Ukraine-"Realitätscheck": Berlin laviert weiter

Laut Bundesregierung haben Rechtsextreme in Kiew kaum Einfluss. Präsident Janukowitsch habe sich 2014 "seinen Amtspflichten entzogen". Die Hintergründe des Maidanmassakers bleiben weiter unklar

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Die Debatte um den sogenannten Ukraine-"Realitätscheck" des Auswärtigen Amtes (Land of Confusion) wird immer bizarrer. Nachdem die Fraktion der Linken auf Initiative der Abgeordneten Sevim Dagdelen kürzlich einen umfangreichen Fragenkatalog zu der im Februar an die Presse gelangten umstrittenen Argumentationshilfe des Amtes zusammengestellt hatte, übermittelte die Bundesregierung nun ihre Antwort. Das Papier, abgesandt von Michael Roth (SPD), dem Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, liegt Telepolis vor.

Bekanntlich war schon im ursprünglichen "Realitätscheck" argumentiert worden, dass Rechtsextreme nur ein Randphänomen in Kiew seien. Diese hätten "zahlenmäßig nur einen kleinen Anteil" an den Protestierenden auf dem Maidan ausgemacht und seien an der im Februar 2014 gebildeten Übergangsregierung nicht beteiligt gewesen. Rechtsnationale Kräfte hätten auch später "keine entscheidende Rolle in der ukrainischen Politik" gespielt - so das Auswärtige Amt.

Nachdem in einer Kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung nun detailliert Namen und Positionen von Rechtsextremen in der ukrainischen Politik benannt wurden (etwa Tetjana Tschornowol, Andrij Parubij u. a.), versucht das Auswärtige Amt jetzt, auf diese Einzelbeispiele einzugehen und die Vorwürfe zu entkräften. So heißt es in der aktuellen Antwort:

Dabei weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Aktivität von Frau Tschornowol in der UNA-UNSO (einer ultrarechten Vereinigung; Anmerkung P.S.) in den Zeitraum Ende der 1990er / Anfang der 2000er und die Beteiligung von Herrn Parubi an der Gründung der Sozial-Nationalen Partei der Ukraine in den Zeitraum Anfang der 1990er fallen. Seither haben beide ihre politische Zugehörigkeit gewechselt, waren u. a. in der Vaterlandspartei und seit 2014 in der Partei Volksfront aktiv, für die sie in die Rada gewählt wurden. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, diese beiden Politiker aufgrund ihrer vormaligen Aktivitäten in der Gegenwart als extreme Rechte zu bezeichnen.

Auswärtiges Amt

Alles in Ordnung also? Reicht der Wechsel der Mitgliedschaft in eine prowestliche Partei aus, um jeglichen Extremismusvorwurf zurückweisen zu können? Die Argumentation erscheint zumindest fraglich, denn unabhängig von der jeweiligen Parteizugehörigkeit, die in der Ukraine oft wenig dauerhaft ist, da Parteien eher als kurzfristige politische Vehikel fungieren, bleibt es weitgehend unstrittig, dass Politiker wie Parubi oder Tschornowol Ansichten vertreten, die man in Deutschland am ehesten der NPD zuordnen würde.

Wo verläuft die rote Linie?

Die Argumentation der deutschen Bundesregierung profitiert in diesem Zusammenhang von einer inhaltlichen Unschärfe der verwendeten Begriffe. So werden Rechte mit Zugang zur Macht mal als "rechtsnational" oder "rechtspopulistisch" bezeichnet, was offenbar noch als akzeptabel gilt - im Gegensatz zum Vorwurf des Faschismus. Jedoch werden die verschiedenen Begrifflichkeiten nie klar inhaltlich definiert und es bleibt unklar, wo für die Bundesregierung, abseits von Worthülsen, hier politisch die rote Linie verläuft. Den Eiertanz illustriert auch folgender Auszug aus der aktuellen Antwort des Auswärtigen Amtes:

Die Bundesregierung hält es für verfehlt, zwischen den Bezeichnungen 'rechtsnational' und 'rechtspopulistisch und nationalistisch' einen Widerspruch konstruieren zu wollen. Bereits in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Sevim Dagdelen auf Bundestagsdrucksache 18/1041 vom 1. April 2014 verwies sie auf Aussagen von Vertretern jüdischer Verbände und Organisationen, wonach die Partei 'Swoboda' ihr Programm und ihre Mitglieder keineswegs pauschalierend als 'faschistisch und antisemitisch' bezeichnet werden können.

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Und zu Oleg Ljaschkos "Radikaler Partei", die bei den letzten Wahlen immerhin mehr als eine Million Stimmen holte, heißt es beschönigend:

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Radikale Partei als in hohem Maße populistische Partei anzusehen, die stark auf ihren Vorsitzenden Oleg Ljaschko zugeschnitten ist. Aus ihrem Parteiprogramm lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung nicht ableiten, dass sie als rechtsextrem einzustufen wäre.

Auswärtiges Amt

Im Wortsinne, bezogen auf das Parteiprogramm, mag das stimmen. Jedoch unterschlägt das Auswärtige Amt, dass Ljaschko, der für Entführungen und offene Gewalt gegenüber seinen Gegnern bekannt ist, das rechtsextreme Bataillon Asow mitgründete, und dass über Platz 3 der Liste seiner Radikalen Partei etwa der Anführer des Bataillons Aidar ins ukrainische Parlament einzog. Laut Amnesty International ist dieser paramilitärische Verband in schwere Kriegsverbrechen verwickelt. Die ARD meinte:

Besonders berüchtigt ist das Bataillon Aidar, zu dem rechtsgerichtete ukrainische Nationalisten gehören, von denen sich einige mit Hakenkreuzen und anderen Nazi-Symbolen schmücken, als Abzeichen auf der Tarnkleidung oder als Tätowierung auf dem Körper. Die Anführer und viele Mitglieder sind bekennende Neonazis und Mitglieder von rechtsextremen Gruppen.

Tagesschau

Zu diesen rechten Freiwilligenbataillonen, die jeweils dem Befehl der sie bezahlenden Oligarchen folgen und die mittlerweile von der Poroschenko-Regierung legalisiert wurden (was die Verteilung der realen Macht recht gut illustriert), heißt es von Seiten des Auswärtigen Amtes nun aber lediglich:

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist es verfehlt, aus dem Umstand, dass das Führungspersonal einzelner Freiwilligenbataillone rechtsextreme Ansichten vertritt, darauf zu schließen, dass dies für die Mehrheit der Freiwilligenbataillone oder gar für alle Freiwilligenbataillone gelte.

Auswärtiges Amt

Einige Rechtsextreme, die Kriegsverbrechen im "ISIS-Stil" (O-Ton Newsweek) zu verantworten haben, sind also kein Problem, solange nicht "alle" ein Hakenkreuz auf dem Helm tragen? Solche rhetorischen Winkelzüge erscheinen zunehmend fragwürdig angesichts einer kaum zu leugnenden Realität.

Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen, Initiatorin der erwähnten Anfrage an die Bundesregierung, fordert nun, wie sie Telepolis sagte, dass deutsche Finanzhilfen für Kiew eingefroren werden sollten, solange die ukrainische Führung weiterhin solche Gruppen an der Regierung beteiligt (die Radikale Partei stellt derzeit den stellvertretenden Ministerpräsidenten). Auch sollten Finanzhilfen von einer Umsetzung der Minsker Vereinbarung durch Kiew abhängig gemacht werden. Die zitierten Einschätzungen der Bundesregierung zu den Freiwilligenbataillonen bezeichnet Dagdelen als "unerträgliche Verharmlosung".

Abseits des Streits zwischen deutscher Regierung und Opposition geht es bei der Betrachtung der Situation in der Ukraine nicht nur um den Einfluss der Rechtsextremen in der Regierung (deren reale Macht kleiner ist, als die öffentlichen Verlautbarungen glauben machen wollen), sondern auch um die Wirkung der Rechten in der Gesellschaft insgesamt. Dort haben sie sich mittlerweile fest verankert, da auch extrem rechte Ansichten inzwischen salonfähig geworden sind. Rechtsextremisten sind seit dem Machtwechsel 2014 außerdem tief in die militärischen und polizeilichen Strukturen vorgedrungen (Polizei und Rechter Sektor arbeiten in Kiew zusammen) - was von offizieller Seite in Deutschland weitgehend negiert wird.

Den Hinweis auf die führenden Rollen von Rechtsextremen wie Andrij Parubij (erster stellvertretender Vorsitzender des Parlamentes) oder Wadim Trojan (Polizeichef der Region Kiew) kontert das Auswärtige Amt in seiner nun vorliegenden Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Linken auch erst gar nicht, sondern reagiert nur trocken mit dem Hinweis, die jeweiligen Funktionen der Genannten seien der Bundesregierung "bekannt".

Entstehung einer "Gewaltkultur"

Dass es in der Ukraine ein generelles Gewaltproblem gibt, stellen derweil selbst maidanfreundliche Analysten fest. So schreibt Dr. Susan Stewart, eine US-Staatsbürgerin und Ukraine-Expertin der Stiftung Wissenschaft und Politik, welche der Bundesregierung nahe steht, in einer aktuellen Studie:

Dass sich manche Majdan-Anhänger an Ausschreitungen beteiligten, hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die gesellschaftlich bislang nicht verarbeitet sind. Sie betreffen den Mythos der Ukrainer als friedliches Volk ebensowie die Legitimität von Gewalt als Mittel zur Konfliktaustragung.

Die freiwilligen Sicherheitsdienste auf dem Majdan - viele mit militärischem Hintergrund - trugen dazu bei, den Protest straff zu organisieren und praktische Alltagsprobleme der auf engem Raum ausharrenden Demonstranten zu lösen. Zugleich stellten nur wenige Majdan-Anhänger die Anwendung von Gewalt durch die eigene Seite in Frage, nachdem zunächst die Regierungstruppen gewalttätig geworden waren.

Doch letztlich haben die Ereignisse auf dem Majdan einer Gewaltkultur Vorschub geleistet, die es etwa begünstigte, dass Freiwilligen-Bataillone außerhalb der regulären Kommandostruktur von Innen- bzw. Verteidigungsministerium entstanden. Ein Indiz für die um sich greifende Verrohung ist die 'Mülltonnenjustiz' - Protestierende vollziehen dabei eine Art informeller Lustration, indem sie unliebsame Politiker oder Beamte in Abfallcontainer werfen. Solche Phänomene erhöhen die Akzeptanz von Gewalt in der Gesellschaft und erschweren es, zu einer friedlichen Normalität zurückzukehren.

Susan Stewart

Putsch oder "Entzug von den Amtspflichten"?

Die offizielle Linie der Bundesregierung bleibt trotz all dem klar und scheint dem schlichten Motto zu folgen: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Das zeigt sich auch an der Einschätzung zum Machtwechsel im Februar 2014. Präsident Janukowitsch sei nicht etwa unter Drohungen, um seine persönliche Sicherheit fürchtend, geflohen, sondern, so das Auswärtige Amt in einer etwas umständlich abgezirkelten Formulierung:

Die Umstände, unter denen der damalige ukrainische Präsident in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 Kiew verließ, und sein Verhalten danach lassen aus Sicht der Bundesregierung die Entscheidung des ukrainischen Parlaments, er habe sich seinen Amtspflichten entzogen und übe das Amt nicht weiter aus, als berechtigt erscheinen.

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Gerade dieser Punkt aber ist weiterhin höchst strittig. Die Argumente dafür, dass der Machtwechsel ein gewaltsamer Putsch war, sind kaum leicht von der Hand zu weisen. Auf dem Maidan wurde am Abend von Janukowitschs Flucht unter Beifall damit gedroht, am kommenden Vormittag das Präsidialamt zu stürmen, falls der Präsident nicht umgehend zurücktrete. Die Losung "Tod dem Verbrecher!" wurde auf dem Platz skandiert.

Das Auswärtige Amt verstrickt sich denn auch an dieser Stelle in einen Widerspruch, wenn es schreibt:

Angesichts seiner Verfügungsgewalt über die Sicherheitskräfte ist nach Einschätzung der Bundesregierung nicht davon auszugehen, dass Präsident Janukowitsch dadurch konkret bedroht war. Die Bundesregierung hält daher die Auffassung, der damalige Präsident sei zur Flucht gezwungen worden, nicht für zutreffend. Grund für seine Flucht dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung vor allem die Angst davor gewesen sein, für die durch die Sicherheitskräfte auf dem Maidan begangenen Verbrechen sowie Korruptionsdelikte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Auswärtiges Amt

Wenn der Präsident aber zum Zeitpunkt seiner Flucht tatsächlich noch die Verfügungsgewalt über die Sicherheitskräfte besaß und somit also in Sicherheit und an der Macht war - wieso sollte er dann eine etwaige strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen? Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Entweder besaß der Präsident tatsächlich noch Befehlsgewalt - dann aber war er eben nicht in Gefahr, weder in seiner persönlichen Sicherheit noch anderweitig juristisch bedroht. Oder aber die Sicherheitskräfte hatten sich von ihm abgewandt oder drohten ihm dies unmittelbar an - dann war Janukowitsch tatsächlich in großer Gefahr, angesichts des gewaltbereiten Teils der Demonstranten womöglich in Lebensgefahr.

Diejenigen, die nun argumentieren, der Vorgang sei kein Putsch, sondern eine Revolution gewesen, ignorieren, dass eine gewaltsame Absetzung sich nicht rechtfertigen lässt, sofern der Präsident durch eine demokratische Wahl ins Amt gekommen ist. Die Präsidentschaftswahl von 2010, aus der Janukowitsch als Sieger hervorging, war aber selbst von der OSZE als demokratischen Normen entsprechend gewertet worden.

Seine Absetzung durch gewaltsamen Druck und abseits der ukrainischen Verfassung anzuerkennen, heißt, demokratische Regeln mit Füßen treten - und zwar unabhängig davon, ob der Präsident nun unbeliebt, korrupt oder anderweitig kriminell gewesen sein mag. Es galt in jedem Fall, das Wahlergebnis von 2010 zu respektieren oder aber die von der Verfassung vorgegebene Möglichkeit eines Amtsenthebungsverfahrens zu nutzen. Dies aber geschah nicht - was alle Verteidiger des "demokratischen Maidan" nun in argumentative Erklärungsnot bringt.

Maidanmassaker weiter ungeklärt

Weiterhin unklar bleibt darüber hinaus, wer für das Scharfschützenmassaker auf dem Maidan, das die Dynamik des Sturzes ja erst in Gang gebracht hatte, die Verantwortung trägt. Die entsprechende Untersuchung schleppt sich seit über einem Jahr ergebnislos hin.

Nur am Rande von der deutschen Presse bemerkt, hat Ende März eine internationale Beratergruppe des Europarats einen 118-seitigen Bericht vorgelegt, in dem den ukrainischen Behörden nun schwere Versäumnisse bei der Aufklärung des Massakers attestiert werden. Darin heißt es etwa, der Untersuchung der Maidanmorde mangele es Unabhängigkeit "dort, wo die Ermittler denjenigen unterstanden, die untersucht werden sollten".

Auch sei die Position des Chefermittlers mehrfach neu besetzt worden. Der erste Ermittler, Oleg Machnitzky, wurde nach nur dreimonatiger Arbeit unmittelbar nach einer Pressekonferenz zu seiner Arbeit im Juni 2014 per Präsidentenerlass abberufen. Auf dieser Pressekonferenz hatte Machnitzky von einer "informellen und versteckten Opposition" des Innenministeriums gegenüber den Ermittlungen gesprochen, so der Europarat in seinem Bericht. Eine Erklärung für die Abberufung Machnitzkys wurde dem Europarat nicht gegeben. Im Februar 2015 setzte die Regierung nun auch dessen Nachfolger ab und berief somit den mittlerweile dritten Chefermittler.

Generell sei die Haltung des Innenministeriums in Kiew gegenüber den ukrainischen Ermittlern bislang unkooperativ und in Teilen sogar behindernd gewesen. Hintergrund ist offenbar der Schutz ehemaliger Berkut-Kräfte. Diese scheinen zugleich die einzigen zu sein, gegen die ermittelt wird.

Für die Schüsse am frühen Morgen des 20. Februar 2014, mit denen das Blutbad und die eigentliche Eskalation begann, sind aber maidannahen Zeugen zufolge nicht Spezialeinheiten verantwortlich, sondern "engagierte Profikiller (…) die kamen pünktlich und zogen pünktlich wieder ab, als sei der Arbeitstag beendet". Dieser Spur aber wird bis heute offenbar nicht nachgegangen.

Laut Europarat sind die Ressourcen der Ermittlung unzureichend. Im Herbst 2014 seien lediglich drei (!) Ermittler mit dem ungeklärten Massenmord auf dem Maidan befasst gewesen. Die meisten Mitarbeiter hätten sich zu der Zeit mit der Untersuchung finanzieller Unregelmäßigkeiten der abgesetzten Januowkitsch-Regierung beschäftigt. Eine Organisation von Angehörigen der Opfer, die in Verbindung mit den Ermittlern stand, übte laut Europarat ebenfalls scharfe Kritik an der mangelhaften Aufklärung.

Ein Bericht über diese brisante Untersuchung des Europarats war den ARD-Tagesthemen knappe 30 Sekunden wert, platziert im Mittelteil der Sendung, kurz vor den Börsenkursen. Von vernehmbarem Druck seitens der deutschen Bundesregierung auf die Administration in Kiew in dieser Sache ist bislang ebenfalls nichts bekannt geworden. Sevim Dagdelen, für die Linksfraktion Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, fordert in diesem Zusammenhang nun gegenüber Telepolis:

Die Bundesregierung muss sich endlich für eine internationale Untersuchungskommission unter Beteiligung der 5 ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats einsetzen. Kiew ist offenbar nicht in der Lage oder nicht Willens die Morde aufzuklären. Das bisherige Agieren der ukrainischen Regierung scheint eher darauf zu verweisen, dass zumindest eine Mitschuld von Kräften der damaligen Opposition an den Maidantoten nicht ausgeschlossen werden kann.

Sevim Dagdelen

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