Erste Patente für Klonverfahren

Den Schöpfern des Schafes Dolly werden damit weitreichende Rechte verliehen

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Während Celera bei der Sequenzierung des menschlichen das mit öffentlichen Mitteln geförderte Human Genome Project hinter sich zu lassen scheint, um als erster die genetischen Informationen in Patente umwandeln zu können, geht auch auf einer anderen Schaubühne der Wettlauf um die Absteckung der gewinnträchtigen Claims in der Biotechnologie weiter. So wurden jetzt den Forschern des Roslin-Instituts, die das Schaf Dolly geklont hatten, in England die ersten Patente für das Klonierungsverfahren zugesprochen.

Letztes Jahr hatte das biopharmazeutische Unternehmen Geron die Roslin Bio-Med Ltd. aufgekauft und sich dadurch die Lizenzrechte an dem Klonverfahren gesichert, mit dem Keith Campbell und Ian Wilmuth am schottischen Roslin Institute geschaffen und dadurch einen spektakulären Durchbruch geleistet hatten. Das Verfahren, das darin besteht, die Kerne von ausdifferenzierten Körperzellen in eine entkernte Eizelle zu verpflanzen, wurde inzwischen von vielen Forschungsgruppen verwendet, um Säugetiere zu klonen. Die Patente gehören dem Roslin Institute, dem Biotechnology and Biological Sciences Research Council und dem Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, da das Verfahren noch an der Universität mit öffentlichen Geldern entwickelt wurde.

Das erste vom britischen Patentamt bewilligte Patent umfasst allgemeine Rechte auf die Verfahren zur Übertragung des Zellkerns. Wer also in Zukunft die Zellkerne von Körperzellen beim Klonen verwendet, wird an Geron Lizenzgebühren zahlen müssen, zumal die beiden ersten Patente auch bereits beim amerikanischen Patentamt vorliegen und für das Patentverfahren zugelassen wurden. Mit einbezogen in das Patent sind Verfahren zur Herstellung von geklonten nichtmenschlichen Tieren sowie zur Herstellung von "menschlcihen und nichtmenschlichen Zellen durch Kernübertragung". Geron hat sich damit auch das Klonen von menschlichen Zellen gesichert (Klonen von menschlichen Embryos) und beteuert, dass das "therapeutisches Klonen", also die Züchtung von therapeutisch bedeutsamen Zellgeweben aus embryonalen Zellen, von der britischen Human Fertilisation and Embryology Authority sowie dem Human Genetics Advisory Body als Bereich der Embryoforschung gestattet werden soll. Ausdrücklich ausgenommen von der Patentlizenz für Geron ist der Einsatz des Verfahrens für das reproduktive Klonen von Menschen. Wilmuth hat immer wieder betont, dass er nur das "therapeutische Klonen" befürwortet, das Klonen genetisch identischer Menschen aber strikt ablehnt. Ende 1998 wurde auch vom Europäischen Rat das Klonen von Menschen verboten (Convention for the Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being with regard to the Application of Biology and Medicine, on the Prohibition of Cloning Human Beings).

Das zweite Patent umfasst die mit Kernübertragung geschehene Herstellung von "nichtmenschlichen tierischen Embryos und geklonten nichtmenschlichen Tieren". Darin eingeschlossen ist die Herstellung von nichtmenschlichen und menschlichen Zelllinien. Das ist besonders wichtig, weil Geron mit den weiteren Patenten, die mit der Züchtung von Stammzellen und mit Telomerase, einem Enzym, das es Zellen erlaubt, sich öfter und vielleicht auch unendlich weiter zu replizieren zu tun haben, einen Vorsprung im Geschäft mit biotechnologisch hergestellten Ersatzteilen für den Menschen verschaffen kann. Die Patente mit der Kombination dieser drei sich ergänzenden Techniken eröffnen ein breites Band an Möglichkeiten für die Transplantationsmedizin, die Herstellung von menschlichen Ersatzgewebe, die Behandlung von alterungsbedingten Krankheiten oder gar die Lebensverlängerung. Während Stammzellen sich praktisch zu allen Zellen entwickeln können, deren Lebensdauer durch Telomerase verlängert wird, ließe sich mit der Übertragung des Zellkerns die Abstoßung verhindern. Thomas Okarma, Präsident von Geron, meint denn auch, dass das Verfahren zur Zellkernübertragung von besonderem Wert für das Programm der regenerativen Medizin sei, "in dessen Zentrum die In-vitro-Züchtung von Zellen und Geweben zur Behandlung vieler degenerativer Krankheiten steht." Besonders hervorgehoben wird, dass Patent eben auch die Herstellung von menschlichen Zellen sichert."

Und David Earp, Vizepräsident für geistiges Eigentum bei Geron, versicherte, dass Geron mit den beiden ersten Patenten sich zwar die Rechte an den grundlegenden Möglichkeiten des Klonverfahrens gesichert habe, aber dass sie nur die ersten von vielen Patenten seien, die mit der Kernübertragung zu haben und die man noch einreichen werde.

Exklusive Lizenzrechte hat freilich nicht nur Geron, sondern auch das Biopharma-Unternehmen PPL Therapeutics für die Herstellung pharmazeutischer Proteine in der Milch geklonter Kaninchen und Wiederkäuer.