Internet für alle oder Internet für Sechsjährige?
Bund und Länder starten zum Wohle der Jugend einen neuen Anlauf im Kampf gegen nacktes Fleisch in den Telemedien
Nach langem Tauziehen haben der Bund und die Länder sich Ende vergangener Woche nun doch noch über die Neugestaltung des Jugendschutzes in den Medien geeinigt. Die Länder bestimmen demnach in Zukunft größtenteils allein, was öffentlich im Netz und im Fernsehen gezeigt werden darf. Sex-Angebote müssen online dann hinter technische Gitter, wo sie nur für geschlossene Benutzergruppen zugänglich sind. Pay-TV-Anbieter sollen ganz in die Röhre schauen und gar kein Porno senden dürfen. Eine "Selbstkontrolle" durch die Wirtschaft ist zwar erwünscht, muss sich aber der Länderoberaufsicht unterwerfen.
Als Bundeskanzler Gerhard Schröder am gestrigen Dienstagabend die CeBIT 2002 feierlich eröffnete, präsentierte er auch voller Eifer die Erfolge seiner im Herbst 2000 gestarteten Kampagne Internet für alle. Doch wenn es nach dem Willen der Länder geht, die mit dem Segen des Bundes am vergangenen Freitag auf der Besprechung ihrer Regierungschefs ein neues Eckpunktepapier zur Reform der Medienordnung im Bereich Jugendschutz verabschiedet haben, werden die Teledienste der Zukunft vor allem ein Medium für Sechs- bis Sechzehnjährige und damit nicht unbedingt für alle sein.
"Jugendbeeinträchtigende" Inhalte wie Sex und Erotik soll es den Plänen zufolge online entweder nur noch nach 23 Uhr oder nach Passkontrolle geben. Pornos und andere "jugendgefährdende" Angebote dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Im Fernsehen gar nicht mehr, da die Medienexperten der Länder dort die Sperrtechniken nicht für ausreichend halten.
Die Einigung zwischen Bund und Ländern war bereits Ende vergangenen Jahres zum Greifen nah gewesen (Operation Jugendschutz). Allerdings hatten sich die Bayern in letzter Minute quergelegt (Sexsites weiter voll auf Sendung), da ihnen die Mitspracherechte der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BpjS) noch zu weit gehend erschienen waren.
Bundesprüfstelle mit rein symbolischer Bedeutung
Die wird dem neuen Eckpunktepapier zufolge nun zum zahnlosen Tiger: Prinzipiell soll sie zwar nach wie vor die "Aufgabe wahrnehmen, jugendgefährdende Inhalte in Online-Medien festzustellen". Allerdings behält sich die zentrale Aufsichtsstelle der Länder, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), ein Vetorecht vor.
Insgesamt soll sich die Prüfstelle an "zuvor ergangene Entscheidungen der zentralen Aufsicht auf Länderebene" halten müssen und auf Zuruf der KJM tätig werden. Die vereinbarten "angemessenen Mitwirkungsbefugnisse" des Bundes beschränken sich dabei auf das Recht, zwei der insgesamt zwölf Mitglieder der KJM zu bestellen. Daneben darf er die gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Novellierung des Jugendschutzes schaffen.
Neben den organisatorischen Fragen haben Bund und Länder auch erneut inhaltliche Schwerpunkte für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgeschrieben, mit dem die Neuordnung mit Leben gefüllt werden soll. Nach den heftigen Protesten gegen dem in früheren Entwürfen enthaltenen Vorschlag, eine Art "Sendezeitbegrenzung" für Sexsites einzuführen, rudern die Medienpolitiker dabei etwas zurück. Bei jugendbeeinträchtigenden Inhalten sollen Anbieter demnach nun "die Option erhalten, entweder die Verbreitungszeit einzuschränken" oder durch "geeignete technische Vorkehrungen" zu verhindern, dass Minderjährige sie "üblicherweise" wahrnehmen.
Einfallstor für Komplett-Filter fürs Netz
Wenig Neues gibt es beim Thema Vorabkontrolle von Inhalten. So fordern die Länder nach wie vor ein "positives Rating". Unbedenkliche Angebote sollen damit durch eine "geeignete Programmierung" kenntlich gemacht werden. Ob es sich dabei "nur" um ein Einschätzen der eigenen Websites durch Content-Anbieter gemäß der umstrittenen Internet Content Rating Association (ICRA) (Filterinitiative ICRA: Wir sind die Guten) handelt, die gerade auf Betreiben Bertelsmanns dem x-ten Relaunch nächste Woche in London entgegenfiebert, oder ob sich dahinter gar eine versteckte Verpflichtung für Access-Provider zur Überprüfung aller über ihre Leitungen fließender Datenpakete versteckt, ist noch offen.
Verbände sind durch die Klausel "geeignete Programmierung" allerdings alarmiert. Hannah Seiffert, Rechtsexpertin des Verbands der deutschen Internet-Wirtschaft eco sieht darin ein "Einfallstor für eine netzseitige Filterung." Sie warnt vor dem Büssow-Problem: Auch im Fall der Sperrungsverfügungen für zwei rechte US-Websites habe der Düsseldorfer Regierungspräsident Techniken zur Webblockade schlicht für "geeignet" erklärt, obwohl sie problemlos zu umgehen seien (Netzsperre für Fritzchen Doof). Eine solche, nicht den Nutzern selbst überlassene Filteraktion sei "nicht im Sinne der Erfinder des Internet, nicht von demokratischen Interesse und nicht geeignet für den Jugendschutz."
Scharfer Gegenwind weht den Ländern auch für ihr Festhalten an dem Vorhaben entgegen, "Einrichtungen der Selbstkontrolle" der Fremdkontrolle durch die KJM zu unterstellen. Die Feststellung von jugendbeeinträchtigenden Medieninhalten soll dem Ergebnisprotokoll des Treffens der Länderchefs nach zwar "so weit wie möglich" der Wirtschaft überlassen werden. Die entsprechenden Gremien bedürfen allerdings dem Text zufolge nach wie vor einer "hoheitlichen Zertifizierung".
Das Grundproblem der bislang hinter verschlossenen Türen abgehaltenen Absprachen ist für Arthur Waldenberger, Vorsitzender der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) damit nicht gelöst. "Der Staat will Zugriff auf die Selbstkontrolle und sie so nach Willkür beeinflussen", schimpft der Jurist. Beim Jugendmedienschutz würde auf diesem Weg eine "gefährliche Entwicklung" eingeleitet, die nach Waldenbergs Befürchtung auch auf andere Selbstkontrollgremien wie den Presse- oder den Werberat ausgedehnt werden soll. Die deutschen Spitzenpolitiker würden hier mit einem Modell der "Ko-Regulierung" experimentieren, für das es europaweit noch keine Erfahrungen gebe und das in "essenzielle Grundrechte" einschneiden könnte.
Zu früh gefreut, Premiere
Die Einzelheiten eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wollen die Länder nun "in den nächsten Monaten" ausarbeiten. Dass es dazu wie in benachbarten Staaten zu einer Liberalisierung des Pornobegriffs kommt, ist nicht zu erwarten. Vielmehr stellte Hansjörg Kuch, Leiter der Mediengruppe der Bayerischen Staatskanzlei, gegenüber Telepolis klar, dass für den gesamten elektronischen Medienbereich ein "eigenes Porno-Verbot" über die Bestimmungen in Paragraph 184 Strafgesetzbuch (StGB) hinaus etabliert werden solle. Schon heute dürfen Medieninhalte, die "unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge" sexuelle Vorgänge in anreißerischer Weise in den Vordergrund stellen und überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielen, nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Februar allerdings geurteilt (Harte Zeiten für Jugendschützer), dass pornografische Sendungen ausgestrahlt werden dürfen - wenn "effektive Vorkehrungen" verhindern, dass Minderjährige mit der heißen Bildschirmware in Kontakt kommen. Der ums Überleben kämpfende Sender Premiere der weit gehend insolventen Kirch-Gruppe hatte daraufhin gleich ein neues Sendekonzept für "Erotik" pur mit drei bis vier Genre-Filmen gleichzeitig angekündigt, mit dem er seine Millionenlöcher stopfen will.
Doch die Freude bei Premiere-Chef Georg Kofler dürfte nicht lange währen, ist sich Kuch sicher. Der Schiedsspruch des Bundesverwaltungsgerichts hat für ihn nur "temporäre Bedeutung", da die zitierten Rechtsgrundlagen mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verschärft würden.
Selbst im Pay-TV kann sich der bayerische Medienpolitiker keine Porno-Angebote vorstellen, da die Alterskontrolltechniken im Gegensatz zum Internet, wo Anbieter wie Frei-Ab-18 oder X-Check zumindest das Einsenden eines Personalausweises vor dem Freischalten verlangen, leicht zu umgehen seien. Bei Premiere etwa erfolgt die Nutzeridentifizierung bislang über einen vierstelligen Pin-Code.
Noch Fragezeichen beim Zeitplan
Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, ist allerdings der Überzeugung, dass die Anbieter auch im TV "die technischen Vorkehrungen hinkriegen". Angesichts des "Grundbedürfnisses" vieler Menschen, sich erotische Dinge anzuschauen, dürften sich die Länder nicht von einer "allzu prüden Grundstimmung hinreißen lassen."
Der deutsche Hang zum Perfektionismus bei der Neufassung des Jugendmedienschutzes verdecke nur, dass sich die Kids die begehrten Bilder über Umwege auch bei Videotheken oder am Kiosk besorgen könnten. Zu lösen sei das Problem daher nur über die Schiene Bildung und Medienkompetenz, ergänzt Ottos Kollegin von den Bündnisgrünen, Grietje Bettin.
Unbeeinflusst von der Kritik wollen Bund und Länder nach der grundsätzlichen Einigung ihre Eckpunkte nun in "Kodifizierungsentwürfe" gießen. Die sollen zeitgleich schon in der ersten Jahreshälfte 2003 in Kraft treten. Ob das Jugendministerium, dem auch die den Index pflegende Bundesprüfstelle zugeordnet ist, den Zeitplan einhalten kann, beziehungsweise vor den Wahlen im Herbst überhaupt noch aktiv werden will, ist allerdings fraglich. Beschlossene Sache ist jedoch, dass die entstehenden Jugendschutzregelungen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten inhaltlich auf Praxistauglichkeit überprüft werden sollen.