Freihandel und Wirtschaftswachstum statt Demokratie und Ökologie

Seite 2: Beschwichtigungsrhetorik und Geopolitik

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Der massiven Kritik, die den TTIP-Unterhändlern und Fürstreitern vom gesamten Spektrum der Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Oppositionspolitikern, zivilgesellschaftlichen Akteuren, Personen des öffentlichen Lebens und sogar den eigenen Reihen seit Beginn der Verhandlungen entgegentritt, wird mit Beschwichtigungsrhetorik vorgegriffen. Wie die folgenden Zitate zeigen, geht es aber mitnichten darum, das Abkommen tatsächlich abzuschwächen, sondern darum, es weniger eindeutig zu formulieren:

Das Papier beinhaltet etwa "[die] Zusage der Vertragsparteien, mit allen relevanten interessierten Akteuren einschließlich der Privatwirtschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen zu kommunizieren".

Zudem würden "in dem Abkommen [...] Fragen der Transparenz behandelt werden. Zu diesem Zweck wird es Bestimmungen enthalten über die Verpflichtung, vor der Einführung von Maßnahmen mit Auswirkungen auf Handel und Investitionen die Interessenträger zu konsultieren" […] "Die Kommission wird dem Ausschuss für Handelspolitik im Sinne der Transparenz regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen Bericht erstatten."

Diese Sätze über die angebliche Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und die angeblich angestrebte "Verpflichtung, vor der Einführung von Maßnahmen […] die Interessenträger zu konsultieren", sind offensichtlich Makulatur, wie die Geheimverhandlungen und der Vertraulichkeitsstatus dieses Papiers belegen. Was nutzt es der Zivilgesellschaft, konsultiert zu werden, wenn das Abkommen bereits beschlossen und die grundlegenden Entscheidungen damit schon getroffen sind? Das Wort Transparenz mag zwar auf 18 Seiten 13 Mal genannt werden, durch die Wiederholung wird es aber nicht glaubwürdig.

Auch im Hinblick auf die Tragweite des Abkommens ist man nicht ehrlich, wenn es heißt: "Das Abkommen wird ausschließlich Bestimmungen über den Handel und handelsrelevante Bereiche enthalten." Umfassende Privatisierungsmaßnahmen oder regulatorische Angleichungen wie in TTIP gefordert, sind jedoch keine Handelspolitik im eigenen Sinne. Unter dem Deckmantel angeblich ausschließlicher handelsbezogener Regelungen versucht man also, eine große Palette neoliberaler politischer Maßnahmen durchzusetzen. Betroffen sind durch die Liberalisierung alle möglichen, bisher staatlich geregelten Gesellschaftsbereiche, etwa das Bildungssystem, die öffentliche Grundversorgung und sogar die demokratischen Strukturen selber, die durch Schiedsgerichte zum Teil ausgehebelt werden sollen.

Wenn es wirklich nur um Handel ginge, müsste auch nicht betont werden, es würden die "erforderlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig erscheinenden Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucher, Umwelt und Förderung der kulturellen Vielfalt, wie in dem Übereinkommen der UNESCO" ergriffen, um negative Auswirkungen des Abkommens abzufedern.

Neben dem Herunterspielen konkreter, negativer Auswirkungen für die Bevölkerung versucht man, die verringerte staatliche Souveränität durch die Aufgabe von Kompetenzen zugunsten der US-Regierung und Wirtschaftslobbys zu rechtfertigen: So sei das "Recht der EU und der Mitgliedstaaten unberührt zu [be]lassen, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, die erforderlich sind, um legitime Gemeinwohlziele wie soziale, umwelt- und sicherheitspolitische Ziele, das Ziel der Stabilität des Finanzsystems sowie das Ziel der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit in nichtdiskriminierender Weise zu verfolgen. Das Abkommen sollte der Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Förderung und zum Schutz der kulturellen Vielfalt Rechnung tragen".

Nach der Nennung von Investoreninteressen ist man vorgeblich auch zur Anerkennung "legitimer Gemeinwohlziele" bereit. Wie ein Abkommen zur Vereinheitlichung der "kulturellen Vielfalt" Rechnung tragen soll, bleibt schleierhaft. Das Gegenteil, nämlich die Vereinheitlichung und Standardisierung bestehender Vielfalt ist ja Ziel des Abkommens. Der Zusatz, die Gemeinwohlziele dürften von den Vertragspartnern trotz des TTIP-Abkommens verfolgt werden, wird durch den Zusatz "[in] nichtdiskriminierender Weise" ergänzt.

Diese Ergänzung lässt juristische Spielräume für Unternehmen, gegen staatliche Regulationsversuche vorzugehen. So könnte ein US-Fleischhersteller trotz in der EU abweichender "legitimer Gemeinwohlziele" vor dem Schiedsgericht auf eine "Diskriminierung" der EU klagen, wenn er sein mit Wachstumshormonen behandeltes Rindfleisch in den USA, nicht aber in der EU verkaufen darf. Ebenso ein Gentechnik-Saatguthersteller, dessen Produkte aus ökologischen Bedenken heraus in der EU nicht genehmigt werden. Insofern klingt der Absatz insgesamt wie ein großzügiges Entgegenkommen der EU-Bürokraten in Richtung der Kritiker, wenngleich das Entgegenkommen durch den genannten Zusatz entkräftet wird.

Es ginge darum, so wird behauptet, "die Förderung der europäischen Schutzstandards vorzusehen". Unschwer herauszuhören ist die Schwammigkeit auch dieser Formulierung, die durchaus die Aufgabe von Schutzstandards beinhalten könnte. Sonst würde man in etwa so formulieren: "Die EU-Schutzstandards müssen im Rahmen des TTIP-Abkommens vollständig Berücksichtigung finden." Um diese butterweichen Grundsätze zu übertünchen, verweist man auf den angeblich angestrebten Schutz der Natur und der Arbeitnehmerrechte:

[Arbeitnehmerrechte:]
"Das Abkommen wird auch Mechanismen zur Unterstützung der Förderung menschenwürdiger Arbeit durch wirksame interne Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Sinne der IAO-Erklärung von 1998 [enthalten]."

Das genannte IAO-Abkommen enthält absolute Mindeststandards, die in EU und den USA ohnehin bereits gelten. Damit ist dieser Absatz absolut inhaltslos, dient also nur der Beschwichtigung von Kritikern.

[Nachhaltigkeit und Ökologie:] "Nachhaltige Entwicklung"
"In dem Abkommen sollte anerkannt werden, dass die Vertragsparteien den Handel oder ausländische Direktinvestitionen nicht dadurch fördern werden, dass sie das Niveau der internen Rechtsvorschriften und Normen in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsrecht oder Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz senken."

Da die Themen Nachhaltigkeit und Ökologie in Mode sind, werden sie - unabhängig von den tatsächlichen Zielen - auch im TTIP-Abkommen genannt. Schließlich ist das alles nur eine Frage der Perspektive. Die in den USA erlaubte und in der EU verbotene Behandlung von Hühnerfleisch mit gesundheitsschädlichem Chlor, könnte auch als Erhöhung der Hygienestandards gewertet und damit gegen den Willen der Verbraucher in der EU erzwungen werden (so fordert man in diesem Papier etwa auch importierte Güter müssten "krankheitsfrei und schadorganismenfrei" sein). Die Entscheidungshohheit entschwindet hier aus dem Machtbereich des eigentlichen Souveräns, also der Bürger. Wenn es wirklich um Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte ginge, bräuchte man kein Abkommen, denn es reichen nationale Gesetze vollkommen aus.

Ein weiterer Aspekt, der zu mehr Wirtschaftswachstum führen soll, ist die Angleichung von Standards. Nachvollziehbar scheint dies für rein technische Standards - etwa für den Transport. Wenn also die Palette überall dieselben Maße haben soll oder wenn die Breite von Verkehrswegen ebenso, wie die von Fahrzeugen genormt ist. Im Papier heißt es dazu:

Es gelte, "technische Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren gestützt auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen)" anzugleichen.

Die Standardisierung im Bereich von Wirtschaft und Handel ist ja schön und gut. Allerdings wird nicht erwähnt, dass eben jene Standardisierung bereits sehr ausgeprägt ist. Nur etwa in Bezug auf das metrische Maßsystem weigert man sich in den Vereinigten Staaten seit Jahrzehnten (entgegen jeder Vernunft), sich am internationalen Standard zu orientieren. Und es ist keineswegs zu erwarten, dass sich hieran durch das TTIP-Abkommen etwas ändern wird. Was bringt aber ein solches Abkommen - auch aus Sicht der Wirtschaft -, wenn es in zentralen Punkten unwirksam bleibt?

Die Angleichung von Standards birgt für europäische Bürger aber auch eine ganz konkrete Gefahr: Werden beispielsweise die Standards der Risikobewertung in Bezug auf grüne Gentechnik angeglichen, ist davon auszugehen, dass mehr gentechnisch veränderte Pflanzen auf europäischen Äckern gepflanzt werden. Einhergehend mit den bekannten negativen Auswirkungen wie der Kontamination von Pflanzen der Öko-Landwirtschaft, einem höheren Pestizideinsatz und einem beschleunigtem Artensterben.

Um das Widerstandspotential, das durch eine solche Politik in der Bevölkerung geweckt werden kann, wissen auch die TTIP-Strategen und ringen daher um Glaubwürdigkeit, indem sie auf angebliche "gemeinsame Werte" verwiesen:

"In der Präambel wird daran erinnert werden, dass die Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten auf gemeinsamen Grundsätzen und Werten beruht" […] "gemeinsame Werte in Bereichen wie Menschenrechte, Grundfreiheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit […] und der internationalen Sicherheit."

Die Betonung vorgeblich gemeinsamer Werte zwischen USA und EU klingt auf der einen Seite nachvollziehbar und auf der anderen Seite wieder nicht. "Gemeinsame Werte in Bereichen wie Menschenrechte[n]" und "Rechtsstaatlichkeit" sind zwar im weiteren Sinne zu erkennen, wenn man den Wertekanon etwa zwischen USA oder EU und Saudi-Arabien vergleicht. Dennoch gibt es zwischen Europa und den USA keinen grundlegenden Konsens über entscheidende moralische und ethische Grundsätze, wie etwa über die in vielen US-Staaten angewandte, barbarische Todesstrafe. Auch die in den USA durchgeführten Folterungen und die illegale Freiheitsberaubung angeblicher Terroristen in Guantanamo Bay sowie der illegale Drohnenkrieg in Pakistan lassen an den "gemeinsamen Werten zweifeln. Der angebliche Wertekonsens ist also deutlich fragiler und weniger eindeutig, als hier dargestellt.

Offensichtlich wird im Vergleich mit anderen Handelspartnern auch mit zweierlei Maß gemessen - etwa wenn die Bundeskanzlerin bei Chinabesuchen stets die fehlenden Menschenrechte anklagt, in den USA jedoch weder Todesstrafe, noch Foltergefängnisse kritisiert. Auch wird kein Wort verloren über exzessive Wirtschaftsspionage oder die Überwachung von europäischen Bürgern Politikern und digitaler Infrastruktur durch US-Geheimdienste. Dies sind alles keine besonders starken Indizien für gemeinsame Werte.

Nicht zuletzt ist auch die Konsensbasis in Bezug auf protektionistische Handelspolitiken auf beiden Seiten sehr dünn. Der Schutz von lokaler Produktion und Gütern wird von Freihandels-Dogmatikern stets als großes Problem dargestellt - auch wenn Protektionismus in manchen Fällen volkswirtschaftlich durchaus Sinn ergibt. An der Oberfläche lehnt man zwar jeglichen Protektionismus ab, formuliert im vorliegenden Papier aber so widersprüchlich, dass derartige Schutzpolitiken in keiner Weise ausgeschlossen werden. Es solle etwa gewährleistet sein, dass "durch das Abkommen für einen besseren Schutz und eine stärkere Anerkennung der geografischen Angaben der EU" gesorgt ist.

Die "geographischen Angaben der EU" sind etwa für alle, die keinen fade schmeckenden Parmesan aus Michigan/USA kaufen und essen wollen, durchaus sinnvoll. Aus Sicht von WTO und Freihandels-Vorkämpfern sind sie jedoch eigentlich prinzipiell abzulehnen. Ebenso wie die mehr nationalistisch, denn kulturell motivierte US-Kampagne "Buy American", die US-Amerikaner dazu anhält, beim Einkauf oder bei Investitionen stets in den USA produzierte Güter "ausländischen" vorzuziehen. Auf EU-Seite fordert man folglich "Auflagen hinsichtlich lokaler Inhalte und lokaler Erzeugung, insbesondere "Buy America(n)"-Vorschriften".

Interessanterweise baut man sich eine scheunengroße Hintertür in das Abkommen ein, indem man fordert: "Damit möglichst weitgehende Liberalisierungsverpflichtungen erzielt werden, sollte das Abkommen eine bilaterale Schutzklausel enthalten, nach der eine Vertragspartei Präferenzen ganz oder teilweise entziehen kann, wenn einem heimischen Wirtschaftszweig durch den Anstieg der Einfuhren einer Ware aus der anderen Vertragspartei ein erheblicher Schaden verursacht wird oder droht." Außerdem betont man: Wesentlich sei, dass das "Recht der Parteien anerkannt wird, Risiken gemäß dem Schutzniveau, das jede Seite für erforderlich hält, zu bewerten und zu bewältigen".

Mit einer solchen Schutzklausel kann die Liberalisierung von Märkten zu jedem Zeitpunkt und in Bezug auf jeden Wirtschaftszweig wieder rückgängig gemacht werden. Dieser Satz zeigt, wie wenig Sinn das Abkommen macht und wie viel Angst man zugleich offenbar vor eben diesem Abkommen hat! Wer sich eine Hintertür für einen derart zentralen Aspekt einbaut, braucht kein Abkommen abzuschließen.