Entwicklungsminister propagiert "more for more"
Gerd Müller will Abschiebemöglichkeiten nicht durch Kürzungen der Entwicklungshilfe verbessern
Nach dem Bekanntwerden der mutmaßlich von Marokkanern und anderen Nordafrikanern durchgeführten sexuellen Übergriffe und Angriffe auf den Kölner Dom forderten zahlreiche Politiker aus der Regierungskoalition, dass man solche Straftäter verstärkt abschiebt. Aus den Bundesländern heißt es jedoch, dass gerade Abschiebungen von Schwerverbrechern und Extremisten sehr häufig an der Wiederaufnahmebereitschaft ihrer Heimatländer scheitern.
Neben Afghanistan und Pakistan verweigern auch afrikanische Länder regelmäßig eine Wiederaufnahme ihrer Staatsbürger. Dabei nutzt ihnen, dass die Grenzen in der Kolonialzeit vielfach mit dem Lineal und ohne Rücksicht auf die Siedlungsgebiete von Völkern gezogen wurden: Ob ein Araber aus Marokko oder Algerien, ein Hausa aus Nigeria oder dem Niger und ein Fulbe aus Gambia, aus dem Senegal oder aus Mali stammt, lässt sich schwer nachweisen. Und solche Unsicherheiten gibt es in und bei fast allen afrikanischen Ländern und Volksgruppen.
Illegale Einwanderer, die nicht politisch verfolgt werden und nicht aus einem Kriegsgebiet kommen, verschleiern nicht selten ihre Herkunft. Seit für die Einreise in die Bundesrepublik keine gültigen Reisedokumente mehr gefordert werden, brauchen sie dazu nicht einmal gefälschte Papiere: Sie geben einfach immer neue Phantasieidentitäten an, wie das auch der bei einem Angriff auf Polizisten in Paris erschossene IS-Attentäter machte.
Stellen dialektkundige Dolmetscher oder Strafverfolger, die die Kommunikation mit Verwandten überwachen, die tatsächliche Herkunft fest, dann weigern sich Botschaften häufig, diese Beweise zu akzeptieren, wenn der Schübling die Mitwirkung bei der Ausstellung von Ersatzdokumenten verweigert und darauf beharrt, eigentlich aus dem Nachbarland zu stammen (wo man ihn auch nicht haben will).
Steht ein Herkunftsland fest, dann kann ein illegaler Einwanderer versuchen, aus dessen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, bevor er abgeschoben wird. Das internationale Recht lässt das zwar nur unter Voraussetzungen wie dem Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft zu - aber viele Entwicklungsländer nehmen das nicht so genau und stellen sich auf den Standpunkt, dass eine Entlassung erfolgte, auch wenn deutsche Behörden meinen, dass die Voraussetzungen dafür gar nicht vorlagen. Manche Staaten verweigern sogar Abgeschobenen mit Reisedokumenten den Ausstieg aus dem Flugzeug (vgl. Pakistan verweigert Aufnahme von Abgeschobenen).
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat deshalb gefordert, den Hebel beim Geld anzusetzen, und solchen Ländern die Entwicklungshilfe zu kürzen. Diesen Hebel in der Hand hat sein Parteifreund Gerd Müller. Ein Sprecher seines Ministeriums teilte Telepolis auf wiederholte Anfragen dazu jedoch mit, dass man das nicht vorhat und stattdessen einen "more-for-more"-Ansatz verfolgt, der mehr Geld verspricht, wenn ein Land "kooperiert". Der Minister "thematisiere" das Thema immer wieder "bei politischen Gesprächen mit den Partnerländern […] - so auch jüngst bei einem Treffen mit dem Staatspräsidenten Benins".
Für die Beantwortung der Frage, welche Länder außer Benin bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber negativ auffielen und wie viel Entwicklungshilfe diese Länder beziehen, sieht sich das Entwicklungsministerium nicht zuständig und verweist auf das Innenministerium (das anscheinend noch überlegt, wem man sie zuschieben könnte). Dafür verweist man auf Existenzförderungskredite, mit denen man "Migranten ermutigen [will], in ihre Heimat zurückzukehren und so die Entwicklung ihres Landes voranzubringen".
Stellt man Joachim Herrmanns Forderung der Weigerung des CSU-Ministers Müller gegenüber, mit Kürzungen eine Steigerung der Wiederaufnahmebereitschaft zu erwirken, muss sich die Partei Vorhaltungen gefallen lassen, dass öffentliches Fordern und praktisches Handeln bei ihr zwei paar Stiefel sind.
Ohne praktische Konsequenzen dürfte auch die gestern vorgebrachte Forderung des CSU-Generalsekretärs Andreas Scheuer bleiben, Straftäter schon vor Prozessende abzuschieben; Das geht nämlich theoretisch bereits jetzt, kommt aber in der Praxis nur dann vor, wenn sich bereits vorher zahlreiche rechtskräftige Urteile angehäuft haben, weil sonst die Gefährlichkeit nicht verwaltungsgerichtsfest begründet werden kann - vor allem dann, wenn ein Straftäter nicht frei herumläuft, sondern in Straf- oder Untersuchungshaft sitzt.
Der Eindruck, dass viel geredet aber wenig getan wird, könnte auch dazu beigetragen haben, dass die Freien Wähler in Bayern in einer aktuellen Umfrage einen großen Teil ihres Stimmenanteils an die AfD verloren (vgl. Umfrage in Bayern: AfD gewinnt auf Kosten der Freien Wähler). Nach dem Erscheinen dieser Umfrage hat der Landshuter Freie-Wähler-Landrat Peter Dreier seine bereits im Oktober ausgesprochene Ankündigung wahr gemacht und 31 Asylbewerber, die selbst dort hin wollen, in einen Bus nach Berlin gesteckt. Gegenüber der FAZ räumte er ein, dass das vor allem ein "Hilferuf" sein sollte.
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