Kommunale Wärmeplanung: Stadtwerke und Verbände fordern Nachbesserungen

(Bild: Willi Heidelbach, Pixabay)

Der Bundestag debattiert über kommunale Wärmeplanung. Im Mittelpunkt stehen Netze, Fernwärme und klimafreundliches Heizen. Warum das Gesetz die Gemüter erregt.

Am Freitag hat der Bundestag erstmals über den Entwurf des Wärmegesetzes beraten. Das Gesetz soll zusammen mit dem bereits beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für eine klimafreundliche Wärmeversorgung vorlegen müssen, wobei unterschiedliche Fristen für Großstädte, kleinere Städte und Gemeinden gelten.

Kernpunkte und Zeitplan des Gesetzentwurfs

Wärmenetze sollen ausgebaut und bis 2045 vollständig klimaneutral betrieben werden. In den Plänen sollen die Kommunen angeben, in welchen Straßenzügen eine zentrale Wärmeversorgung angeboten wird. Dabei kann es sich um Fernwärme, Nahwärmenetze oder Nahwärme handeln.

Stichtag für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der 1. Januar 2026, für alle anderen Kommunen der 30. Juni 2026. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Schließen sich mehrere Gemeinden zusammen, können sie auch eine gemeinsame Planung vorlegen.

Lob und Kritik im Bundestag

Politik und Verbände reagierten unterschiedlich auf den Gesetzentwurf. Michael Kießling (CSU) und Daniel Föst (FDP) etwa äußerten im Bundestag sowohl Kritik als auch Lob für den Gesetzesentwurf. Während Kießling einen "grundsätzlichen Konstruktionsfehler" und zu kurze Fristen bemängelte, betonte Föst die Bedeutung der Wärmeplanung. Er forderte aber mehr Technologieoffenheit, insbesondere bei der Biomasse.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte dagegen die systematische und verbindliche Umsetzung der Wärmeplanung als zentralen Baustein bei der Umstellung der Wärmeversorgung.

Gegenwind: AfD gegen Wärmeplanung

Das negative Extrem dürfte die Alternative für Deutschland (AfD) sein, deren Bundestagsfraktion das Gesetz stoppen will. Die AfD-Abgeordneten fordern, dass eine "sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung" gewährleistet werden müsse.

Darunter verstehen die Rechtspopulisten, dass die Atomkraftwerke wieder ans Netz gehen sollen. Aber auch russisches Erdgas soll wieder per Pipeline nach Deutschland geliefert werden. Außerdem sollen die Kommunen von der Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen befreit werden. Zudem soll der "Anschlusszwang für Fernwärmenetze" abgeschafft werden.

Unterstützung und Forderungen der Energiebranche

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Allerdings müssten die Regelungen so ausgestaltet werden, dass alle erneuerbaren Wärmetechnologien ihren Beitrag zur Dekarbonisierung des Wärmesektors leisten können.

Gemeinsam mit den Biogasverbänden sprach sich der BEE dafür aus, den Einsatz von Biomasse nicht zu deckeln. Auch dürfe grünes Methan nicht gegenüber Wasserstoff benachteiligt werden. Die Biogasverbände erklärten, dass eine solche Regelung die lokal unterschiedlichen Gegebenheiten ignoriere. Dies führe zu unnötigen Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Ausbau von Wärmenetzen.

VKU fordert Nachbesserungen und stärkere Förderung

Konkrete Verbesserungsvorschläge macht auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fordert eine deutlich stärkere Förderung des Ausbaus von Wärmenetzen und kritisiert restriktive Regelungen.

Damit die kommunale Wärmeplanung kein Papiertiger bleibe, so Liebing, müsse das Gesetz nachgebessert werden. Nur so könnten die Stadtwerke auch die Milliardeninvestitionen in den Ausbau ihrer Netze und Anlagen tätigen.

Bei den Zielen sei das Gesetz ehrgeizig: Bis 2030 sollen in allen Netzen 30 Prozent der Wärme aus klimaneutralen Quellen kommen. Bis 2040 sollen es bereits 80 Prozent sein. Gleichzeitig sollen durch den Ausbau jährlich 100.000 Haushalte an die Fern- und Nahwärmenetze angeschlossen werden.

Insbesondere bei der Nutzung von nicht vermeidbarer Abwärme und Biomasseanteilen in Wärmenetzen. Er appelliert an die Abgeordneten, die Potenziale der kommunalen Abfall- und Abwasserentsorgung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung nicht ungenutzt zu lassen.

Der Entwurf der Bundesregierung droht nach Ansicht des VKU jedoch, den Ausbau der Fernwärme durch restriktive Vorgaben und fehlende Förderung massiv zu behindern.

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