Haftung unterschreiben.

Wer diesen Weg zur Reparatur seines defekten Gerätes gehen will, findet eine Übersicht beim Netzwerk Reparatur-Initiativen oder unter Repaircafe.org.