NSU-Prozess: Ein Plädoyer wird zur "Kriegserklärung"

Seite 7: Verstrickung des Verfassungsschutzes und seiner V-Leute böte ein Motiv

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Die Bundesanwaltschaft geht selektiv mit Indizien und Belegen um. Und die große Frage, die sich stellt, lautet: Warum? Um was für Täter handelt es sich?

Die Verstrickung des Verfassungsschutzes und seiner V-Leute böte ein ausreichendes Motiv dafür. Oder ist da noch mehr?

Bedenklich ist: Die Behörde lässt nicht objektive Fakten sprechen, um zu dem von ihr präsentierten Ergebnis zu kommen, sondern setzt ihre institutionelle Macht ein: 'Es ist so, weil wir es sagen.' Ganz nebenbei beschädigt damit eine Instanz des Rechtsstaates den Rechtsstaat. Und es lässt außerdem nichts Gutes für die weitere Aufklärung erwarten.

Denn, selbst wenn man Beate Zschäpe für ihre Tatbeteiligung aburteilt, ist der Mordkomplex "NSU" noch lange nicht abgeschlossen. Nicht nur, weil gegen neun Personen Ermittlungsverfahren laufen. Nach den Auftritten der Ankläger bisher sieht alles eher nach Schlussstrich aus, als nach vollständiger juristischer wie politischer Aufklärung. Allerdings gelingt dieser Schlussstrich seit Jahren nicht.

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird am Montag fortgesetzt. An Tag vier geht es um die Raubüberfälle, mit denen sich die Terrortruppe finanziert haben soll. Wie bei den Attentaten bestehen auch da viele Unklarheiten, fehlen Belege für die - ausschließliche - Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos und existieren stattdessen Indizien, die die Drei-Täter-Theorie ebenfalls in Frage stellen.