Gabriel ziert sich beim Mieterstrom

Die Energie- und Klimawochenschau: Von US-amerikanischen Pipelines, ungeliebtem, aber günstigem Mieterstrom und einem weiter wachsenden globalen Solarmarkt

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Es war nicht anders zu erwarten. Per präsidialer Verfügung macht der neue US-Präsident Donald Trump den Weg frei für zwei höchst umstrittene Pipelineprojekte. Die beiden Vorhaben waren in den vergangenen Jahren zum Kristallisationspunkt der US-Umweltbewegung geworden. Das berichtet neben vielen anderen BBC. Trump hatte im Wahlkampf keinen Hehl daraus gemacht, dass er von Klimaschutz nichts hält und die Interessen der großen Ölkonzerne vertritt (siehe auch Trump: Bahn frei für die (Bau-)Wirtschaft).

Bei dem einen Projekt handelt es sich um die Dakota Access Pipeline, die die Schieferölfelder im Nordwesten Norddakotas mit dem US-Pipelinenetz verbinden soll. Sie führt über knapp 2.000 Kilometer durch Nord- und Süddakota sowie Iowa bis in den Süden Illinois. Im Dezember 2016 hatte das Ingenieur Corps der US-Armee, die für den Bau zuständig ist aufgrund von Protesten die Verlegung eines wichtigen Teilabschnitts angeordnet.

Ein kleiner Teilabschnitt in Nord Dakota, der die Sioux Reservation Standing Rock streift, dort eine alte Begräbnisstätte zerstören würde und die Trinkwasserversorgung im weiten Umkreis gefährden könnte, hat in den letzten Monaten für erhebliche Aufregung gesorgt. Wie mehrmals berichtet haben die dortigen Proteste unerwartet zu einem Zusammengehen von mehreren hundert indigenen Völkern der USA geführt, wie es ihn mindestens seit den Aktionen in Wounded Knee 1973 nicht gegeben hat.

Auch seinerzeit ging es schon - neben vielem anderen - um den Rohstoffabbau, in dem Falle Tagebaue, die ihre Nachbarschaft stark belasteten und die Landschaft verwüsteten.

Bei dem anderen Vorhaben geht es um die Keystone XL-Pipeline mit der das in Kanada aus Teersänden gewonnene synthetische Rohöl zu US-amerikanischen Raffinerien gepumpt werden soll. Trumps Vorgänger Barak Obama hatte die Genehmigung für die rund 1.900 Kilometer lange Röhre 2015 nach jahrelangen Protesten abgelehnt.

Solarstrom für Mieter

Der meiste Strom wird in den Städten verbraucht, dort, wo die großen Stromverbraucher wie Kühlanlagen, Metallschmelzen, Chemiebetriebe und ähnliches zu finden sind. (Der private Verbrauch der Haushalte macht nur rund ein Viertel des Stromverbrauchs aus.) Daher wäre es eigentlich angebracht, den Strom nach Möglichkeit vor Ort zu produzieren. Das würde unter anderem die Netze entlasten und könnte den Bedarf an neuen Überlandtrassen minimieren.

Dass auf Deutschland Dächern dafür viel Potenzial vorhanden ist, weiß man schon seit Längerem. Nun hat eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie errechnet, dass sich bis zu 3,8 Millionen Haushalte durch sogenannte Mieterstrommodelle versorgen ließen. Damit wäre noch nicht der Verbrauch der Städte abgedeckt, aber es wäre ein Beitrag geleistet.

Gabriels grüner Staatssekretär Rainer Baake meinte bei der Vorstellung der Studie, die Bundesregierung wolle "künftig auch Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einbeziehen". Mieterstrom könne helfen, der Fotovoltaik neuen Schwung zu geben. Bei diesem Modell beziehen die Mieter eines Gebäudes ihren Strom direkt aus auf dem Haus angebrachten Solaranlagen, die dem Hausbesitzer oder einem Dritten gehören.

So richtig in Gang gekommen ist diese Entwicklung jedoch noch nicht, was nach Ansicht der Studienautoren an "bedeutende(n) administrative(n), organisatorische(n) und rechtliche(n) Hemmnisse(n)" liegt. Dabei kann sich dieses Modell durchaus lohnen. Zwar muss auf den gelieferten Solarstrom auch die EEG-Umlage von derzeit 6,88 Cent gezahlt werden. Dafür entfallen aber meist Konzessionsabgabe, Stromsteuer und Netzentgelte.

Zu den Hemmnissen gehört zum Beispiel, wie die Autoren ausführen, dass eine Solarstrom an ihre Mieter verkaufende Wohnungsbaugesellschaft ihre gewerbesteuerlichen Privilegien dadurch verlieren kann, wie die Autoren ausführen.

Mit der letzten Novelle des ErneuerbarenEnergien-Gesetzes (EEG) wurde die Bundesregierung ermächtigt den Rahmen für den Mieterstrom per Verordnung abzustecken. Das könnte ohne lange Gesetzgebungsverfahren und Beratungen im Bundesrat geschehen wurde aber bisher nicht umgesetzt. Ausdrücklich erwähnt das EEG dabei die Möglichkeit, die EEG-Umlage für den Mieterstrom abzusenken, womit seine Attraktivität noch erhöht werden könnte.

Wann diese Verordnung kommt, blieb bei der Studienvorstellungen offen. Staatssekretär Baake betonte nur, dass die Studie die Grundlage für die künftige Förderung des Mieterstroms gelegt habe.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der die Verordnung auf den Weg bringen müsste, hatte sich nach Angaben des Magazins Erneuerbare Energien im letzten Jahr eher negativ geäußert. In einer Antwort an den Bundesrat habe er sich gegen die Förderung des Mieterstroms ausgesprochen und diese als ungerecht bezeichnet, weil nicht alle Mieter in ihren Genuss kommen könnten.