Tabaksteuer: Dilemma zwischen Einnahmen und Gesundheitskosten
Tabaksteuer füllt Staatskassen, doch Folgekosten belasten Krankenkassen. Wie lässt sich das lösen? Ein heikles Dilemma zwischen Einnahmen und Gesundheit.
Die Staaten verdienen mit den Süchten ihrer Bürger gutes Geld. Das fängt bei der Spielsucht an und reicht über den Alkohol, dessen Biervariante mit dem Hopfenbestandteil eine Pflanze nutzt, die dem in Deutschland zuletzt etwas hakelig legalisierten Cannabis verwandt ist, bis zur noch immer beinahe ubiquitären Nikotinsucht. Ubiquitär sind zumindest die Folgen der Nikotinsucht, weil Passivrauchen gefährlicher als aktives Rauchen sein soll.
Wollte Neuseeland mit dem ″Smokefree 2025″-Gesetz sukzessive das erste raucherfreie Land werden, hat ein Regierungswechsel diese Ambitionen gnadenlos ausgehebelt. Mit dem Gesetz vom letzten Jahr hätten junge Generationen künftig gar keine Zigaretten mehr kaufen dürfen.
Damit wollte das neuseeländische Parlament um Ex-Premierministerin Jacinda Ardern das Land rauchfrei machen. Doch nun hat die konservative Partei übernommen. Und diese will Steuererleichterungen und will dies aus den Abgaben auf Tabak und Zigaretten finanzieren. Da wäre eine Reduzierung der Zahl der Raucher eher hinderlich.
Das neuseeländische Vorbild wurde kassiert
Man hatte in Brüssel Hoffnungen, dass Neuseeland eine Perspektive aufzeigt, wie man das gravierendste und teuerste Suchtproblem des gemeinsamen Marktes angehen könnte. Immerhin scheint Tabak das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko zu sein, die Hauptursache für vorzeitiges Sterben in der EU und jedes Jahr verantwortlich für fast 700.000 Todesfälle. Rund 50 Prozent aller Raucher sterben vorzeitig, im Schnitt 14 Jahre früher.
Angesichts des beachtlichen grenzüberschreitenden Handels mit Tabakerzeugnissen und des Risikos voneinander abweichender nationaler Rechtsvorschriften wurden für diese Erzeugnisse EU-weite Vorschriften erforderlich.
Zur Regulierung von Tabakerzeugnissen wurde daher die Richtlinie für Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) erlassen. Sie trat am 19. Mai 2014 in Kraft und wurde am 20. Mai 2016 in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Sie enthält Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Dazu zählen Zigaretten, Drehtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, nicht zum Rauchen bestimmter Tabak, elektronische Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse.
Um rechtzeitig über vorgesehene neue Produkte aus diesem Bereich informiert zu sein, enthält die Richtlinie die Verpflichtung der Hersteller zur Meldung neuartiger Tabakprodukte an die EU-Länder, bevor sie sie auf den EU-Markt bringen. Im Rahmen des allseits geforderten Bürokratieabbaus sollte man einfachere Lösungen finden.
Die Maßnahmen der EU zielen darauf ab, die Bürger vor den gefährlichen Auswirkungen des Rauchens und anderer Formen des Tabakkonsums, wie Passivrauchen, zu schützen. Besonderes Augenmerk richtet die EU dabei auf Jugendliche, da 93 Prozent der Raucher vor ihrem 26. Lebensjahr mit dem Rauchen beginnen.
Wettlauf zwischen Finanz- und Gesundheitsminister
Zur Freude aller Finanzminister sind die Steuereinnahmen auf Tabak und Zigaretten eine sichere Bank. Die Sucht arbeitet als erfolgreicher Steuereintreiber und die einschlägige Industrie bietet ihre Hilfe den politischen Parteien auch immer wieder tatkräftig an.
Mit der Vermietung von Ständen auf ihren Parteitagen füllen CDU, SPD und Co. ihre Parteikassen. Und diese Einnahmen scheinen so sicher wie die aus der Tabaksteuer. Mit dabei ist seit Jahren der Deutsche Zigarettenverband. Während die Politik gegenüber der Öffentlichkeit versichert, die Werbung für die gesundheitsschädlichen Produkte einschränken zu wollen, sichert man sich selbst die Werbeeinnahmen aus dieser Quelle.
Während die Erhöhungen der Tabaksteuer im allgemeinen Bundeshaushalt versickert, steigen die Kosten im Gesundheitsbereich, die dann über Beitragserhöhungen abgefangen werden sollen. Während der Finanzminister von dem Dilemma profitiert, muss der Gesundheitsminister nach Möglichkeiten suchen, wie die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden können.
Mit den Rauchern will sich dabei niemand anlegen, nachdem die Politik schon vor den Forderungen der Bauern eingeknickt ist. Bevor man jetzt mit dem Argument, dass alle Menschen einmal sterben würden, die medizinische Versorgung der Rauchopfer auf eine reine Palliativmedizin beschränken will, wäre es sinnvoll, die Einnahmen und Ausgaben für die Suchtfolgebehandlung besser miteinander zu verknüpfen.
Eine erneute Steuererhöhung auf Tabakerzeugnisse würde auch im nächsten Durchgang wenig ändern, weil die Einnahmen den Krankenversicherungen nicht zur Verfügung stehen. Sinnvoller wäre daher eine Abgabe auf Tabakerzeugnisse zu erheben, die sich an den Kosten für die Versorgung der durch Rauchen ausgelösten medizinischen Behandlungen orientiert.
Diese Kosten könnten dann möglichst schnell als Abgabe auf die Tabakerzeugnisse aufgeschlagen werden und so dabei helfen, den Gesetzlichen Krankenkassen mehr Spielraum für die Versorgung ihrer Kunden ermöglichen, anstatt Beiträge zu erhöhen und Leistungen einzuschränken. Wem das zu viel Bürokratie ist, könnte ein grundsätzliches Tabakwarenhandelsverbot in Erwägung ziehen.