SPD und CSU zur Zuwanderung: Kompetenz und Herkunft

Seite 2: SPD: Begrenzte und gesteuerte Einwanderung mit Punktesystem

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Die Vermischung zwischen Zuwanderung und Asylsuchenden taucht auch beim SPD-Entwurf für ein Einwanderungsgesetz auf. Zwar wird zu anfangs säuberlich getrennt und Regeln für eine wirtschaftlich notwendige, geordnete und begrenzte Einwanderung aufgestellt. Am Ende, wenn es um die bereits angekommenen Zuwanderer („die Flüchtlingskrise“) geht, werden aber beide Phänomene, die Asylsuchenden und diejenigen, die sich mit der Flucht wirtschaftliche Verbessrung versprechen, zusammengebracht. Das Problem der Integration der bereits Angekommenen bleibt schwierig.

Für die nahe Zukunft heißt das, dass es keine eindeutige Haltung gibt, was mit Flüchtlingen/Migranten passieren soll, die zum Beispiel übers Mittelmeer und Italien in die EU kommen.

Für die fernere(?) Zukunft schlägt die SPD-Fraktion eine Regelung für Fachkräfte vor, die aus wirtschaftlichen Interessen nach Deutschland kommen. Sie orientiert sich am kanadischen Modell. Es soll ein Punktesystem geben, das die Ausbildung bewertet, die Sprachkenntnisse und vor allem den Bedarf - ein Jobangebot eines in Deutschland ansässigen Unternehmens erhöht die Punktzahl.

Bundestag soll jährlich Bedarf des Zuzugs von Fachkräften ermitteln

Der Bedarf an Fachkräften von außen wird, so der SPD-Vorschlag, jedes Jahr neu ermittelt und im Bundestag abgestimmt. Die kulturelle Herkunft spielt in diesem Konzept keine Rolle, wichtig ist, was der Zuwanderer oder die Zuwandererin an bedarfsgerechten beruflichen Fähigkeiten mitbringt. Zunächst bekommt er oder sie ein Arbeitsvisum für drei Jahre, wenn danach nachgewiesen wird, dass der Zuwanderer seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann, wird „entfristet“. Zur Frage der Sozialleistungen heißt es:

Ohne Jobangebot haben Bewerber nur dann eine Chance, wenn sie mit ihren sprachlichen und beruflichen Qualifikationen eine besonders hohe Punktzahl erreichen. Genau wie zukünftig für EU-Bürger geplant, haben sie jedoch grundsätzlich in den ersten fünf Jahren keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

SPD-Entwurf eines Einwanderungsgesetzes

Ein Einwanderungsgesetz sei notwendig, argumentiert die SPD, aus demografischen Gründen und weil es sein kann, dass sich die Wirtschaftslage der Hauptherkunftsländer der bisher zugewanderten Fachkräfte - Polen, Rumänien, Italien, Bulgarien, Ungarn sowie Spanien – in den nächsten Jahren „erholen könnte“.

Dann müsse man damit rechnen, dass EU-Unionsbürger in ihre Heimatländer zurückkehren und der Zuzug aus diesen Ländern deutlich abnehmen werde – weswegen Deutschland auf den Zuzug von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten vorbereiten müsse.

Dabei sollen gewerkschaftliche Standpunkte miteinbezogen werden und natürlich Tarif-und Mindestlöhne, um soziale Standards zu bewahren. Sowieso hätte die Ausbildung und Förderung der in Deutschland Lebenden Vorrang. Priorität habe mehr Frauen, mehr schlecht Ausgebildete und Arbeitslose auf den Arbeitsmarkt zu bringen, wird im Gesetzesentwurf betont.

Das Vertrauen in die SPD und die Angst vor der Konkurrenz

Die Krux bei diesem konzeptuell nüchtern - mit Verzicht auf Identitätspolitik - ausgerichteten Entwurf ist, dass die SPD sehr viel Glaubwürdigkeit verloren hat, wenn es um Themen wie den Ausbau von Niedriglohnsektoren geht. Man traut ihr nicht richtig über den Weg, wenn ihre Vertreter beteuern, dass es auf keinen Fall um Lohndumping gehe.

Dazu kommt, dass sich bei einigen der Eindruck einstellen wird, der Konkurrenzdruck werde nun noch größer. Auch in den reicheren Orten im Süden Münchens bangen Eltern von Grundschulkindern schon vor einer Zukunft ihrer Kinder, die sich mit Indern und Chinesen um die Jobs streiten. Trotzdem ist es höchste Zeit für ein Einwanderungsgesetz.