NSU-Prozess: Pure Verzweiflung auf der Anklagebank

Grafik: TP

Zum wiederholten Male verzögert sich der Beginn des Plädoyers von Beate Zschäpe - Hilflose Manöver der Verteidigung

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Wenn in einem Mordprozess zum Mittel des Klamauks gegriffen wird, muss man auch das berichten. Erst Recht, wenn dadurch der Prozessverlauf beeinflusst wird. Die Plädoyers der Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben sich erneut verzögert. Bereits am 13. März 2018 wollte der erste der insgesamt fünf Zschäpe-Verteidiger damit anfangen.

Verhindert wurde das damals durch neue Beweisanträge und Befangenheitsgesuche der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben. Jetzt, vier Wochen später, der nächste Anlauf. Diesmal behindern gleich mehrere Verteidigungen Hand in Hand, darunter auch die von Zschäpe, den Beginn dieser letzten Etappe im seit fünf Jahren laufenden Prozess um die zehn NSU-Morde.

Möglicherweise stagniert der Prozess wieder wochenlang. Was die Verteidigungsfraktionen von Zschäpe, Wohlleben und Eminger bezwecken, erschließt sich nicht unbedingt: Ist es die pure Verzweiflung angesichts der nahenden Urteile? Für diese Einschätzung sprechen auch ihre Versuche, das Verfahren ins Lächerliche zu ziehen.

Sprafke

Hauptakteur war zunächst der Angeklagte André Eminger, der im September 2017 in U-Haft genommen wurde, nachdem die Bundesanwaltschaft für ihn zwölf Jahre Haft gefordert hatte. Er will einen dritten Verteidiger zugesprochen bekommen, auch weil seine beiden bisherigen Verteidiger zu "passiv" gewesen seien. Ausgeguckt hat sich der Angeklagte den Rechtsanwalt Daniel Sprafke. Der hat schon mal beantragt die Hauptverhandlung für die maximale Dauer zu unterbrechen, damit er sich einarbeiten könne. Beides lehnte das Gericht ab. Die beiden bisherigen Eminger-Anwälte Kaiser und Hedrich verteidigte das Gericht gegen Eminger selber: Auch eine schweigende und passive Verteidigung könne eine effektive Verteidigung sein, so der Vorsitzende Manfred Götzl.

Sprafke wollte nun eine zweistündige Unterbrechung, um mit seinem Mandanten ein Ablehnungsgesuch zu besprechen. Auch das lehnte das Gericht ab. Sprafke zog nach: Er beantragte eine Unterbrechung um 24 Stunden, weil er jetzt drei Ablehnungsgesuche erörtern müsse. Auch das wies der Senat zurück. Und erneut beanstandete Anwalt Sprafke die entsprechende Verfügung.

Es wurde kafkaesk. Der Rechtsanwalt aus Karlsruhe, der in einen Prozess einsteigen will, der seit fünf Jahren läuft, behauptete, sein Mandant Eminger habe ja bereits einen Ablehnungsantrag gestellt, da könne die Verhandlung nicht einfach weitergehen. Nein, er habe keinen gestellt, erklärte ihm der vorsitzende Richter, worauf Sprafke spontan reagierte: "Dann mache ich es eben jetzt."

Ein ziemlich amateurhaftes Verhalten, das allerdings der Bundesanwaltschaft eine Bühne eröffnete, die sie dankbar nutzte: Eine "verwirrte Prozessdestruktion" des "neuen Verteidigers, der offensichtlich mit der Prozessgeschichte nicht zurechtkommt", nannte es Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten genüsslich.

Richter Götzl wies Sprafke auf einen Widerspruch hin: "Erst sagen Sie, Sie brauchen Zeit für einen Ablehnungsantrag, und dann sagen Sie, Sie stellen ihn sofort." Sprafke zog den spontan gestellten Befangenheitsantrag daraufhin zurück. Vorläufig, wie sich herausstellen sollte.

Stahl

Als man sich nun im Gerichtssaal darauf einstellte, dass Hermann Borchert mit seinem Plädoyer für die Angeklagte Zschäpe beginnt, beantragte ausgerechnet der Zschäpe-Alt-Verteidiger Wolfgang Stahl, die Hauptverhandlung doch zu unterbrechen - und zwar im Interesse ihrer Mandantin. Seine Begründung: Wenn jetzt mit dem Plädoyer begonnen werde und André Eminger stelle am Ende des Tages seine drei angekündigten Ablehnungsanträge, würden die Plädoyers auseinandergerissen werden. Prompt schloss sich einer der bisherigen Eminger-Anwälte, Michael Kaiser, an.

"Unser Plädoyer ist vier Wochen unterbrochen worden", entgegnete Bundesanwalt Herbert Diemer, das sei kein Argument. Außerdem sei sowieso vorgesehen, dass nach den Vorträgen der Zschäpe-Neuverteidiger Borchert und Mathias Grasel eine einwöchige Pause eingelegt werde, ehe die Alt-Verteidiger Stahl, Wolfgang Herr und Anja Sturm reden.

Stahl meinte, Borchert und Grasel hätten sich abgestimmt, insofern mache es Sinn, sie zusammen zu hören. Der Wohlleben-Anwalt Olaf Klemke schloss sich dem mit der Begründung an, die Bundesanwaltschaft habe schließlich "völlig ohne Plan und Abstimmung vor sich hinplädiert". Außerdem "regte" er an, wie er sagte, das Verfahren gegen André Eminger ganz abzutrennen.

Zwischendurch hatte die Wohlleben-Verteidigerin Nicole Schneiders die Sitzordnung bemängelt. Durch den dritten Eminger-Anwalt Sprafke werde es in ihrer Reihe nun sehr eng. Und auch sie "regte an", diese Sitzordnung zu ändern.

Kaiser

Danach fiel dem Eminger-Verteidiger Kaiser, der im Rollstuhl sitzt und deshalb weiter vorne platziert werden musste, auf, dass er im Bild der Videoübertragung zu sehen sei. Die Videoübertragung wird vorgenommen, damit Journalisten und Zuschauer auf der Tribüne sehen können, wer unter ihnen in den Reihen der Opferanwälte spricht.

Die Angeklagten werden auf dem Videobild abgedeckt. Kaiser wollte nun auch wieder abgedeckt werden. Richter Götzl entgegnete, bei der Kaschierung gehe es um die Angeklagten, nicht um die Anwälte, schließlich seien ja auch die Anwälte der Nebenklage immer im Bild. "Welche Probleme haben Sie denn damit?", wollte der Vorsitzende wissen, und Kaiser antwortete, er sei es "halt nicht gewohnt".

Zehn Mordopfer, jahrelanger Terror in den Reihen türkischer Gemeinschaften, und hier wird königlich-bayerisches Amtsgericht gespielt? Oder gibt es andere Hintergründe für dieses so demonstrative Verhalten mit Störungs- und Verschleppungsabsicht auf Seiten der Verteidigung? Wenn Zeitgewinn, wozu? Warten worauf? Ist es nur Ausdruck der nackten Angst vor dem bevorstehenden Urteil? Unkoordinierte Ersatzhandlungen von Verzweifelten? Oder handelt es sich um kalkulierte Versuche, Revisionsgründe herbeizuführen? Man mag es nicht so Recht glauben, denn die wären nicht sehr professionell gestartet worden.

Götzl entschwindet

Das Stück ging allerdings weiter. Nach der Mittagspause teilte Götzl mit, der Angeklagte Eminger habe außerhalb der Hauptverhandlung einen Befangenheitsantrag gegen ihn, den vorsitzenden Richter, gestellt. Als der Senat das weitere Verfahren bekanntgeben wollte, fehlte ausgerechnet Emingers neuer Anwalt Sprafke sowie einer der anderen beiden Verteidiger. Weder der Angeklagte noch der zweite Pflichtverteidiger wussten, warum. Daraufhin erklärte Götzl kurzerhand die Sitzung für beendet und entschwand.

Doch damit war die Veranstaltung immer noch nicht zu Ende. Drei Richter des Senates gruppierten sich neu, alle Prozessbeteiligten blieben im Saal, und auf der Tribüne wunderten sich die Journalisten, was hier eigentlich geschieht. Da sie nicht zum Gehen aufgefordert wurden, blieben sie - und erfuhren nach einigen Minuten:

Nun soll die dienstliche Stellungnahme des von Eminger abgelehnten Richters Götzl verlesen werden. Als Teil des Ablehnungsverfahrens unter Einschluss der Öffentlichkeit sozusagen. Das verwunderte nun den Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer, er forderte den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Ersatz-Vorsitzende entgegnete, es sei zwar richtig, dass das Ablehnungsverfahren nicht Teil der Hauptverhandlung sei, das heiße aber nicht, dass es nicht-öffentlich durchgeführt werden müsse. Und fragte, wo denn stehe, dass die Öffentlichkeit raus müsse.

Heer und Kollege Stahl sahen das umgekehrt. Dass die Öffentlichkeit dabei sein könne, sei nirgends explizit festgeschrieben. Sie beantragten förmlich den Ausschluss. Das Ersatz-Gericht zog sich zurück und verkündete dann, auf die Verlesung der dienstlichen Stellungnahme des angegriffenen Richters Götzl zu verzichten und sie stattdessen auszuhändigen. Die mündliche Anhörung sei geschlossen. Ein skurriles Novum in diesem ungewöhnlichen Prozess.

Fortsetzung am Mittwoch um 12 Uhr

Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch um 12 Uhr fortgesetzt. Zu erwarten ist, dass der Senat den Ablehnungsantrag gegen seinen Vorsitzenden negativ bescheidet. Sollte danach die Eminger-Verteidigung stillhalten, wird Rechtsanwalt Borchert mit dem ersten Teil des Plädoyers für die Angeklagte Zschäpe beginnen, ehe Grasel folgt.

Sollte Eminger aber nun einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat stellen, wäre die Verhandlung wieder tagelang unterbrochen, weil dann eine andere Kammer darüber befinden müsste. Die Schier-Endlosschleife würde von Neuem beginnen.

Was André Eminger tatsächlich damit bezweckt, erschließt sich den Beobachtern nicht wirklich. Auch sein neuer Anwalt Daniel Sprafke konnte am Ende des Sitzungstages gegenüber der Presse nicht darlegen, welche Prozessstrategie er eigentlich verfolgt. Will er wieder in die Beweisaufnahme einsteigen? Wird sich sein Mandant vielleicht noch äußern? Wird er auch als Wahlverteidiger tätig, sollte er nicht als Pflichtverteidiger beigeordnet werden?

Auf alle Fragen keinerlei konkrete Antwort. Stattdessen verstieg er sich sogar zu der rätselhaften Aussage, es sei noch gar nicht entschieden, ob er und Eminger überhaupt zusammenarbeiten werden. Alles nur Schall und Rauch also? Eine Strategie ist jedenfalls nicht erkennbar, nicht einmal eine Haltung. Eher, so scheint es, handelt es sich um unkontrollierte Bewegungen eines Untergehenden. 1