Legitimer Protest oder Cyberterror?
Nur noch wenige Mausklicks entfernt: die erste massive Online-Blockade eines deutschen Unternehmens
Verliefen Aktionärsversammlungen der Lufthansa AG schon in der Vergangenheit nicht ohne Proteste von Flüchtlingsinitiativen, haben dieselben die Online-Blockade der Kranich-Airline für die Versammlung am 20 Juni in Köln angekündigt. Die Fluggesellschaft bezeichnet sie als "aggressive Initiative". Die Demonstranten hingegen geloben, nur eine neue Protestform auszuprobieren. Eine Antwort auf die Frage, wer den Flüchtlingen die Kosten ihrer Abschiebung in Rechnung stellt, fällt schwerer.
Seit Anfang Juni finden sich auf der Homepage der Flüchtlingsinitiativen für alle, die mit demonstrieren wollen genauen Anweisungen, wie der Heimcomputer zum Denial-of-Service-Angriff gerüstet wird. Die dafür notwendige Software steht kostenlos zum Download bereit. Sie "beschleunigt einfache Operationen, die herkömmliche Browser ebenfalls ausführen". Das Tool verhindere aber einen Rückgriff auf Daten im Cacheordner des eigenen Browsers und automatisiere den Zugriff auf die Lufthansa-Rechner in einer Geschwindigkeit, die deren Homepage letztendlich Schachmatt setzen soll.
Schützenhilfe holten sich die Initiatoren des virtuellen Sit-ins bei "Hackdivism"-Vorreitern wie den Electrohippies und dem Electronic Disturbance Theater von Ricardo Dominguez. Dominguez hat schon mehrfach und meist erfolgreich mithilfe von Floodnet-Tools zum "zivilen elektronischen Ungehorsam" aufgerufen, u.a. zur Unterstützung der mexikanischen Zapatisten. Für ihn ist
E-Protest eine reine Taktik. Er wird die Probleme nicht deshalb lösen, weil er im Internet stattfindet. Das Internet ist weder der Weg nach Utopia noch in die Apokalypse und niemand sollte seine gesamten Hoffnungen darauf setzen.
Lufthansa-Sprecher Thomas Jachnow sprach gegenüber der Frankfurter Rundschau von "terroristischen Hackerschlägen". Die Abschiebungsgegner sehen das, ähnlich wie die "Hackdivism"-Vorreiter, anders. Ihnen gehe es um neue, zeitgemäße Protestformen eines sich neu entwickelndem öffentlichen Raums. Anne Morell, "stellvertretende Versammlungsleiterin" der Online-Blockade, stellte in der Zeitschrift analyse und kritik fest, man wolle den Zugang zur Lufthansa-Homepage blockieren, um in Zeiten des E-Business und E-Commerce ein Zeichen zu setzen.
Daten sollen weder zerstört noch gestohlen werden. Auf die Technik von 'Trojanischen Pferden', wie sie bei Hackerattacken gegen Yahoo und CNN im Frühjahr 2000 zur Anwendung kamen, wird bewusst verzichtet. Die Online-Demonstration soll vielmehr eine 'elektronische Abstimmung gegen das Abschiebegeschäft' werden, die allein bei großer Beteiligung Wirkung erziele, nach dem Prinzip: eine Person = ein Rechner = eine Stimme
Wichtig sei, so Morell, dass jeder freiwillig am virtuellen Go-In teilnimmt. Ein Tool, das fremde Rechner in den Protest einbindet, gilt ebenso wie bei den Electrohippies (Vgl.Die Electrohippies sprechen) als verpönt. Ob sich aber alle Demonstranten an diese hehren Ziele halten werden und sich nicht doch einige Cracks mit anderen Tools einklinken, bleibt vorerst ungewiss.
Diese Art von Protest, so Lufthansasprecher Thomas Ellerbeck, sei "keine geeignete und angemessene Form der Auseinandersetzung". Die Airline prüfe derzeit juristische Schritte um eventuell gegen "die aggressive Initiative" vorzugehen, gegebenenfalls werde man Schadensersatzansprüche geltend machen oder sie wegen Nötigung belangen. Und natürlich habe man Vorkehrungen getroffen, sowohl den Schutz der Kundendaten, als auch die Erreichbarkeit der Homepage sicherzustellen. Ob das Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Immerhin wäre das Unternehmen nicht das erste, das virtuell ausgeknockt wird. Anfang Juni etwa kapitulierte die Gibson Research Corporation . "...exactly why there is no defense against the sorts of clever Internet attacks you guys can create. (...) I know that you can easily knock me off", schrieb deren Boss Steve Gibson.
Regulär angemeldet, man munkelt, teils als Jux, teils auf Anraten der Anwälte, wurde die virtuelle Demo im Mai beim Ordnungsamt Köln von "Versammlungsleiter" Jan Hoffmann per E-Mail. In der Antwort zeigte man sich dort aber nicht zuständig und verwies auf die Polizeibehörden. Weiter hieß es in dem Schreiben, das Versammlungsrecht
geht von einer physischen Versammlung im öffentlichen Raum (Straße, Grünanlage, Versammlungshalle etc.) aus. Eine virtuelle Demonstration ist daher m.E. nicht vorgesehen. Bevor man daher das macht, was Sie beabsichtigen, sollte man sich die nötige Rechtsberatung einholen, inwieweit eine 'virtuelle Demonstration' nicht andere Rechtsnormen verletzt.
Weitere Belehrungen mussten sich die Initiatoren der Onlinedemo aus den eigenen Reihen gefallen lassen. Mit ihrer Ankündigung, so Necati Mert in Die Brücke,
machen sie sich selbst zu nützlichen Idioten für die Werbestrategie des Konzerns, aber aus dem Drama der Migrationsparias eine Art Vergnügungsspiel. Da ihnen auf ihrem Leuchtturm der Freizeitpartisanen die Realität zu kompliziert erscheint, steigen sie um in den Zug der Virtualität auf der vorbestimmten Route.
Umsonst ist nicht einmal die Abschiebung
Da die gerichtlich angeordnete Abschiebungen vom Bundesgrenzschutz (BGS) [10] gebucht wird, so Lufthansa-Sprecher Jachnow im März, (Vgl.Flügel stutzen beim Online-Kranich?), sei man nach geltendem Recht zur Beförderung der "Schüblinge" und die sie begleitenden BGS-Beamten verpflichtet. Eine Aussage mit einem kleinen Schönheitsfehler. Denn am 12. April teilte der Pressedienst des Deutsche Bundestags in einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der PDS mit:
Nach dem Ausländergesetz müssen Ausländer die Kosten ihrer Abschiebung selbst zahlen. (...) Wenn eine Sicherheitsbegleitung für die Abschiebung erforderlich sei, liege dies allein im Verhalten des Abgeschobenen.
Zu den Reisekosten addierten sich Nebenkosten. Der BGS teile die Kosten den Ausländerbehörden mit, die die Anträge auf Erlass oder Stundung entscheidet.
Die Anfrage der PDS bezog sich auf ähnliche Fälle, wie jener, über den die taz im Januar berichtet hatte. Kurz vor ihrer Hochzeit war ein Paar getrennt worden, weil die Frau ins Kosovo abgeschoben wurde. Nachdem man sich in ihrer Heimat das Ja-Wort gegeben hatte, beantragte der Gatte aus Hannover ein Einreisevisum für seine Frau. Die Behörden präsentierten ihm die Rechnung ihrer Abschiebung. Erst, wenn er die knapp 7000,- DM zahlen würde, so taz, prüfe man, ob seine Frau einreisen dürfe. Die PDS bezog sich ferner auf den Fall eines abgeschobenen Asylbewerbers, der nach fünf Jahren wieder in Deutschland eingereist war. Nachdem er eine Duldung erhalten hatte, sollte er die Kosten seiner früheren Abschiebung zahlen - 14.000,- DM in Raten zu 50,- DM. Nach 23 Jahren wäre er wieder schuldenfrei.
Flüchtlingsinitiativen berichten zudem immer wieder davon, dass das Bargeld von abgelehnten Asylbewerbern - so sie über welches verfügen - vor ihrer Abschiebung von den Behörden eingezogen wird und sie mit einem Taschengeld die Reise antreten müssen. Bei Abschiebungen von allein geflohenen Kindern, so Heiko Kauffmann, Sprecher von Pro Asyl , sei es auch vorgekommen, deren ehemalige Betreuer in Deutschland zur Kostenerstattung heranziehen zu wollen.
Die Lufthansa wollte sich hierzu nicht äußern. "Wir schieben nicht ab", so ihr Sprecher Ellerbeck. Details zu den Buchungen müsse man nicht bewerten. Da eine richterliche Entscheidung über die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerber vorliege, gebe es eine gesetzliche Verpflichtung seines Unternehmens, die "Schüblinge" zu befördern.