Unbemannte Flugzeuge im zivilen Luftraum
Der Bedarf nach Drohnen bei Sicherheits-, Grenz- oder Rettungsbehörden oder im kommerziellen Bereich ist groß, in den USA wird überlegt, welchen Sicherheitsbedingungen sie zur Zulassung genügen müssen
Noch werden Drohnen mit Überwachungstechnologie und seit einigen Jahren auch mit fernbedienbaren Waffen an Bord vom Militär oder von Geheimdiensten eingesetzt. Noch haben Kriminelle, Terroristen oder Aufständische, sieht man einer Ausnahme ab (Wettrüsten in "asymmetrischen Konflikten"), den taktischen Wert von fernsteuerbaren Robotern in der Luft, auf dem Land oder im Wasser nicht genutzt. Der Tag wird freilich angesichts der Vorteile, der sinkenden Preise und leichten Bedienbarkeit nicht mehr fern sein (Ferngesteuerte Terroranschläge). Zuvor aber werden Drohnen vermehrt von der Polizei oder von Sicherheitskräften an den Grenzen eingesetzt werden. Das Problem ist aber zunächst, welche Sicherheitsbedingungen unbemannte Flugzeuge erlangen müssen, um nicht in Kriegsgebieten, sondern im zivilen Luftraum fliegen zu dürfen.
Vom Los Angeles Sheriff's Department, das Beschäftigung bei sich für Menschen anbietet, die gut verdienen, aber auch „Helden“ werden wollen, testet man seit kurzem eine kleine Drohne oder ein UAV. Eingesetzt werden sollen sie bei Rettungseinsätzen, aber auch beim Verfolgen von Personen.
Zumindest noch sollen sie nicht überall eingesetzt werden, nur da, wo bereits die Verwendung von Hubschraubern erlaubt sei. Man wolle nur näher herankommen, meint Charles Heal, Leiter der Abteilung, die für die Suche nach neuen Techniken zuständig ist. Allerdings wird im Vergleich zum Hubschrauber auch gleich deutlich, wo der Unterschied liegt. Ist ein Hubschrauber kaum zu übersehen und –hören, so können kleine Drohnen leise und unbemerkt Orte und Menschen überwachen. Zudem kann eine Drohne auch in gefährlichen Situationen und mit einer Infrarotkamera auch nachts oder bei schlechtem Wetter eingesetzt werden, ohne den Piloten zu gefährden.
In Los Angeles interessiert man sich für die Mini-Drohne SkySeer. Wobei oft schwer auszumachen ist, ob sich nun die Polizei selbst für neue technische Möglichkeiten interessiert oder Unternehmen ihre Produkte dem Staat verkaufen wollen und sie daher erst einmal einzelnen Polizeibehörden aufdrängen. In diesem Fall übergab Chang Industry der Polizeibehörde von Los Angeles zum Testen eine der Drohnen, die sich von der Hand aus starten und mit einem tragbaren Computer über eine Reichweite bis 3 km steuern lassen. Auf 30.000 US-Dollar wird der Preis für das 2 kg schwere Überwachungsflugzeug, ausgestattet mit einem batteriebetriebenen Elektromotor für eine Flugzeit bis zu 70 Minuten, einem GPS-System und Minikameras, geschätzt.
Bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Repräsentantenhauses machte auch Michael Kostelnik, der Vertreter des Heimatschutzministeriums, deutlich, dass man künftig neben Luftschiffen (Blimps) Drohnen nicht nur zur Überwachung der Grenze, sondern auch für zahlreiche andere Zwecke verwenden will, „um das Territorium der USA effizienter zu überwachen“. In Arizona ist bereits eine Drohne im Einsatz, eine weitere Predator B-Drohne im Wert von 6,8 Millionen Dollar wird vom Heimatschutzministerium zur Grenzüberwachung gekauft. Sie sind ausgestattet mit Bordcomputern, Sensoren und anderen Systemen, um Sicherheit zu gewährleisten. Die Piloten werden in Flugsimulatoren trainiert, müssen 200 Stunden UAV-Flugpraxis besitzen und sie seien geübt, so Kostelnik, auch mit den schlimmsten Fällen zurechtzukommen. Allerdings dürfen sie nur über unbewohntem Gebiet fliegen, für andere Flugzeuge ist während dieser Zeit der Flugraum gesperrt.
Nick Sabatini von der Federal Aviation Administration (FAA) erklärte, man habe eine eigene Abteilung für UAVs eingerichtet, um die Sicherheitsbedingungen abzuklären. Einige Drohnen werden seiner Ansicht niemals die Fluggenehmigung für den amerikanischen Luftraum erhalten, weil sie zu klein und leicht sind, um die für die Sicherheit erforderlich Technik wie Transponder mitzuführen. Noch gebe es auch keine technischen Lösungen für die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen „see and avoid“ sowie „command and control“. Schwierig seien Fluggenehmigungen auch wegen der großen Vielfalt der UAVs, deren Größe von Mini-Drohnen bis hin zu großen Flugzeugen reicht. Im Grunde müsse man für jedes UAV eine gesonderte Genehmigung mit jeweils unterschiedlichen Auflagen erteilen. Ein besonderes Problem trete ein, wenn die Drohnen die Funkverbindung mit der Bodenstation verlieren und dann nicht mehr von einem Piloten gesteuert werden. Daher genehmige die FAA derzeit nur Drohnen eine Flugerlaubnis für unbewohnte Gebiete. Sabatini rechnet damit, dass es noch drei bis vier Jahre dauern werde, bis die FAA Vorschriften für UAVs entwickelt habe.
Im Augenblick werden Genehmigungen für das Pentagon oder andere Behörden erteilt, wenn der Flug in einem bestimmten Raum und während einer bestimmten Zeit stattfindet. Dazu kommen Sicherheitsauflagen, beispielsweise, dass der Flug nur stattfinden kann, wenn Sichtkontakt möglich ist. Normalerweise wird auch verlangt, dass ein UAV, um nicht mit einem anderen Flugzeug zusammenzustoßen, in Sichtweite von einem Beobachter auf dem Boden sein oder von einem bemannten Flugzeug begleitet werden muss. Die UAVs müssen zudem mit einem Transponder ausgestattet sein, der u.a. automatisch die Flughöhe meldet. Überdies muss zwischen ferngesteuerten Modellflugzeugen und UAVs unterschieden werden können.
Dyke Weatherington, zuständig im Pentagon für unbemannte Flugsysteme, machte während der Anhörung deutlich, dass das Verteidigungsministerium Drohnen verstärkt im nationalen und internationalen Flugfahrtsystem verwenden wolle. Innerhalb der USA habe man Drohnen seit Jahren vergleichbar sicher mit bemannten Flugzeugen eingesetzt. Einen Unfall, der zu Verletzungen oder zum Tod führte, habe es nicht gegeben. Im „Globalen Krieg gegen den Terror“ seien größere UAVs 2005 insgesamt über 100.000 Stunden geflogen, sie würden zur Überwachung, zu Kampfeinsätzen, zur gezielten Tötung (strike of time-critical targets) oder zum Schutz von Infrastruktur und Grenzen eingesetzt. 127 der größeren UAVs (Predator, Global Hawk etc.) seien insgesamt vorhanden. Im Augenblick würden die Truppen über 2.600 kleine UAVs verfügen, die bei über 300 Operationen eingesetzt werden. Bei Operation Desert Storm 1991 sei nur eine Drohne im Einsatz gewesen.
Andrew Cebula von Aircraft Owners and Pilots Association (AOPA) warnte davor, weiterhin zeitweise für die UAVs Zonen wie an der Grenze zu Mexiko in Arizone einzurichten, die für anderen Flugverkehr gesperrt werden. Die Piloten würden aber verlangen, dass vor einer Zulassung von UAVs folgende Sicherheitsanforderungen gelöst werden müssen: UAVs können nicht über Sicht andere Flugzeuge erkennen und Zusammenstöße vermeiden, sie können nicht unmittelbar auf Anweisungen des Flugsicherheitspersonals reagieren, bislang fehlen noch Tests und Demonstrationen, die belegen, dass UAVs sicher im selben Luftraum wie bemannte Flugzeuge fliegen können, und sie müssten für eine Zulassung denselben Sicherheitsvorkehrungen unterworfen werden.
Cebula weist daraufhin, dass eine Polizeibehörde bereits Überwachungsdrohnen einsetzen wollte, die bis zu einer Höhe von 300 Meter fliegen sollten. Hier musste die FAA einschreiten, um eine Gefährdung des Flugverkehrs zu verhindern. Probleme habe es auch bereits mit kommerziellen Anwendungen gegeben. So biete die Firma AeroView International Drohnen für die Landwirtschaft an. Sie würden zwar tiefer als 160 Meter fliegen, gleichwohl könne dies zu Komplikationen führen, wenn ein Flughafen in der Nähe ist. Eine schnelle Regulierung sei dringend erforderlich, bevor erste Unfälle passieren.