Schweiz: Rüstungsexporte in Kriegsgebiete

Schweizerischer Mowag Piranha Schützenpanzer. Schweizer_Armee_F%C3%BCs_Gr.jpg:Bild: TheBernFiles/public domain

Die Schweiz kommt ihrer Rüstungsindustrie weit entgegen

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Dank ihrer Volksabstimmungen ist die Schweiz immer wieder für die eine oder andere politische Überraschung gut. So konnten die Bürgerinnen und Bürger schon mehrfach abstimmen (Blankoscheck für Kampfflugzeuge), ob neue Kampfflugzeuge gekauft werden sollen. Nun sorgt die Schweiz wieder für Schlagzeilen: Die Regierung will mehr Rüstungsexporte erlauben.

Konkret geht es um Exporte in Kriegsgebiete. Grundsätzlich sollen solche Lieferungen zwar verboten bleiben, kündigte die Regierung an. Es werde aber eine Ausnahme geben:

Im Einzelfall soll neu eine Ausfuhrbewilligung erteilt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eingesetzt wird.

Schutz der heimischen Industrie

Zweck des Ganzen ist es, "eine an die Bedürfnisse der Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität" sicherzustellen. Um die nötige Industriebasis zu erhalten, habe der Bundesrat in einem Richtungsentscheid festgelegt, "dass die Bewilligungskriterien in der Kriegsmaterialverordnung angepasst werden". Dazu gehört neben der Möglichkeit, in Kriegsgebiete zu exportieren, auch, dass Exportentscheidungen künftig von den Bedürfnissen der heimischen Industrie abhängig gemacht werden. So "soll die Aufrechterhaltung der Industriebasis als eigenständiges Kriterium im Bewilligungsverfahren berücksichtigt werden können".

Der Bundesrat verweist zur Begründung auf das Kriegsmaterialgesetz. Dort werden Herstellung und Handel von Kriegsmaterial geregelt, wobei es in Artikel 1 heißt: "Dabei soll in der Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können."

Die Schweizer Rüstungsindustrie sei jedoch in einer angespannten Lage, "die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz" sogar gefährdet, argumentiert der Bundesrat unter Verweis auf die schweizerische Wehrtechnikindustrie. Im September 2017 hatten 13 Rüstungsfirmen und Zulieferer in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats geschrieben, die "im Vergleich mit anderen europäischen Staaten restriktive Exportpraxis gefährdet Tausende wertvolle Arbeitsplätze".

Der Bundesrat und Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP) haben die Klagen der Rüstungsindustrie erhört. "Der Bundesrat nimmt diese Hinweise ernst. (…) Einmal verlorene industrielle Kapazitäten sind nur schwer wieder aufbaubar. (…) die schweizerischen Kriegsmaterialexporte sind seit mehreren Jahren mehr oder weniger konstant rückläufig. Die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern restriktive Schweizer Exportbewilligungspraxis nimmt diesbezüglich eine zentrale Rolle ein."

Differenzierte Regelung?

Bisher verbietet die Schweizer Kriegsmaterialverordnung (KMV) in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a Rüstungsexporte, wenn (a) "das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist" oder (b) "das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt" oder auch wenn (d) "im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird" oder (e) "im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird".

Das ist dem Bundesrat zu ungenau: "Eine Unterscheidung nach der Art des Kriegsmaterials und in Bezug auf den spezifischen Endempfänger ist nicht möglich", klagt er. Bundesrat und Verwaltung bräuchten "eine nuanciertere Beurteilung von Kriegsmaterialexporten unter Wahrung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie ihrer aussenpolitischen Grundsätze". So sollen künftig Waffen etwa an die Marine eine Landes oder die Präsidentengarde geliefert werden können, da beide - so vermutet der Bundesrat - kaum direkt in einen bewaffneten internen Konflikt eingreifen. "Auf klassische Bürgerkriegsländer wie derzeit Jemen oder Syrien würde die Ausnahmeregelung keine Anwendung finden", verspricht er.

Wie viel Landesverteidigung ist nötig?

Nicht nur die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) und die Grünen kritisierten die Neuregelung. Martin Landol, Chef der Bürgerlich-Demokratischen Partei Schweiz (BDP Schweiz) hat eine Anfrage gestellt. Er will nun wissen, welche Bedeutung Rüstungsexporte haben, um die industrielle Kapazität für die Landesverteidigung aufrechtzuerhalten. Landol fragt dabei explizit danach, diese Kapazität zu quantifizieren.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) kritisierte, damit werde in "Kauf genommen, dass Schweizer Waffen bei internen Konflikten zum Einsatz kommen und die Zivilbevölkerung treffen". Das könne die Hilfe für Menschen in Not schwieriger machen. Außerdem schwäche das "die Position der Schweiz auf internationaler Ebene, wo sie sich seit Jahren für strengere Vorschriften im Bereich Waffenhandel einsetzt".

Gut vorbereitet auf das Unwahrscheinliche

Selbst die konservative Neue Zürcher Zeitung hat die Begründung zerrissen. "Der Bundesrat stochert beim Kriegsmaterial im Ungefähren", titelte das Blatt und schreibt weiter: "Das sicherheitspolitische Argument wird bis zum Schluss so oft wiederholt, als habe sich der Bundesrat selber von dessen Gültigkeit überzeugen müssen." Der Bundesrat definiere aber an keiner Stelle, worin denn die "Bedürfnisse der Landesverteidigung" genau liegen, beziehungsweise was nötig ist, um die Schweiz zu verteidigen, kritisiert die NZZ:

Auch Nachfragen bei Behörden und bei durchaus armeefreundlichen, aber nicht genannt werden wollenden Kennern der Schweizer Sicherheitspolitik zeigen, dass das Argument nicht so einfach zu untermauern ist.

NZZ

Die Frage ist natürlich, von wem die Schweiz eigentlich bedroht wird und wie ihre industrielle Basis aussehen müsste, um sich aus eigener Kraft verteidigen zu können. Die NZZ hat jedenfalls beim Verteidigungsdepartement (VBS) nachgefragt. Zur Antwort bekam sie, dass "ganz grundsätzlich eine gewisse Autonomie und möglichst gute Versorgungssicherheit bei den Systemen und der Ausrüstung der Armee anzustreben" ist, und zwar "in Bezug auf die Beschaffung, aber auch auf Betrieb, Unterhalt, Wartung, Instandhaltung und Instandstellung".

Die Antwort stellte die NZZ aber nicht zufrieden: Unterhalt, Wartung, Instandhaltung seien Synonyme, kritisierte sie. Von der NZZ gefragt nach konkreten Bedrohungen, blieb das VBS vage, lieferte dafür aber die erstaunliche Erklärung, dass eine Armee dafür da sei, sich "nicht auf wahrscheinliche, sondern auch - und vor allem - auf unwahrscheinlichere, dafür aber gravierende Szenarien vorzubereiten". Mit der Begründung könnte sich die Schweiz freilich auch auf eine Alien-Invasion vorbereiten.

Waffen in falschen Händen

Auch andere Schweizer Medien reagierten skeptisch. "Eine Rüstungsindustrie, die nur bestehen kann, wenn sie auch zweifelhafte Empfänger beliefert, setzt den Rückhalt in der eigenen Bevölkerung aufs Spiel", schrieb der Tages-Anzeiger. So sinnvoll es sei, wenn die Schweizer Rüstungsindustrie bestehen könne, so stünden "die volkswirtschaftlichen Vorteile einer noch weiter gehenden Lockerung der Ausfuhrbestimmungen in keinem Verhältnis zum Leid und zum Imageschaden, den missbräuchlich eingesetzte Schweizer Waffen bewirken können".

Wie schnell das gehen, zeigt das Beispiel Boko Haram. Die nigerianische Islamisten-Miliz wurde 2014 mit einem Schweizer Panzer vom Typ Piranha I fotografiert. Wie sie in die Hände der Gotteskrieger kamen, ist unklar. Möglicherweise ist es einer der 110 Panzer, die die nigerianische Armee von der Schweiz gekauft hat.

Ein anderes Beispiel sind die Handgranaten des Schweizer Herstellers Ruag, die im Besitz der Freien Syrischen Armee waren. Das Schweizer Fernsehen deckte auf, dass sie ursprünglich an Jordanien geliefert worden waren. Gewehrmunition aus Ruag-Produktion hatten auch die libyschen Rebellen gegen Gaddafi, die sie von Katar erhalten hatten, wie ebenfalls das Schweizer Fernsehen später aufdeckte. Katar hatte sogar eine Nichtwiederausfuhrerklärung unterzeichnet. Und 2006 hatte die Ruag 40 ausgemusterte M-109-Panzerhaubitzen an die Vereinigten Arabische Emirate geliefert. Von dort wurden sie an Marokko verschenkt, das wegen des Konflikts um die Westsahara eigentlich keine Waffen aus der Schweiz bekommen sollte.

Gut im Geschäft

Fragwürdig sind übrigens die Klagen der Schweizer Rüstungsfirmen, wonach die Exporte seit 2011 rückläufig sind. Tatsächlich wurde damals mit 827,7 Millionen Schweizer Franken ein Höchststand erreicht. Seither gingen die jährlichen Exporte auf 411 Millionen in 2016 zurück, was aber immer noch deutlich mehr ist als das, was zwischen 1990 und 2005 normal war. 2017 stiegen die Rüstungsexporte sogar wieder um 8 Prozent an. Bewilligt wurden Ausfuhren im Wert von 446,8 Millionen Franken, die in 64 Länder geliefert wurden.

Darunter sind Länder wie die Türkei, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) fordert einen Exportstopp gegen solche Länder, die Krieg führen wie Syrien oder Jemen. Auch die Schweizer Sektion von Amnesty International sprach sich gegen jede Lockerung der Exportkontrolle aus. "Die Kriegsmaterialexporte bleiben trotz der Zunahme wirtschaftlich marginal, sie machen nur 0,15 Prozent der gesamten Schweizer Exporte aus", sagte Patrick Walder von Amnesty International Schweiz. "Angesichts der Schweizer Waffenexporte in Länder, die Krieg führen und für schwere Menschenrechtsverletzungen bekannt sind, wäre eine weitere Lockerung der Rüstungsexportkontrolle zynisch und unverantwortlich."

Es ist bereits das zweite Mal, dass die Schweiz den Waffenexport erleichtert. 2014 wurde in die Kriegsmaterialverordnung (KMV) eingefügt, dass eine Bewilligung erteilt werden kann, "wenn ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird".

Amnesty sieht diese Tendenz kritisch und verweist darauf, dass die Schweiz "viel dazu beigetragen habe", dass 2013 das Waffenhandelsabkommen von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde. "Als Gaststaat des Arms Trade Treaty und der Genfer Konventionen sollte die Schweiz ihr Waffenexportregime nicht nach unten nivellieren", so Amnesty einer Stellungnahme.

Doch genau danach sieht es jetzt aus. "Denkbar ist aufgrund der offenen Formulierung des Verordnungsartikels aber auch die Lieferung von Fliegerabwehrgeschützen", analysiert die Zürichsee-Zeitung: "Auch hier liesse sich argumentieren, dass solche Geschütze nicht in einer Bürgerkriegssituation eingesetzt werden." Exportgenehmigungen hängen nach dem neuen Wortlaut vor allem von der Gutgläubigkeit Schweizer Beamten ab.