Jordanische Bank muss Opfer von Selbstmordattentätern entschädigen

Das Geldinstitut hatte von reichen Saudis ausgelobte Prämien an die Familien von Terroristen ausbezahlt

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Das Bundesbezirksgericht von Brooklyn hat einer Klage von 297 Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen in Israel und in den Palästinensergebieten stattgegeben, die von der jordanischen Arab Bank Schadensersatz haben wollen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und das Geldinstitut hat bereits angekündigt, es anzufechten.

Anlass für die Klage, die das US-Außenministerium verhindern wollte, waren unter anderem Auszahlungen von Finanzprämien an die Familien von Selbstmordattentätern. Das Geld stammte von reichen Saudis, die es zuvor ausgelobt hatten - und seine Weiterleitung verstieß nach Ansicht der Brooklyner Geschworenen gegen das US-amerikanische Anti-Terror-Gesetz.

Gary Osen, der Anwalt der Kläger, hatte während seiner zwölf Jahre andauernden Recherchen für den Prozess herausgefunden, dass eine zur Hamas gehörende Organisation sogar Zeitungsanzeigen geschaltet hatte, in denen die Familien von Selbstmordattentätern aufgefordert wurden, "eine Filiale der Arab Bank an ihrem Wohnort aufzusuchen", um sich 5316 Dollar Saudi-Prämie abzuholen. Außerdem stieß er auf die Äußerung eines Spitzenmanagers der Arab Bank, der vor der Klage öffentlich damit geprahlt hatte, die Vernichtung Israels zu unterstützen.

Rechnet man andere Zahlungen an die Terrororganisation Hamas und deren Akteure hinzu, sollen insgesamt über 70 Millionen US-Dollar geflossen sein, die nach Ansicht der Geschworenen in den Jahren zwischen 2000 und 2004 insgesamt 24 verschiedene Terroranschläge gefördert haben. Olsen hatte argumentiert, dass viele Attentate gar nicht möglich gewesen wären, wenn Banken nicht absichtlich weggesehen hätten.

Hauptquartier der Arab Bank im jordanischen Amman. Foto: Jean Pierre X. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Mit der schweizerischen UBS, die er ebenfalls der Terrorfinanzierung bezichtigte, konnte Olsen einen Vergleich abschließen. Die Arab Bank, die die Terrorverdachtskonten erst nach der Klageeinreichung 2004 zumachte, engagierte dagegen den bekannten Unternehmensanwalt Kevin Walsh, der Olsen für einen Stundensatz in mutmaßlich vierstelliger Höhe eine Niederlage beibringen sollte, nun aber selbst unterlag.

Walsh versuchte das Verhalten der Arab Bank unter anderem mit Schreibfehlern und mit dem Argument zu rechtfertigen, es habe sich um "alltägliche Bankgeschäfte" gehandelt, die im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Geldinstituts nicht ins Gewicht fallen. Die aus sechs Schwarzen, vier Latinos und einer weißen Frau zusammengesetzte Jury, sah das wahrscheinlich auch deshalb anders, weil in dem Prozess mehrere Opfer über ihr Leid nach den Anschlägen aussagen durfen, was Walsh und seine Kollegen verhindern wollten, aber nicht konnten.

Wie hoch der Schadensersatz für die Opfer und Hinterbliebenen sein wird, muss nun in einem gesonderten Zivilprozess ermittelt werden. Geht man anhand ähnlicher Fälle in der Vergangenheit von Ansprüchen von bis zu zehn Millionen Dollar pro Person aus, dann könnten auf die Arab Bank insgesamt Forderungen von fast drei Milliarden Dollar zukommen. Das Eigenkapital der Bank mit 600 Filialen in 30 Ländern beträgt derzeit 7,8 Milliarden Dollar.

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