Kindergeld wird abgeschafft – das sind die Neuerungen
Mit der Kindergrundsicherung sollen bürokratische Hürden fallen: Eltern sollen leichter beantragen können, was ihnen zusteht. Was die Neuerung nicht beinhaltet.
Bislang verzichten einkommensschwache Eltern häufig auf Leistungen, die ihnen zustehen – weil sie ihre Rechte nicht kennen oder mit der Bürokratie überfordert sind.
Bis zu 5,6 Millionen armutsgefährdete Kinder und ihre Familien sollen in Zukunft schneller und einfacher Leistungen erhalten – das ist einer der Leitgedanken hinter der neuen Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 das Kindergeld ablösen soll.
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Für die Einführung hat das Bundesfamilienministerium unter Lise Paus (Grüne) Mehrkosten von 2,4 Milliarden Euro veranschlagt. Vor allem einkommensschwache Familien sollen finanziell entlastet werden. Außerdem sollen die Antragstellung vereinfacht und Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag gebündelt werden.
Weniger Bürokratie wagen
Bislang müssen Eltern die finanziellen Hilfen und Entlastungen mühsam bei verschiedenen Behörden beantragen und Einkommensnachweise vorlegen. Deshalb erhält nur etwa jedes dritte Kind Geld aus dem Kinderzuschlag. Der bürokratische Aufwand soll nun entfallen, indem die Familienkasse entsprechende Informationen direkt vom Finanzamt erhält.
Die Kindergrundsicherung setzt sich nach dem Entwurf des Ministeriums aus dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzuschlag zusammen. Der Garantiebetrag soll nach derzeitiger Planung dem bisherigen Kindergeld entsprechen. Das sind derzeit 250 Euro pro Monat und Kind.
Dieser Betrag soll jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Er kann nicht mit Sozialleistungen wie dem Elternbürgergeld verrechnet werden.
Kindergrundsicherung: Wer bekommt sie in welcher Höhe?
Der Zuschlag ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt und hängt vom Einkommen der Eltern ab. Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger Geld bekommt die Familie. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen bekommen die Eltern gar nichts mehr. Diese Grenze steht allerdings noch nicht fest.
Sicher ist: Der Zusatzbeitrag soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (momentan 15 Euro) auch eine Wohnkostenpauschale für Kinder (momentan 150 Euro) enthalten.
Der Gesamtbetrag für armutsgefährdete Kinder soll laut Paus zwischen 530 Euro für die Kleinsten und 636 Euro für die Ältesten liegen. Dabei sei die für 2024 angekündigte Erhöhung des Bürgergeldes um rund zwölf Prozent und eine "moderate" Erhöhung von drei Prozent im Folgejahr berücksichtigt.
Paus spricht von Teilhabe und Chancengerechtigkeit
"Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen", sagte Paus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Finanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings, dass es keine pauschalen Leistungsverbesserungen für nicht erwerbstätige Eltern geben werde. Das beste Mittel gegen Armut sei Arbeit, so Lindner, dessen Partei sich gegen die Forderung ausgesprochen hat, den gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro pro Arbeitsstunde zu erhöhen.
Die Kindergrundsicherung orientiert sich bei der Auszahlung am Kindergeld. Sie wird für alle Kinder von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Wer sich noch in der Ausbildung befindet, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Lebensjahr erhalten. Wer studiert, bekommt das Geld sogar zwei Jahre länger. Volljährige Kinder sollen das Geld direkt erhalten, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Antragstellung online möglich
Mit Hilfe eines neuen Online-Portals soll die Antragstellung vereinfacht werden. Nur noch eine Stelle soll für alles zuständig ist. Die Familienkasse, die sich bisher um das Kindergeld gekümmert hat, soll laut Paus zur "Familienservicestelle" werden.
Auf der überarbeiteten Homepage sollen Familien aktiv darüber informiert werden, welche Leistungen ihnen zustehen. Der Gang zu verschiedenen Ämtern, um diese Leistungen zu erhalten, soll überflüssig werden.
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