Puigdemont und die Gewaltenteilung

Bild: Thierry Ehrmann: Lizenz: CC BY 2.0

Die Generalstaatsanwaltschaft hat sich in der zentralen Frage der beiderseitigen Strafbarkeit doch noch nicht festgelegt, wie eine Auskunft gegenüber Telepolis zeigt

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Außer auf der juristischen läuft der Fall Carles Puigdemont auch auf einer politischen Ebene: Immerhin war er katalanischer Regierungschef - und die Vorwürfe, die ihm gemacht werden, betreffen politische Handlungen. Der von der Wochenzeitung Die Zeit befragte Straf- und Auslieferungsrechtsexperte Nikolaos Gazeas hält es deshalb für sinnvoll, dass auch die Frage der politischen Verfolgung geprüft wird: "Wenn es schon nach spanischem Recht objektiv nicht korrekt sein sollte, Puigdemont wegen Rebellion anzuklagen", so der Kölner Rechtsanwalt, "dann ist die Frage berechtigt, ob die spanischen Richter nicht aus politischen Gründen den Straftatbestand der Rebellion überdehnt haben."

Dass eine Empfängerregierung beim Europäischen anders als beim Internationalen Haftbefehl im Regelfall eine rechtlich genehmigte Auslieferung ebenfalls bewilligen muss und ihre Zustimmung nur dann verweigern darf, wenn "elementare europäische Rechtsgrundsätze" verletzt würden, hält Gazeas für einen "Systemfehler, den man ändern sollte". Sein Kollege Oliver García ist hier anderer Meinung und verweist dabei unter anderem darauf, dass man sich ja auf das Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit geeinigt hat (vgl. Fall Puigdemont: Rückwirkungen auf die deutsche Rechtspraxis).

In der Schweiz, die den Europäischen Haftbefehl nicht übernommen hat, gilt weiter der alte Grundsatz, dass es bei politischen Straftatsvorwürfen keine Auslieferungspflicht gibt. Deshalb ist das Land (neben Belgien und Schottland, wo mit der NV-A und der SNP Parteien aus der EFA-Fraktion regieren) einer der wichtigsten Zufluchtsorte für katalanische Politiker: Dort halten sich unter anderem Anna Gabriel, die ehemalige Sprecherin des Wahlbündnisses Candidatura d’Unitat Popular (CUP), und Marta Rovira, die Generalsekretärin der Esquerra Republicana de Catalunya (ERC), auf.

Besuche und Appelle

Die deutsche Bundesregierung sollte Gazeas Ansicht nach auf die spanische Zentralregierung einwirken, damit diese für eine Rücknahme der Europäischen Haftbefehle gegen katalanische Politiker sorgt. Die bisherigen Signale, die sie an die Öffentlichkeit aussandte, deuten allerdings nicht darauf hin, dass in der Führung der Union und der SPD der Wille dazu vorhanden ist (vgl. Deutsche mehrheitlich gegen Auslieferung Puigdemonts).

Mehr sichtbare Unterstützung für Puigdemonts gibt es in den kleineren Parteien: Nachdem ihn am 28. März der Europaabgeordnete Bernd Lucke von der liberalkonservativen AfD-Abspaltung LKR besuchte, folgten am Ostersonntag die Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm und Zaklin Nastic. Kurz darauf sagte Gregor Gysi der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), Deutschland solle sich lieber wie Belgien verhalten und nicht "zum Gehilfen der spanischen Regierung bei der Inhaftierung von Katalanen" machen, weil die Bundesrepublik dadurch "Verantwortung für eine weitere gewaltsame Zuspitzung des Konflikts" übernehme und "selbst Bestandteil dieses Konflikts werde".

Der Bayernpartei-Vorsitzende Florian Weber, der Puidgemont ebenfalls unterstützt, appellierte an das Oberlandesgericht, "sich nicht zum verlängerten Arm der Bundesregierung zu machen", die es sich seiner Meinung nach "mit der spanischen Zentralregierung nicht verscherzen will", aber "eine Einmischung in den katalanisch-spanischen Konflikt, gerade im Hinblick auf die Historie, tunlichst vermeiden" sollte.

Anlass für seinen Appell an die Justiz ist ein seiner Ansicht nach mangelnder "Realitätsbezug" der Auslieferungshaftgründe der Generalstaatsanwaltschaft, die "ganz offensichtlich völlig vernachlässigt" habe, "dass die gewaltsamen Ausschreitungen beinahe ausschließlich von zentralspanischen Kräften ausgingen, die eher an eine Bürgerkriegsarmee als an Polizei erinnerten, und die mit brutaler Gewalt vor allem gegen unbewaffnete, friedliche Bürger [und sogar] Kinder" vorgingen.

Kubicki setzt auf OLG

Alexander Graf Lambsdorff von der FDP meinte dagegen in der Passauer Neuen Presse (PNP), dass eine Auslieferung Puigdemonts zwar eine schlechte, aber ein Veto der Bundesregierung gegen so eine Auslieferung eine noch schlechtere Option wäre - nämlich eine "direkte Konfrontation mit einem ganz besonders eng befreundeten Land, einem Freund und Partner".

Lambsdorffs Parteifreund Wolfgang Kubicki warnt ebenfalls vor politischer Einmischung, glaubt aber, dass das ihm "gut bekannte" OLG die spanischen Vorwürfe so "genau" prüfen werde, dass es zu einer "weisen Entscheidung" kommt. Konkret hält er eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion (aber nicht wegen anderer Vorwürfe) für ausgeschlossen.

Aber nicht nur das OLG könnte die Vergleichbarkeit des Rebellionstatbestandes mit dem deutschen Hochverratstatbestand anders bewerten als die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf einen Auslieferungshaftbefehl. Möglich ist auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft selbst nach eingehenderer Prüfung zu einem davon abweichenden Ergebnis kommt. Immerhin verneinte sie gestern die Frage, ob man sich bei der ersten Einschätzung mit der zu diesem Tatbestand sachkundigen Generalbundesanwaltschaft abgestimmt hat.

Konkret hieß es dazu, es handele sich "in dem vorliegenden Verfahrensstadium um eine vorläufige Bewertung" ob "die Auslieferung nicht von vornherein unzulässig erscheint": "Eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage der gegenseitigen Strafbarkeit" bleibe "insoweit dem sich gegebenenfalls nach Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts anschließenden Zulässigkeitsverfahren vorbehalten."