Kein "Report aus München" mehr

Bayerischer Rundfunk erwirkt einstweilige Verfügung gegen Chaostage2002.de

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Auch der Bayerische Rundfunk (BR) tappt noch im Dunkeln: Gibt es nun Chaostage in München oder ist das Ganze nur ein Schwindel? Das ist eben bundesweit in den Medien derzeit die Frage. Und weil keiner Näheres weiß, informiert sich offenbar sogar der BR auf der Netzseite www.chaostage2002.de, die bereits seit Monaten über den angekündigten Abriss der bayrischen Metropole berichtet (Von diesem Schlag wird sich der Stoiber nie wieder erholen). Ein ganz normaler Vorgang: Jeder holt sich eben die Informationen, die er verdient. Und alles wäre seinen normalen Gang gegangen, wenn nicht vor wenigen Tagen ein Text auf der Chaostage2002-Seite die Überschrift gehabt hätte: "Report aus München".

Zwar ist "Report" ein recht neutrales Wort, doch im Zusammenhang mit München könnte man zumindest im Vollrausch ja den Chaostage-"Report aus München" mit dem "Report aus München" verwechseln, mit dem schon seit Jahren der BR das ARD-Programm versorgt. Und das darf halt nicht sein, meint der BR, der daraufhin die Anwälte eingeschaltet hat.

So geschah, was in Deutschland geschehen musste: Ein Gericht, das LG München I - gerade auch im Zusammenhang mit einer von Rechtsanwalt Gravenreuth erwirkten einstweiligen Verfügung gegen die Website von Außenminister Fischer bekannt geworden (Einstweilige Verfügung wegen Grünen-E-Card) -, erließ im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von Chaostage2002.de und drohte in diesem Zusammenhang ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an. Das teilte dann wiederum der BR dem Betreiber schriftlich mit und bat um eine Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung: "...im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung REPORT AUS MÜNCHEN zur Bezeichnung (insbesondere im Wege der titelhaften Verwendung als Rubrikentitel) einer im Internet aufrufbaren Darstellung zu unterlassen".

Diese Unterschrift erfolgte allerdings nicht, sondern der betroffene REPORTer, der auch schon mit einer Abmahnung der CSU konfrontiert war Der politische Nutzen des Urheberrechts, schickte dem BR ein Fax und schlug dem Sender für zukünftige Streitfälle einen außergerichtlichen und damit wesentlich unkomplizierteren Weg vor: "Es hätte außerdem ein Anruf oder eine kurze, formlose Mail gereicht, um diese Bezeichnung von der angegebenen Webseite zu entfernen. Dazu bedarf es keiner einstweiligen Verfügung."

Ein netter Vorschlag, mit dem sich hoffentlich auch der BR jetzt zufrieden gibt. Doch was wurde inzwischen aus dem Doppelten-"Report aus München"? Nun, der eine sendet wieder ganz legal am 19. August und der andere heißt jetzt Bericht aus München. Aber selbst dieser Titel ist nicht ohne. Schließlich gibt es bereits seit längerem die ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". Und im Vollrausch könnte man Berlin ja schon einmal mit München verwechseln.