Stehen die deutschen LNG-Terminals wieder vor dem Aus?

LNG-Frachter am Terminal. Leitungen durch Blitzsymbol unterbrochen

Die deutschen LNG-Terminals stecken erneut in der Krise. Sie dürfen ab dem Beginn des Jahres nicht weiter betrieben werden. Was nun?

Als Deutschland im Gefolge der Sanktionen gegen Russland ein Erdgasmangel drohte und die Infrastruktur für den Import von LNG dringend eingerichtet werden musste, war die Energiewirtschaft mit diesen überraschenden Investitionen offensichtlich überfordert. Die üblichen Zeithorizonte im Energiebereich sind deutlich länger als der damals verfügbare Zeitrahmen.

Wenn Deutschland nicht frieren sollte, musste hier der Staat einspringen. Damals charterte die Bundesregierung fünf Spezialschiffe (FSRUs) zur Regasifizierung des importierten LNG.

Da die Deutsche Energy Terminal (DET) als bundeseigene Gesellschaft den Markt nicht mit Steuermitteln beeinträchtigen darf, unterliegt das Unternehmen der besonderen Genehmigung durch die Brüsseler Kommission.

Während der angespannten Gasversorgungslage in Deutschland wurde damals der freie Markt eingeschränkt, was die Bundesnetzagentur wie folgt begründete:

In der Startphase der FSRUs bis Ende März 2024 ist eine ausschließliche Nutzung der LNG-Terminals durch Flüssiggas-Mengen vorgesehen, die von den beiden Kapazitätshaltern RWE und Uniper sowie von EnBW/VNG beschafft werden. Die Einschränkung des gesetzlichen Zugangsanspruchs für Dritte zu den Terminal-Kapazitäten ist nach Ansicht der Bundesnetzagentur zur Gewährleistung des Ziels der Erdgasversorgungssicherheit in Deutschland und der Europäischen Union für einen begrenzten Zeitraum sachlich gerechtfertigt.

Die festen Lieferverpflichtungen und eine schnelle Beschaffung von alternativen Liefermengen stellen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ab dem kommenden Winter dar. Die damit einhergehende ggf. preissenkende Wirkung liegt auch im Interesse der Verbraucher und der Allgemeinheit. Durch die zeitliche Begrenzung des eingeschränkten Drittzugangs werden wettbewerbliche Nachteile minimiert.

Weil damals offensichtlich Gefahr in Verzug war und die Öffentlichkeit sich vor einem kalten Winter fürchtete, wurde eine vorläufige Genehmigung kurzfristig erteilt. Sie lief jedoch zum Jahresende 2024 aus. Und da kam jetzt offensichtlich Sand ins Getriebe, zumindest was die LNG-Anlandung in Deutschland betrifft.

Deutschland kann Gas auch über seine Nachbarländer beziehen

Zum Glück ist Deutschland jetzt nicht zu 100 Prozent von der hierzulande ad hoc errichteten Regasifizierungsinfrastruktur abhängig, sondern kann auch auf die Kapazitäten von Nachbarländern zurückgreifen. Ein Hemmnis bei der Anlandung über die französische Infrastruktur besteht in der Tatsache, dass das geruchsfreie Erdgas dort im Gegensatz zum deutschen Gasnetz schon im Hochdrucknetz aus Sicherheitsgründen odoriert, also mit Duftstoffen versetzt wird, was in Deutschland erst bei den lokalen Netzbetreibern erfolgt.

Während die Odorierung die Nutzung in der heimischen privaten Heizung nicht beeinträchtigt, müssen Chemiekunden, welche das Gas als Rohstoff einsetzen wollen, es zuvor desodorieren, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

LNG-Terminals, die nicht genutzt werden, verdienen allerdings auch kein Geld, was den Eigentümer dann nicht besonders erfreut. In diesem besonderen Fall sind die Eigentümer zum Glück keine Gasversorgungsunternehmen, welche die Mehrkosten über die Netzpreise auf ihre Kunden überwälzen könnten, sondern der Steuerzahler, welcher sich den Kosten nicht entziehen kann.

Grundsätzlich muss der deutsche Steuerzahler entsprechen dem Betriebsmodell der Deutsche Energy Terminal die dort entstehenden Betriebsverluste auf jeden Fall bezahlen, weil die von der deutschen Politik zur Beruhigung der Bevölkerung gewählte Ersatz-Gasbeschaffung anstelle des nicht mehr erwünschten russischen Gases für die deutsche Gaswirtschaft zu teuer wäre.

Die aktuelle beihilferechtliche Genehmigung schien zum Jahreswechsel noch auszustehen. Diese Informationen aus Branchenkreisen wurden mit Table.Briefings vom Bundeswirtschaftsministerium bestätigt.

Die beihilferechtliche Genehmigung für den weiteren Betrieb der Terminals ab 2025 müsse noch erfolgen und stehe bislang noch aus. Bis wann und zu welchen Konditionen das geschehe, war zu diesem Zeitpunkt offen.

Bei der Deutschen Energy Terminal scheint man in der aktuellen Situation von Zuversicht getragen und startete am Montag, 23. Dezember, die Vermarktung neuer Kapazitäten zur Regasifizierung von Flüssigerdgas an ihren Terminals Wilhelmshaven 01 und Brunsbüttel für die Monate Januar, Februar und März 2025.

Dafür drohen Einschränkungen bei den LNG-Lieferungen aus Katar. Der Energieminister des Landes hat der EU mit dem Stopp der Gaslieferungen gedroht, falls Brüssel weiter auf sein Lieferkettengesetz beharre, das fordert, dass das Emirat die geltenden Menschenrechts- und Umweltvorschriften einhalten müsse.