USK & BPjS im Clinch über Quake III?

GIGA-TV stachelt Jugendliche an

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Kaum auf dem Markt war die US-Version von Quake III schon indiziert. Jugendschützer wird diese schnelle Indizierung freuen, doch die Spieler, die schon lange auf den Nachfolger gewartet haben, werden nun das Nachsehen haben. Auch die rasch für den deutschen Markt angepasste Version würde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS auf Antrag wahrscheinlich ebenso indiziert werden bzw. die Strafverfolgungsbehörden könnten sofort tätig werden. Denn die BPjS war in einer ersten gutachtlichen Stellungnahme der Meinung, dass auch diese Version mit der US-Version in mehreren Punkten inhaltsgleich sei.

Kaum ein anderer 3D-Shooter bietet ein so rasantes Gameplay wie Quake III Arena, aber letztlich geht es nur darum, auf alles zu schießen, was sich dem Spieler in den Weg stellt. Diesmal ist nicht die Welt vor Außerirdischen zu bewahren, vielmehr befindet man sich mit seiner Spielfigur in einem fortwährenden Spiel. Entsprechend den Richtlinien dieser Todesarena muss man sich verteidigen oder die Gegner angreifen und vernichten. Doch diese erheben sich wieder oder tauchen an anderer Stelle wie aus dem Nichts wieder auf. Wäre nicht die eher farbenfrohe Gothic-Szenerie, würde man sich an Gladiatorenkämpfe erinnern, doch um die Umgebung wahrzunehmen, bleibt in diesem 3D-Shooter keine Zeit. Im Gegensatz zu vergleichbaren Spielen fehlt diesem Spiel die düstere und unheimliche Atmosphäre. Neben menschenähnlichen Gegnern stellen sich grüne Skelette, Clowns und andere Fantasywesen dem Kampf.

GIGA-TV des Senders NBC spricht nun von einem Chaos um die eingedeutschte Version des Shooters, weil die USK keine Inhaltsgleichheit begutachtet hat, während die BPjS diese in einer gutachterlichen Stellungnahme jetzt bejahte. Die Vorsitzende der BPjS Elke Monssen-Engberding stellte in einer telefonischen Stellungnahme klar, dass dieses erst einmal keine unmittelbaren Rechtsfolgen hat.

Die USK hatte in der Begründung auf fehlende Inhaltsgleichheit aufgeführt, dass in der "deutschen" Version von Quake III das Töten der Gegner weder realistisch noch detailgetreu gezeigt wird. Die Kämpfer werden nicht zersplattert und es liegen keine abgetrennten Gliedmaßen am Boden. Die "Getöteten" verschwinden in einem rötlichen Nebel und tauchen dann unversehrt wieder auf. Bei der USK-Einschätzung hätte die "deutsche Quake III-Version" dementsprechend auch nicht mit Verkaufseinschränkungen zu rechnen. Lediglich das USK-Siegel "Nicht geeignet unter 18 Jahren" würde auf der Verpackung kleben.

Die BPjS konnte sich dieser Einschätzung nicht anschließen, weil u.a. immer noch die Aufforderung zur Vernichtung menschlicher und menschenähnlicher Gegner vorhanden ist und "diese Vernichtungsaktionen qualifiziert positiv bewertet werden". Denn ohne positives Ergebnis kommt der Spieler letztlich nicht in einen neuen Level. Ebenso in die Einschätzung wurde die schreiende und stöhnende akustische Untermalung der getroffenen Gegner einbezogen. Auch ausschlaggebend könnte die Belohnung durch die Computerstimme gewertet werden, die "perfect" oder "excellent" von sich gibt. Weiter heißt es in der BPjS-Stellungnahme: "Es war dies die Vermutung, dass der Kick aus dem Bewusstsein rühre, mit einem ethischen Minimalkonsens, nämlich der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, zu brechen und dabei Vergnügen und Spielspaß zu empfinden mit der Folge, dass nicht Distanzierung, sondern die Identifikation mit diesem Normenverstoß im Spiel angelegt sei und etwaiger empathischer Mitvollzug der Leiden der Opfer ausgeschlossen ist".

Grundlage für die Stellungnahme ist der Paragraf 18 Abs. 2 des GjS. Hier unterwirft der Gesetzgeber jedes Medium den gleichen Vertriebsbeschränkungen, sofern es mit einem indizierten ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist. Allerdings liegt die Zuständigkeit bei den Strafverfolgungsbehörden. Nur in Zweifelsfällen wird in einem Gerichtsverfahren eine Entscheidung der Bundesprüfstelle herbeigeführt. Insofern ist eine vorab erstellte gutachterliche Stellungnahme nur als Prognose zu werten und hat allein deshalb noch keine Rechtswirksamkeit.

Nun versucht GIGA-TV einen Keil zwischen die USK und die BPjS zu treiben, doch eine Meinungsverschiedenheit hochzustilisieren, würde dem Jugendschutz nicht gerecht werden. Zumal sich GIGA-TV als Internetsendung hauptsächlich an Jugendliche richtet und diese Zuschauer auch richtig informieren sollte. Insofern kann man auch von keinem Chaos reden, denn die Stellungnahme der BPjS hat vorerst noch keine rechtlichen Konsequenzen. Allerdings geht Frau Monssen-Engberding schon davon aus, dass auf Antrag auch nicht anders vom Prüfgremium entschieden werden würde. Aber solange die deutsche Version nicht auf dem Markt ist, kann auch kein Antrag gestellt werden. Und so lange unterliegt das "deutsche" Spiel möglicherweise den gleichen Vertriebsbeschränkungen wie die US-Version.

Ob nun wirklich noch eine weitere Version extra für den deutschen Markt angepasst wird, darf eher angezweifelt werden, denn die Stellungnahme der BPjS lässt kaum Spielräume. Insofern darf die Bemerkung von GIGA-TV eher als bedenklich eingestuft werden, wenn sie öffentlich auf ihrer Homepage spekulieren, dass es "sowieso zweifelhaft [ist], ob eine eingedeutschte Version des "Q"-Shooters auf Akzeptanz oder Ablehnung der Spieler stoßen würde". Im Prinzip wird den Kids unterstellt, dass sie sowieso die unverfälschte Originalversion haben wollen. Formal dürfen Personen unter 18 Jahren das Spiel aber nicht kaufen und die Hauptzielgruppe der Internet- und Computerspielsendung wird sicher jünger sein. GIGA-TV muss sich also fragen lassen, was sie mit solchen Meldungen bezwecken wollen.