Unmoralische Medikamente
In den USA verweigern gläubige Apotheker immer häufiger die Ausgabe von verschriebenen Verhütungsmitteln
Dass Frauen mit Verhütungsmitteln selbst bestimmen, ob, wann und in welchen Abständen sie schwanger werden wollen, ist in den Industrienationen eine Selbstverständlichkeit – eigentlich. Im Rahmen eines Schwerpunkts zum Thema Frauengesundheit des Wissenschaftsmagazins Science berichten Marcia D. Greenberger und Rachel Vogelstein vom National Women’s Law Center (NWLC) in Washington/USA jedoch, dass sich international Fälle mehren, in denen Apotheker rezeptpflichtige Kontrazeptiva nicht ausgeben, weil es gegen ihre moralischen oder religiösen Überzeugungen verstößt. Die beiden NWLC-Mitarbeiterinnen verweisen zwar auch auf Fälle in Frankreich, England und Australien, doch nur in den USA scheint sich dieses Thema zu einem Problem mit weit reichenden Folgen zu entwickeln.
Reproduktives Recht
Seit einigen Jahren schon registriert dort das National Women’s Law Center einen Anstieg von Meldungen betroffener Frauen, die verschriebene Verhütungsmittel, allen voran die „Pille danach“, nicht mehr ausgehändigt bekommen, weil Apotheker dies aus persönlichen Gründen verweigern.
Trotz der medizinischen Indikation für ein legales Medikament passiert es Patientinnen also, dass sie entweder geradewegs abgewiesen werden, ihr Rezept konfisziert wird, sie nicht an andere Apotheken weiter verwiesen werden und/oder sie sich obendrein noch Moralpredigten anhören müssen. Ob es sich um ein Vergewaltigungsopfer handelt oder um eine Frau, die eine Pille aus medizinischen Gründen erhält oder aus gesundheitlichen Gründen nicht schwanger werden darf, findet keine Berücksichtigung.
Gespaltene Nation
Obwohl Apotheker in den meisten US-Bundesstaaten verpflichtet sind, Medikamente unabhängig von ihren persönlichen Überzeugungen auszuhändigen, setzen sich immer mehr von ihnen über solche Vorschriften hinweg. Interessenverbände wie die Pharmacists for Life International brüsten sich damit, über 1.600 Mitglieder in 23 Ländern zu besitzen, die nach eigenem religiösem oder moralischem Gutdünken handeln. Sie fordern für ihre Klientel die gleichen Rechte, wie sie Ärzten und Krankenschwestern bei Themen wie Abtreibung oder Sterbehilfe zugestanden werden.
Die öffentliche Diskussion hat die Politik in den USA bereits zum Handeln bewegt: Während ein Bundesstaat wie Illinois Geldstrafen eingeführt hat, um sicherzustellen, dass Frauen rechtzeitigen Zugang zu Verhütungsmitteln haben, dürfen Apotheker in Arkansas, Georgia, Mississippi und South Dakota entsprechende Rezepte zurückweisen. Wie Greenberg und Vogelstein bilanzieren, haben seit 1997 insgesamt 28 Bundesstaaten Gesetze eingeführt, die es Apothekern gestatten, die Ausgabe von Medikamente aus moralischen oder religiösen Gründen zu verweigern. 15 Staaten haben solche Gesetze allein in diesem Jahr in Kraft gesetzt. In einigen Staaten sind Pharmazeuten demnach nicht einmal verpflichtet, eine Apotheke zu nennen, die diese Präparate bereitstellt.
Interessenabwägung per Gesetz
Das National Women’s Law Center wäre zufrieden damit, wenn entweder jeder Apotheker per Gesetz unmissverständlich verpflichtet würde, verschriebene Medikamente unverzüglich auszugeben oder diese Pflicht auf Apotheken als Ganzes ausgedehnt würde, die dann intern für eine Regelung sorgen müssten. Aber bringen solche Kompromisse eine Lösung? Verhütungsmittel lassen sich nicht undifferenziert mit Abtreibung und Mord gleichsetzen, so wie amerikanische Pro-Life-Gruppen monoton argumentieren. Und beim derzeitigen politischen Klima in den USA wäre es denkbar, dass schon bald die nächste Berufsgruppe auf die Bühne tritt und mehr Rechte fürs religiöse Gewissen fordert – vielleicht gläubige Angestellte der Verpackungsindustrie, die das Abpacken der Pille nicht mehr länger verantworten können?
Doch die „Conscience Clause“-Gesetze ziehen unter Umständen noch viel weiter reichendere Folgen nach sich: Während sie sich in einigen US-Bundesstaaten ausschließlich auf Kontrazeptiva beziehen, gelten sie in anderen für alle Arten von Medikamenten. Diese Gesetze wirken sich also möglicherweise auch auf AIDS-Therapien aus sowie auf Medikamente, die im Zuge der Forschung mit Stammzellen noch entwickelt werden.
Europa, du hast es besser
Da sieht es in unseren Breitengraden doch deutlich freundlicher aus: Der Europäische Rat für Menschenrechte hat in diesem Zusammenhang bereits festgestellt, dass das Recht auf Religionsfreiheit Apothekern nicht gestattet, ihren Glauben anderen aufzuerlegen, solange der Verkauf von Kontrazeptiva nicht strafbar ist.
In vielen europäischen Ländern, z. B. in Frankreich, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Belgien, Dänemark, Niederlande, Island, England und in der Schweiz sind Notfall-Präparate wie die „Pille danach“ sogar ohne Rezept erhältlich. Und man fährt offenbar ganz gut damit. Deutschland jedoch gehört hier zu den Schlusslichtern. Organisationen wie Pro Familia setzen sich zwar schon seit Jahren für den rezeptfreien Verkauf ein, doch das Thema liegt momentan auf Eis, weil für eine Zulassungsänderung derzeit nicht mit einer Mehrheit im Bundesrat zu rechnen ist.