So rüstet Deutschland auf
Seite 2: Fokus Bundeswehr
Der Kabinettsentwurf zur Sondervermögen-Grundgesetzänderung in Artikel 87a liegt bereits seit März 2022 vor, unter anderem die FAZ (15.3.2022) hatte aus ihm zitiert:
Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 [Schuldenbremse] nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Der recht allgemein gehaltene Begriff der "Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" war dabei hinreichend schwammig formuliert, dass vor allem die Grünen darauf pochen konnten, das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen solle auch für andere sicherheitsrelevante Bereiche außerhalb der Bundeswehr genutzt werden können.
Augenscheinlich konnten – oder wollten – sich die Grünen bei der schlussendlichen Einigung an diesem Punkt aber nicht durchsetzen. Dazu lässt sich bei tagesschau.de nachlesen:
Beim Streitpunkt der Verwendung des Geldes wurde vereinbart, dass auch Maßnahmen zur Cybersicherheit, für den Zivilschutz sowie zur Stabilisierung von Partnerländern ergriffen werden - aber ‚aus dem Bundeshaushalt finanziert‘, also nicht aus dem Sondervermögen. Die Union hatte darauf gepocht, dass das Sondervermögen ausschließlich für die Bundeswehr verwendet wird. Vor allem die Grünen wollten, dass mit dem Geld auch Cyberabwehr sowie Unterstützung für Partnerstaaten finanziert wird.
Es scheint dabei zu einer Einigung zwischen Ampel und Union gekommen zu sein, ohne den eigentlichen Gesetzestext noch einmal zu überarbeiten.
Interessant ist jedenfalls, dass der Tagesspiegel berichtet, die grüne Außenministerin Annalena Baerbock hätte zunächst in harten Verhandlungen erreicht, dass das Sondervermögen nicht ausschließlich der Bundeswehr zugutekommen müsse, faktisch seien die Grünen aber bereits vor einer Weile eingeknickt – was im Übrigen auch viel über die Prioritäten der Partei aussagt:
In den Verhandlungen zum Entschließungsantrag des Bundestags zur Lieferung schwerer Waffen hatte die Union dann als Preis ihrer Zustimmung erreicht, dass statt der Baerbock-Formel wieder die Ausstattung der Bundeswehr genannt wurde, was sie auch für die Verhandlung zur Grundgesetzänderung einforderten.
Fest steht auf alle Fälle, wer hier seinen Kopf durchgesetzt hat: "Punktsieg für die Union, eine Niederlage für die Grünen", urteilt der Tagesspiegel.
Und auch im zweiten zentralen Bereich, dem Zwei-Prozent-Ziel, ist es weniger klar, als es gerade in der Presse dargestellt wird, ob die Union nicht auch hier am Ende noch einen zweiten Punktsieg davontragen wird.