Klimaziel für 2021 verfehlt
- Klimaziel für 2021 verfehlt
- Auch das Klimaziel für 2022 ist kaum erreichbar
- Entscheidung über Lützerath noch offen
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Die Energie- und Klimawochenschau: Kein "nachhaltiges" Erdgas, Anstieg der CO2-Emissionen in Deutschland und ein Aktionstag für Lützerath
Über das Vorhaben der EU-Kommission, Investitionen in Atomenergie und Erdgas im Rahmen ihrer Taxonomie als nachhaltig einzustufen, ist an dieser Stelle vielfach berichtet worden, auch über die Tatsache, dass die deutsche Bundesregierung sich zwar gegen eine solche Einstufung der Atomenergie äußert, sich bei Erdgas aber vornehm zurückhält. Denn es war die letzte Bundesregierung, die sich um diese Einordnung bemüht hat, und an der war auch die SPD beteiligt.
An diesem Mittwoch endet die Frist für Stellungnahmen der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen und der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen. Anschließend wird die Kommission den delegierten Rechtsakt annehmen, gegen den das EU-Parlament oder der Europäische Rat innerhalb von vier Monaten Einwände erheben kann.
Doch das Quorum von 20 Mitgliedsstaaten mit mindestens 65 Prozent der Bevölkerung wird wohl kaum erreicht werden. Warum es, unabhängig davon, ob als nachhaltig qualifiziert oder nicht, wenig sinnvoll ist, auf Versorgungssicherheit aus Atomenergie zu setzen, macht Frankreich gerade mal wieder vor.
Denn dort sind Ende des Jahres gleich 15 von 56 Kraftwerken gleichzeitig ausgefallen, entweder aufgrund von Wartungsarbeiten oder aufgrund von Störungen. Doch Atomenergie ist auch anfällig für Ausfälle in einem sich erwärmenden Klima. Im Sommer kommt es immer wieder zu Engpässen, weil die Kraftwerke aufgrund von Kühlwassermangel gedrosselt werden müssen. Mit häufigeren und stärkeren Hitzewellen wird dieses Problem sich in der Zukunft wohl noch verstärken.
Flüssiggasterminal in Brunsbüttel auf der Kippe
Die neue Taxonomie könnte uns auch für nachhaltig erklärtes Fracking-Gas aus Nordamerika bescheren. Doch zumindest der geplante Flüssiggasterminal in Brunsbüttel scheint auf der Kippe zu stehen. Dem Portal Energiezukunft.eu zufolge zieht sich die niederländische Investmentgesellschaft Vopak LNG Holding aus dem Projekt zurück. Und auch die Stadt Brunsbüttel hält planungsrechtliche Hürden aufrecht, indem sie sich entschieden hat, keine Ausnahmen zum Bebauungsplan 2018 zuzulassen.
Demzufolge darf am geplanten Standort nämlich kein weiterer "Störfallbetrieb" mehr genehmigt werden. Und als solcher gilt ein Flüssiggasterminal, von dem eine Gefahr für die Wohnviertel in der Nähe ausgehen kann. Zusätzlich zu einer Sondermüllverbrennungsanlage, einem Chemiepark, einem ehemaligen Atomkraftwerk sowie einem Zwischenlager für hoch radioaktive und einem Lager für mittel- und schwach radioaktive Abfälle in der Umgebung sei ein weiterer Störfallbetrieb nicht mehr genehmigungsfähig, so die Deutsche Umwelthilfe. Sie fordert Bundes- und Landesregierung auf, jegliche finanzielle Unterstützung für das Projekt zu beenden.
In einem neuen Rechtsgutachten kommt die Deutsche Umwelthilfe außerdem zu dem Schluss, dass die Einstufung von Atomenergie und Erdgaswerken als ökologisch nachhaltige Investments in der EU-Taxonomie gegen das EU-Recht verstoßen würde. Die Kriterien könnten dazu führen, die "Entwicklung und Einführung CO2-armer Alternativen und insbesondere den Ausbau und die Entwicklung Erneuerbarer Energien zu behindern sowie zu Lock-In-Effekten ebenfalls mit Blick auf Ausbau und Entwicklung Erneuerbarer Energien (...) führen".
Gelten gelassen wird auch nicht, dass die Bundesregierung keine Handlungsoptionen gegen diesen Rechtsakt mehr hätte. Sie müsse sich vielmehr "der von Österreich und Luxemburg angekündigten Klage gegen die Aufnahme der Atomkraft anschließen und diese um fossiles Gas erweitern".
Auch formell betrachtet verfüge die EU-Komission über keine Berechtigung mehr, die EU-Taxonomie zu ergänzen, die entsprechende Befugnisübertragung sei durch den Erlass der bisherigen delegierten Rechtsakte bereits verbraucht, so die Gutachterin der Umwelthilfe.