Klage gegen Lobbyismus-Kritiker Rügemer zurückgezogen
- Klage gegen Lobbyismus-Kritiker Rügemer zurückgezogen
- "In den meisten Verfahren wurden die Ermittlungen eingestellt"
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Vorwürfe der unterwanderten Demokratie und ein daraus folgendes Verfahren, das sich über fünf Jahre hinzog und nun eingestellt wurde. Ein Interview über Hintergründe
Am 8.1. 2019 wurde nach fünf Jahren das Gerichtsverfahren gegen den Lobby- und Privatisierungskritiker Werner Rügemer eingestellt. Telepolis sprach mit dem Autoren, der sich hierzulande einen Namen als Aufdecker heikler, meist skandalöser Bereiche im politisch-wirtschaftlichen Betriebssystem gemacht hat (vgl. Die Macht der Rating-Agenturen , "Für die Rückzahlung der Schulden wird die Demokratie ausgehöhlt" oder TTIP: Abkommen gegen Mindestlöhne?). Das wird von einigen nicht gerne gesehen.
Herr Rügemer, Sie sind von Prof. Dr. Klaus Zimmermann verklagt worden. Wer ist Herr Zimmermann, welche Posten bekleidet er und was waren seine Gründe?
Werner Rügemer: Herr Zimmermann war damals, 2013, Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit, IZA, in Bonn. Das Institut war 1998 von Klaus Zumwinkel gegründet worden, Chef der Deutschen Post. Zumwinkel kam von McKinsey und hatte im Auftrag der Bundesregierung die Bundespost privatisiert. Das IZA sollte die Umgestaltung der Arbeitsverhältnisse wissenschaftlich absichern, auch bei weiteren Privatisierungen. Das IZA hat dann auch bei den Hartz-Gesetzen beraten. Zimmermann war damals einer der führenden neoliberalen Ökonomen. Er war gleichzeitig Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW, in Berlin.
Ich hatte in den Blätter(n) für deutsche und internationale Politik einen Artikel veröffentlicht: "Die unterwanderte Demokratie. Lobbyisten auf dem Marsch durch die Institutionen". Darin hatte ich Unternehmensberater wie McKinsey, Wirtschaftsprüfer wie Price Waterhouse Coopers und Wirtschaftskanzleien wie Freshfields dargestellt. Sie waren zu Dauerberatern des Staates aufgerückt, gleichzeitig aber bekamen sie weiter Aufträge von privaten Unternehmen und Banken.
Als Lobbyisten, die damit nicht einfach von außen an den Staat herantreten wie etwa der Unternehmerverband BDI, sondern schon Teil des Staates sind, hatte ich auch Institute dargestellt. Sie werden von privaten Unternehmen finanziert, haben aber eine universitäre Tarnkappe. Dazu gehört das Zentrum für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen, ZAAR.
Das Zentrum, seine drei Professoren, das weitere Personal, die Bibliothek werden ausschließlich von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie Bayerns und Baden-Württembergs und dem Arbeitgeberverband Chemie finanziert. Das Zentrum firmiert aber nach außen als Institut der staatlichen Universität München.
Ähnlich ist es beim IZA: Es wird von der Stiftung der Deutschen Post finanziert, Präsident der Stiftung ist Zumwinkel. Gleichzeitig firmiert das IZA als Einrichtung der staatlichen Universität Bonn, die für Zimmermann eine neue Professorenstelle einrichtete. Er tat sich durch Interviews und Artikel in unternehmensnahen Medien hervor, etwa mit Polemik gegen den Mindestlohn und mit der Forderung nach verlängerter Arbeitszeit. Dabei wurde seine Funktion als Direktor des IZA erwähnt, aber nicht die private Finanzierung.
Was hat Herr Zimmermann konkret moniert?
Werner Rügemer: Zimmermann ließ mir und der Zeitschrift durch einstweilige Verfügung über die Pressekammer des Landgerichts Hamburg vier Aussagen verbieten:
- "faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als unabhängig."
- "Von freier Wissenschaft kann hier beim besten Willen nicht gesprochen werden."
- "Das IZA betreibt Lobbying zugunsten der Unternehmer."
- "Die Finanzierung durch die Deutsche Post AG ist dem breiten Publikum unbekannt."
"Ordnungshaft bis zu zwei Jahren"
Was wurde Ihnen angedroht?
Werner Rügemer: Bei Wiederholung der fraglichen Aussagen wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu zwei Jahren fällig. Den Streitwert legte das Gericht auf 80.000 Euro fest. Ich widersprach der Verfügung, deshalb mussten die Vorwürfe in einem Hauptverfahren geklärt werden. Zimmermann erhob eine sogenannte Hauptsachenklage.
Er ließ sich durch die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten. Das ist eine "renommierte" Großkanzlei mit einer eigenen Medienrechtsabteilung. Mandanten waren etwa Helmut Kohl, Bundespräsident Christian Wulff, Papst Benedikt XVI. und Angela Merkel. Zimmermann maß somit auch durch die Wahl der Kanzlei dem Verfahren eine gewisse Bedeutung zu.
Was viele nicht wissen: Im Medienrecht gilt der "fliegende Gerichtsstand". Eine Zeitung oder Zeitschrift kann man überall lesen. Deshalb kann überall geklagt werden. Zimmermann wählte Hamburg. Die dortige Pressekammer gilt als die unternehmerfreundlichste in Deutschland.
"Das Oberlandesgericht ließ das Verfahren drei Jahre liegen"
Wie lange hat sich das Verfahren hingezogen?
Werner Rügemer: Das Verfahren zog sich fünf Jahre hin. Das Landgericht schlug in zwei Verhandlungen Vergleiche vor. Zimmermann, aber auch ich stimmten nicht zu. Deshalb landete das Verfahren beim Oberlandesgericht. Das ließ das Verfahren drei Jahre liegen.
Dann entdeckte mein Anwalt Eberhard Reinecke 2018 eine neue Klausel im Gerichts-Verfahrensgesetz: Danach kann man bei unbegründeter Verzögerung pro Jahr eine Entschädigung bis zu 1.200 Euro erhalten. Wir verlangten das. Umgehend überwies der Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg im Dezember 2018 mir die 1.200 Euro, sozusagen als unverhofftes Weihnachtsgeschenk. Der Finanzsenator bezahlte auch die Rechnung meines Anwalts.
Gleichzeitig setzte das OLG Hamburg kurzfristig einen Verhandlungstermin für den 8.1.2019 fest. Daraufhin zogen Herr Zimmermann, beziehungsweise das IZA, sofort ihre Klage zurück und zwar vollständig. Der Termin wurde aufgehoben.
Mein Artikel aus 2013 ist also jetzt wieder freigegeben. Allerdings: Die Redaktion der Blätter für deutsche und internationale Politik hatte im Unterschied zu mir der kostenpflichtigen und strafbewehrten Unterlassungs-Forderung Zimmermanns sofort zugestimmt.
Deshalb ist bis heute auf der Website der Zeitschrift nur die zensierte Fassung sichtbar - ohne Hinweis auf das Verfahren. Denn die Unterlassungs-Erklärung gilt weiter. Die Redaktion hat mir allerdings zugesagt, dass sie sich um die Aufhebung der Erklärung bemüht.
Nun hat also Professor Zimmermann die Klage zurückgezogen. Können Sie sich vorstellen warum?
Werner Rügemer: Dem Sponsor Deutsche Post wurde das Verhalten Zimmermanns während des Verfahrens zunehmend unangenehm. Zimmermann hatte die vom Landgericht vorgeschlagenen Vergleiche auf der IZA-Website jeweils sofort als seine vollständigen Siege ausgegeben. Insbesondere das Handelsblatt berichtete ausführlich über das Verfahren, berichtete auch über dubiose Gutachten des Instituts.
Zimmermann hatte 2011 als Präsident des DIW zurücktreten müssen: Der Berliner Rechnungshof hatte die Verschwendung von Fördergeldern, zu häufige Abwesenheit und Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen moniert. Deutsche Post und Zumwinkel und viele internationale Ökonomie-Institutionen wie die Europäische Kommission und die Weltbank hielten allerdings an ihm fest ebenso die Universität Bonn. "Unregelmäßigkeiten" und multifunktionale Selbstbereicherung scheinen organisch zu der hier vertretenen Ökonomie zu gehören.
Das Image der Deutschen Post und ihrer Stiftung standen dann doch infrage. Deshalb wurde Zimmermann Ende 2015 auch als IZA-Direktor entlassen.
Eine Rolle mag dabei auch die Solidarität gespielt haben, die ich erfuhr. Zum einen hat die aktion gegen arbeitsunrecht das Solidaritätskonto "Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt" eingerichtet. Darauf gingen zahlreiche Spenden ein. Die mehreren tausend Euro Verfahrenskosten konnten dadurch gedeckt werden und ich konnte das Verfahren durchhalten.
Schließlich haben 53 Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats von attac 2014 eine Solidaritätserklärung veröffentlicht, einen Offenen Brief an Professor Zimmermann: "Wir halten Rügemers Darstellung für zutreffend! Verklagen Sie uns auch!" Der Offene Brief war von Prof. Elmar Altvater initiiert worden.
Zu den Unterzeichnern gehörten u.a. Armin Bernhard, Claudia von Braunmühl, Christoph Butterwegge, Klaus Dörre, Ulrich Duchrow, Heide Gerstenberger, Peter Grottian, Andreas Fisahn, Frigga Haug, Clemens Knobloch, Lydia Krüger, Hans-Jürgen Krysmanski, Stephan Lessenich, Ingrid Lohmann, Birgit Mahnkopf, Mohssen Massarat, Jürgen Schutte, Christa Wichterich, Winfried Wolf. Auch der Schriftstellerverband PEN Deutschland hatte bei seiner Jahrestagung 2014 eine Solidaritätserklärung beschlossen.
Wie sind Sie finanziell aus der Klage herausgekommen?
Werner Rügemer: Durch die vollständige Rücknahme der Klage bekomme ich die gesamten Gerichtskosten und die Hälfte der Anwaltskosten zurück. Das sind ein paar tausend Euro. Sie fließen auf das Konto der aktion gegen arbeitsunrecht zurück und stehen für weitere solche Verfahren zur Verfügung. Die sind bei diesem Verein nicht selten.