NSU-Prozess: Ein Plädoyer wird zur "Kriegserklärung"
- NSU-Prozess: Ein Plädoyer wird zur "Kriegserklärung"
- Warum macht die Bundesanwaltschaft das?
- Warum war die Serie von August 2001 bis Februar 2004 zweieinhalb Jahre lang unterbrochen?
- "Irrlichter" und "Fliegengesurre"
- Keinerlei Ähnlichkeit
- "Keine Klarheit über Ablauf der Tat und Anzahl der beteiligten Personen"
- Verstrickung des Verfassungsschutzes und seiner V-Leute böte ein Motiv
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Die Bundesanwaltschaft hält gegen alle Fakten an ihrem Drei-Täter-Konstrukt fest
Die Bundesanwaltschaft hat sich entschieden: Sie duldet keine Einwände und bleibt bei ihrem tendenziösen Kurs in Sachen NSU. An Tag drei ihres Plädoyers vor dem Oberlandesgericht München ging es um die zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge. Die Anklagebehörde versucht unbeirrt, ihre irrige Drei-Täter-Theorie durchzupowern - wider alle Erkenntnisse, die durch Ermittler, Untersuchungsausschüsse, Anwälte, Journalisten und den Prozess selber erzielt wurden. Nicht nur unabhängige Beobachter erkennen darin eine Art Kriegserklärung der obersten Strafverfolgungsinstanz des Staates an ihre Kritiker. Auch in den Reihen der Nebenklage, sprich Anwälten der Opferfamilien, wird vom "Krieg" gesprochen, den die Beamten in den roten Roben führten.
Alles auf die drei Täter Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe zu reduzieren, heißt, mutmaßliche weitere Täter, Mittäter oder Helfer zu schützen - das kommt Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gleich.
Die Bundesanwaltschaft geht mit folgender Methode vor: Sie legt fest, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe seien die alleinigen Täter. Die zwei Männer die Ausführenden, die Frau die Abdeckende. Nur die drei, nicht einmal Unterstützer vor Ort. Auch Zschäpe sei nie an einem Tatort dabei gewesen, weder bei den Ausspähungen und schon gar nicht bei den Taten. Sie habe die Verbrechen mit vorbereitet, während ihrer Verübung zuhause die Stellung gehalten und den Rückzugsraum gesichert. Tatsächlich gibt es Hinweise auf eine Person, die während der Taten am gemeinsamen Wohnort gewesen sein muss.
Um die Drei-Täter-Theorie aufrecht zu erhalten, darf Zschäpe an keinem Tatort auftauchen, sonst würde in der Rückzugswohnung ein Platz frei und aus den drei Tätern wären schon vier geworden. Dasselbe gilt für die Tatorte: Jede dritte oder gar vierte Person muss von den Anklägern kategorisch bestritten werden, weil sonst ihr fragiles Konstrukt zusammenstürzen würde.
Schließlich wendet die Behörde das Dreier-Dogma auf die NSU-Gruppierung selber an: Nur Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seien die Mitglieder gewesen, nicht mehr. Mit dem Tod der zwei Männer habe die "terroristische Vereinigung NSU" aufgehört zu existieren.