Gefängnis für Flaschenwürfe

Seite 2: Der Kampf im Saal

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In seinen Feststellungen zeichnet der Richter ein Bild: Die Geschichte eines Chaoten, der aus der Fremde und unter fadenscheinigem Grund nach Hamburg fährt, um Polizisten anzugreifen. Sein Rückschluss: "Die hier in Rede stehende Tat ist Ausdruck einer verbreiteten Einstellung, wonach Polizeibeamte 'Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter' sind." Allerdings bleibt Johann Krieten für dieses Fazit den Nachweis schuldig.

Sogar die dunkle Kleidung und ein Paar Handschuhe rechnet er dem Angeklagten zur Last, denn dieser habe seine Identifizierung erschweren wollen. Selbst wenn das stimmen sollte: Es wäre legitim. Niemand hat etwa behauptet, der 21-Jährige hätte vermummt demonstriert.

Laut dem Richter soll die Strafe für Peike S. abschrecken, weswegen sie hart zu bemessen sei. Es liest sich, als wollte jemand einen wie auch immer gearteten Sumpf von G20 austrocknen - mit den Mitteln eines Amtsgerichts.

Verteidiger sprechen in solchen Fällen von verfassungswidrigem Symbolstrafrecht. Ja, Strafgesetze sollen zur Rechtstreue anhalten. Aber in Deutschland werden nicht einfach Leute an eine Laterne gehängt, um damit die Übrigen abzuschrecken. Strafe muss tat- und schuldangemessen sein. Dass dieser Grundsatz verletzt ist, lässt sich an der Höhe festmachen, oder - wie in diesem Fall zusätzlich - an der mangelhaften Begründung.

Kritiker haben dem Gericht vorgeworfen, eine absurd hohe Strafe verhängt zu haben. Die Politik wolle Einfluss nehmen. Durch die schriftlichen Urteilsgründe wissen wir nun mehr. Diese Entscheidung hat der Richter selber zu einem Politikum gemacht. Er hat sich bereit erklärt, im vorauseilenden Gehorsam die Gewaltenteilung aufzugeben und die Polizei verteidigen zu wollen.

Laut früherer Auskunft der Justizbehörden sitzt Peike S. weiter in Untersuchungshaft. Rechtsmittel laufen.