Gegendarstellung zum Artikel "Sturm im Kartenhaus"

Zu dem an dieser Stelle erschienenen Artikel "Sturm im Kartenhaus" erreichte uns die folgende Gegendarstellung der Firma Euro-Cities AG, zu deren Veröffentlichung wir nach §14 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) verpflichtet sind

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Telepolis berichtete am 21. September 2005 in dem Artikel "Sturm im Kartenhaus" über einen Rechtsstreit zwischen der Euro-Cities AG und der Toll Collect GmbH.

In dem Artikel hieß es hierzu:

"Ein Grund für das Gericht, (…), war dass die Eurocities AG gar nicht aktivlegitimiert sein dürfte, also gar keine eigenen Unterlassungsansprüche geltend machen kann. Grund für die Schlappe bei der Legitimation, also der Frage, ob die Eurocities AG überhaupt die Rechte an den strittigen Karten hat, ist Missstimmung zwischen den einstigen Partnern Eurocities AG und Mobilitätsverlag (…). (…). Sie kann also keine Unterlassungsansprüche in eigenem Namen geltend machen. Sie hätte diese im Namen der Stadtinfoverlag GmbH (seit März 2001 Mobilitätsverlag GmbH) geltend machen müssen, was aber nicht geschehen ist."

Hierzu stellen wir fest, dass der Rechtsstreit zwischen der Euro-Cities und dem Mobilitätsverlag weder Toll Collect noch dem Gericht bekannt war und dass das Gericht die Klageberechtigung der Euro-Cities AG bejaht hat. Andernfalls hätte Toll Collect auch nicht auf Anraten des Gerichts eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Euro-Cities AG ist demnach berechtigt, in eigenem Namen Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

In dem Artikel hieß es zudem:

"Konkret ging es jedoch nur um den Vorwurf, dass Toll Collect für seinen Mautabrechnungsdienst Kartenmaterial des Stadtplandienstes per Download gestohlen haben soll. (…). Dieser Vorwurf war deshalb auch schon im Vorfeld des Prozesses fallen gelassen worden.“

Hierzu stellen wir fest, dass gerade dieser Vorwurf Gegenstand des Verfahrens war.

Weiter berichtete Telepolis:

"Ob auch bloße Zugriffsversuche einen Unterlassungsanspruch begründen können, ließ der Senat offen.“

Hierzu stellen wir fest, dass das Gericht gerade aufgrund der Vielzahl der Zugriffsversuche durch Toll Collect einen Unterlassungsanspruch bejaht hat.

Berlin, den 28.09.2005

Dr. h.c./BG Hans Biermann
Vorstand der Euro-Cities AG