Frankreich: Wenig Zugkraft für Flüchtlinge

Seite 2: Die Unterschiede bei Asylgesuchen zwischen Frankreich und Deutschland

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Neben den Unterschieden in der geographischen Lage - Frankreich ist Asylbewerbern aus Afrika näher , während für Asylsuchende, die vom Balkan kommen, Deutschland die naheliegendere Station ist - und historischen Gründen, gibt es auch administrative Unterschiede, die Deutschland für Asylsuchende attraktiver machen als das Nachbarland.

Um es auf die wesentliche Punkte zu beschränken: Asylsuchende haben in Frankreich mit längeren Wartezeiten zu rechnen, die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird, ist statistisch weitaus höher, es gibt weniger Unterbringungsmöglichkeiten, die vom Staat gestellt werden, und die Asylsuchenden müssen auch weitaus geduldiger sein, wenn es um einen Job geht.

In Deutschland betrug die Bearbeitungsdauer eines Asylantrags 2014 durchschnittlich 7,1 Monate. In Frankreich dauert dies derzeit ungefähr zwei Jahre.

Innenminister Cazeneuve will ebenfalls auf eine neunmonatige Bearbeitungszeit kommen, weswegen Ende Juli ein neues Asylgesetz zur Beschleunigung der Verfahren in Kraft trat.

Geht es nach den Anerkennungsraten für Asylanträge im Jahr 2014, wie sie Eurostat ermittelt, so zeigt sich, dass die Anerkennungsrate im vergangenen Jahr in Frankreich in erster Instanz bei 22 Prozent lag (bei 68.500 Anträgen). In Deutschland lag sie demgegenüber bei 42 Prozent (bei 97. 275 Anträge).

Die Unterschiede bei den finanziellen Leistungen sind nicht einfach aufzulisten, da beide Länder die Zuweisungen staffeln. Zunächst wird grundsätzlich zwischen Asylbewerbern unterschieden, die für sie bereit gestellten Unterkünften wohnen, und solchen, die in Ausweichquartieren, in Pensionen oder privat wohnen. Wobei auch hier Geld für die Unterkunft von der finanziellen Zuwendung abgezogen wird - nach nicht verallgemeinerbaren Tarifen. Darüber hinaus werden für Familien-oder Haushaltsmitglieder jeweils unterschiedliche Summen von den beiden Staaten zur Verfügung gestellt. Nachzulesen sind die Leistungen jeweils in den entsprechenden Gesetzen (Deutschland oder - kurz zusammengefasst, auf Deutsch: Frankreich).

Eine Einzelperson erhält demnach in Frankreich 11, 45 Euro am Tag und monatlich 343,50 Euro, wenn sie nicht in einem staatlichen Aufnahmezentrum untergebracht wird. Ist dies der Fall, dann beläuft sich die Beihilfe, abhängig von der Familiensituation zwischen monatlich 91 und 718 Euro bei einer sechsköpfigen Familie.

Für Deutschland wird für alleinstehende erwachsene Asylbewerber einen Anspruch auf Leistungen zwischen 287 und 359 Euro pro Monat berichtet, was in etwa mit den französischen Leistungen vergleichbar ist. Allerdings wird als Bargeldkomponente in diesem Fall nur 146 Euro angegeben. Gemäß der Sätze für andere Haushaltsmitglieder werden die 718 Euro, die in Frankreich für eine sechsköpfige Familie gezahlt werden, auch in Deutschland gezahlt oder, je nach Alter der Kinder, auch mehr. (Unterschiede in den Leistungen nach den jeweiligen Sozialgesetzen wurden hier nicht berücksichtigt, weil die Gesetzeslange hier sehr differiert).

Markante Unterschiede gibt es beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende. In Deutschland sind bekanntlich Erleichterungen in Kraft getreten, wonach für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung schon nach den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltsrechtes arbeiten können.

In Frankreich kann eine Arbeitserlaubnis auch nach dem neuen Gesetz nach etwa neun Monaten beantragt werden - genauer: bis über die Behörde über den Asylantrag entschieden hat. Das kann sich also auch hinauszögern. Eine Erlaubnis ist auch nicht garantiert: "Sie kann allerdings aufgrund einer regional angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt verweigert werden."